Ihr Un­ter­neh­men wirbt auf seiner Website, auf Ver­pa­ckun­gen oder in Kam­pa­gnen mit Um­welt­aus­sa­gen, die sich an Ver­brau­cher richten? Ab dem 27. Sep­tem­ber 2026 gelten hierfür verschärfte recht­li­che An­for­de­run­gen. Grund­la­ge ist die Emp­Co-Richt­li­nie (EU) 2024/825 („Empowering Con­su­mers for the Green Transition“), deren Vorgaben Deutsch­land ins­be­son­de­re im Gesetz gegen den un­lau­te­ren Wett­be­werb (UWG) umsetzt. 

Für Un­ter­neh­men stellt sich damit eine sehr prak­ti­sche Frage: Sind ihre Um­welt­wer­bung, Kli­ma­ver­spre­chen und Nach­hal­tig­keits­sie­gel rechts­kon­form – und wie lässt sich dies verlässlich feststellen? 

Dieser Beitrag bietet einen Emp­Co-Check für Ihre Nach­hal­tig­keits­kom­mu­ni­ka­ti­on. Er zeigt, welche ty­pi­schen Fehler bei Um­welt­aus­sa­gen auf­tre­ten, welche Nach­wei­se er­for­der­lich sind und wann eine unabhängige externe Überprüfung ge­setz­lich vor­ge­schrie­ben ist. Außerdem erfahren Sie, wie eine solche Prüfung konkret abläuft.

EmpCo-Compliance: Sechs Fragen, die Sie sich vorab stellen sollten 

Bevor Sie entscheiden, ob und wie Sie Ihre Umweltaussagen prüfen lassen, brauchen Sie ein klares Bild der Ausgangslage. Sechs Fragen sind dabei zentral: 

Was kommunizieren wir überhaupt? Die wenigsten Unternehmen haben einen vollständigen und detaillierten Überblick über ihre Umweltaussagen. Green Claims verteilen sich auf Website, Verpackungen, Produktdatenblätter, Social Media und Vertriebsmaterial. Manche sind schon seit Jahren im Einsatz, ohne je geprüft worden zu sein.  

Können wir jede Aussage belegen? Für jede einzelne Aussage gilt: Es braucht objektive, aktuelle und überprüfbare Nachweise. Die Beweislast liegt beim Unternehmen. Wie Sie die Richtigkeit einer Umweltaussage nachweisen, ist somit eine Kernfrage der EmpCo-Compliance.  

Verstehen Verbraucher*innen die Aussage richtig oder ist sie zu unklar formuliert? Die EmpCo rückt den Blick der Verbraucher*innen in den Mittelpunkt. Eine Aussage kann sachlich zutreffen und trotzdem als Greenwashing gelten, wenn unklar bleibt, ob sie sich auf das Produkt, die Verpackung oder das Unternehmen bezieht. Für die Verbraucher*innen muss das eindeutig erkennbar sein.  

Welche Nachhaltigkeitssiegel nutzen wir? Nachhaltigkeitssiegel sind nur noch zulässig, wenn sie staatlich anerkannt oder auf einem unabhängigen Zertifizierungssystem beruhen. Daher sollten alle verwendeten Siegel daraufhin geprüft werden. 

Machen wir Zukunftsversprechen? „Klimaneutral bis 2040“, „bis 2035 halbieren wir unseren Wasserverbrauch“ oder „bis 2030 pflanzen wir 100.000 Bäume in der Region“ – Zukunftsversprechen wie diese unterliegen besonders strengen Anforderungen. Das bloße Vorhaben oder die Absicht, ein solches Ziel zu erreichen, reichen nicht aus. Um EmpCo- und UWG-konform zu sein, muss die Aussage auf klaren, objektiven, öffentlich einsehbaren und überprüfbaren Verpflichtungen beruhen. Diese müssen in einem detaillierten und realistischen Umsetzungsplan festgelegt sein, der messbare und zeitgebundene Ziele sowie weitere für die Umsetzung erforderliche Elemente umfasst, etwa die Zuweisung entsprechender Ressourcen. Der Umsetzungsplan muss regelmäßig von einem unabhängigen externen Sachverständigen wie DQS überprüft werden. Dessen Erkenntnisse sind den Verbraucher*innen zur Verfügung zu stellen. 

Wer verantwortet unsere Umweltaussagen? Wer gibt neue Green Claims frei und wer hält die Nachweise vor? Klare Verantwortlichkeiten schaffen die Grundlage für eine konsistente Compliance.  

Wer diese Fragen durchgeht, hat einen klaren Überblick über die Umweltaussagen des Unternehmens. Auf dieser Basis werden erste Lücken und Herausforderungen bei der Umsetzung der EmpCo erkennbar. 

Typische Fehler bei Umweltaussagen und worauf Sie achten müssen 

Die meisten Beanstandungen von Umweltaussagen folgen wiederkehrenden, ähnlichen Mustern. Die folgende Übersicht zeigt typische Fehler und was Sie beachten müssen: 

Aussage  Typische Fehler  Darauf müssen Sie achten 
„umweltfreundlich“, „grün“, „nachhaltig“ Pauschaler Begriff ohne Nachweis  Allgemeine Umweltaussagen erfordern den Nachweis einer „anerkannten hervorragenden Umweltleistung“, etwa durch das EU-Ecolabel oder ein staatlich anerkanntes Umweltzeichen.  

„klimaneutral“, „CO₂ 

-neutral“  

Klimaversprechen beruht auf CO₂ -Kompensation Klimaaussagen wie „klimaneutral“ sind unzulässig, wenn die behauptete Neutralität ganz oder teilweise durch die Kompensation von Treibhausgasemissionen erreicht wird. In solchen Fällen dürfen Produkte, Dienstleistungen oder Unternehmen nicht ohne Weiteres als klimaneutral beworben werden. 
„klimaneutral bis 2035“  Zukunftsversprechen ohne Substanz Zukunftsaussagen brauchen klare, objektive, öffentlich einsehbare und überprüfbare Verpflichtungen in einem detaillierten und realistischen Umsetzungsplan. Dieser muss messbare und zeitgebundene Ziele sowie die erforderlichen Ressourcen enthalten und regelmäßig von einem unabhängigen externen Sachverständigen wie DQS überprüft werden. Dessen Erkenntnisse müssen Verbraucher*innen zur Verfügung stehen. 
„plastikfrei“, „recycelbar“ Unklarer Bezug Es muss eindeutig erkennbar sein, worauf sich die Aussage bezieht: beispielsweise die Verpackung, das Material oder das ganze Produkt.  
Eigenes Nachhaltigkeitssiegel Label ohne Zertifizierungsbasis Siegel sind nur zulässig, wenn ein unabhängiges, transparentes Zertifizierungssystem dahintersteht.  

 

Zwei weitere kritische Punkte betreffen nicht direkt einen Begriff, sondern das Vorgehen. 

Der Nachhaltigkeitsbericht nach CSRD fällt nicht unter die EmpCo. Sobald allerdings Aussagen aus der Berichterstattung in Werbung oder Website-Texten verwendet werden, gelten die vollen Anforderungen der EU-Richtlinie. Das bedeutet: Die Inhalte aus dem Nachhaltigkeitsbericht müssen geprüft werden, bevor sie in die Verbraucherkommunikation wandern. 

Die EmpCo unterscheidet nicht zwischen alter und neuer Werbekampagne. Auch Aussagen, die seit Jahren auf Verpackungen oder einer Produktbeschreibung stehen, müssen den neuen Anforderungen ab dem Stichtag entsprechen. Eine Übergangsfrist für Bestandskommunikation gibt es nicht. 

All diese Beispiele verdeutlichen, welche Umweltaussagen künftig gegen die Vorgaben der EmpCo-Richtlinie und des UWG verstoßen können. Für die weitere Vorgehensweise ist eine Unterscheidung entscheidend: Bei Aussagen über bereits erreichte Umweltleistungen kann eine externe Prüfung vor allem der Absicherung und Beweisführung dienen. Bei Aussagen über die künftige Umweltleistung ist die regelmäßige unabhängige externe Überprüfung dagegen gesetzlich verpflichtend. 

Wann ist eine unabhängige Prüfung von Umweltaussagen verpflichtend? 

Eine unabhängige Prüfung ist verpflichtend, wenn ein Unternehmen gegenüber Verbraucher*innen eine Aussage über seine künftige Umweltleistung macht. Das gilt zum Beispiel für Versprechen wie „klimaneutral bis 2035“, „Net Zero bis 2040“ oder eine künftig höhere Recyclingquote. 

In diesen Fällen muss ein detaillierter und realistischer Umsetzungsplan vorliegen, der regelmäßig von einem unabhängigen externen Sachverständigen wie DQS überprüft wird. Die Ergebnisse der Prüfung müssen den Verbraucher*innen zugänglich gemacht werden. Eine rein interne Bewertung reicht nicht aus. 

Bei gegenwartsbezogenen oder bereits erreichten Umweltleistungen kann eine externe Prüfung weiterhin freiwillig sein. Sie bietet jedoch eine belastbare Absicherung gegenüber Kundschaft, Behörden und Geschäftspartnern. Damit schafft die unabhängige Prüfung sowohl dort Mehrwert, wo sie gesetzlich erforderlich ist, als auch dort, wo Unternehmen ihre Aussagen freiwillig objektiv belegen möchten. 

 

Welche Nachweise benötigen Sie für die Prüfung Ihrer Umweltaussagen? 

Die Vorbereitung auf eine Prüfung von Green Claims bei einer unabhängigen Prüfstelle wie der DQS folgt einer klaren Logik. Sie benötigen zunächst sämtliche Umweltaussagen und die jeweiligen Nachweise, die sie stützen.  

Um eine bereits erreichte oder gegenwartsbezogene Umweltaussage zu belegen, gibt es kein einzelnes, generell vorgeschriebenes Nachweisdokument. Infrage kommen etwa Prüfberichte, Zertifikate und Messdaten, die auf anerkannten Berechnungsmethoden beruhen, für CO₂-bezogene Aussagen beispielsweise ISO 14064, ISO 14067 oder GHG Protocol. Auch interne Dokumentationen sind möglich, sie müssen allerdings belastbar, aktuell und nachvollziehbar sein.  

Bei Aussagen über die künftige Umweltleistung reicht eine interne Dokumentation allein nicht aus: Hier verlangt das UWG zusätzlich einen öffentlich einsehbare Umsetzungsplan, messbare und zeitgebundene Ziele, die vorgesehenen Ressourcen sowie Informationen zur Fortschrittsmessung.  

 

Wie läuft die externe EmpCo-Prüfung konkret ab? 

Als ersten Schritt für eine Prüfung von Green Claims reichen Sie Ihre Umweltaussage gemeinsam mit den jeweiligen Nachweisen ein. Die DQS prüft die Angaben entlang eines Assessments und bewertet systematisch, ob die Aussage den EmpCo- und UWG-Anforderungen standhält. Sind alle Kriterien erfüllt und die erforderlichen Nachweise vollständig, erhalten Sie eine Prüfbescheinigung. Zeigt die Prüfung noch Lücken, etwa fehlende oder nicht ausreichende Nachweise, können diese zunächst ergänzt und nachgereicht werden. Anschließend wird die Umweltaussage erneut bewertet. 

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Auch Nachhaltigkeitssiegel gehören auf den Prüfstand 

Aufgrund der Vielzahl an Nachhaltigkeitssiegeln auf dem Markt führt die EmpCo auch hier strengere Maßstäbe ein. Zulässig sind nur noch Nachhaltigkeitssiegel, die entweder von einer staatlichen Stelle stammen wie etwa der Blaue Engel und das EU-Ecolabel oder auf einem transparenten und unabhängigen Zertifizierungssystem beruhen.  

 

Welchen Mehrwert bringt eine externe EmpCo-Prüfung? 

Unternehmen, die ihre Umweltaussagen prüfen lassen, suchen Antworten auf konkrete Fragen: Reichen unsere Nachweise aus? Erfüllen unsere Zukunftsversprechen die gesetzlichen Anforderungen an Umsetzungsplan und unabhängige Überprüfung? Wie senken wir das Risiko von Greenwashing-Vorwürfen? Die unabhängige Prüfung beantwortet diese Fragen mit einer objektiven, nachvollziehbaren und belastbaren Bewertung. 

Die externe EmpCo-Prüfung erfüllt damit zwei Funktionen: Bei zukunftsbezogenen Umweltaussagen unterstützt sie die Erfüllung einer gesetzlichen Anforderung; bei anderen Umweltaussagen schafft sie zusätzliche Sicherheit und Glaubwürdigkeit. Der Mehrwert zeigt sich auf mehreren Ebenen: 

Risikominderung 

Die unabhängige Prüfung von Umweltaussagen mindert das Risiko rechtlicher und wirtschaftlicher Konsequenzen für Unternehmen. Bei Zukunftsaussagen ist sie Bestandteil der gesetzlichen Anforderungen an eine zulässige Kommunikation. Darüber hinaus hilft sie dabei, weitere Verstöße gegen EmpCo und UWG frühzeitig zu identifizieren und die Gefahr von Abmahnungen, behördlichen Verfahren und Reputationsschäden durch öffentliche Vorwürfe zu senken. 

Glaubwürdigkeit 

Kundschaft, Geschäftskontakte, Investierende und andere Stakeholder achten genau darauf, welche Angaben Unternehmen über ihre ökologischen Leistungen und Ziele machen und ob diese korrekt und nachvollziehbar sind. Eine unabhängige Prüfung zeigt, dass Umweltaussagen auf belastbaren Fakten beruhen. Das erhöht die Glaubwürdigkeit und schafft Vertrauen. 

Wettbewerbsvorteil 

Überzeugende Umweltaussagen stärken die Position am Markt. Aber nur, wenn sie zulässig und belegt sind. Erweist sich eine Aussage als unbelegt, wird aus dem Differenzierungsmerkmal ein Reputationsrisiko. Die externe Prüfung mindert dieses Risiko und kann Ihr Unternehmen gegenüber Ihren Mitbewerbern abheben. 

Interne Klarheit 

Die Prüfung schafft eine extern bewertete Faktenbasis, auf die sich die verschiedenen Abteilungen Ihres Unternehmens wie Marketing, Nachhaltigkeitsmanagement und Compliance stützen können. Das reduziert Unsicherheiten und schafft eine Grundlage für die gesamte Kommunikation mit Umweltaussagen. 

 

Ist eine externe Prüfung der Umweltaussagen aufwendig? 

Wenn Umweltaussagen auf einer belastbaren Datenbasis beruhen, sind die wesentlichen Unterlagen für die Prüfung in der Regel bereits vorhanden. Dazu gehören die jeweiligen Nachweise und bei Zukunftsaussagen zusätzlich der Umsetzungsplan, messbare und zeitgebundene Ziele, die Ressourcenplanung sowie Informationen zum bisherigen Fortschritt.  

Der anschließende Umfang und die Dauer der Prüfung hängen davon ab, wie viele Aussagen geprüft werden sollen und wie komplex die dahinterliegenden Nachweise und Pläne sind. Eine pauschale Antwort auf die Kostenfrage ist daher nicht möglich. 

Technical Documentation under MDR
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Wir er­stel­len Ihnen gerne ein kon­kre­tes Angebot auf Basis Ihrer Aus­gangs­la­ge.

Fazit: Von der eigenen Einschätzung zur geprüften Umweltaussage  

Die EmpCo und das geänderte UWG verlangen von Unternehmen, dass ihre Umweltkommunikation auf klaren Aussagen mit belastbarer Substanz beruht. Für Aussagen über die künftige Umweltleistung ist die regelmäßige Überprüfung des Umsetzungsplans durch einen unabhängigen externen Sachverständigen wie die DQS unverzichtbar. Bei anderen Umweltaussagen macht eine freiwillige unabhängige Prüfung aus der eigenen Einschätzung eine belastbare Bewertung. So wird aus der Frage „Sind wir EmpCo-konform?“ eine belegbare Antwort. 

Updated EU harmonised standards under the MDR
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Was die DQS für Sie tun kann

Die DQS bietet Ihnen eine externe und unabhängige Prüfung entlang der EmpCo- und UWG-An­for­de­run­gen. Erfahren Sie mehr über die Prüfung von Green Claims durch die DQS.

Vertrauen und Expertise

Unsere Texte und Broschüren werden ausschließlich von unseren Normexperten oder langjährigen Auditoren verfasst. Sollten Sie Fragen zu den Textinhalten oder unseren Dienstleistungen an unseren Autor haben, senden Sie uns gerne eine E-Mail: [email protected]

Autor

Dr. Thijs Willaert

Dr. Thijs Willaert ist Global Director Sus­taina­bi­li­ty Ser­vices. In dieser Funktion ver­ant­wor­tet er das gesamte Dienst­leis­tungs­port­fo­lio der DQS rundum ESG. Zu seinem In­ter­es­sens­ge­biet gehören unter anderem nach­hal­ti­ge Be­schaf­fung, men­schen­recht­li­che Sorg­falts­pflich­ten und ESG-Audits. 

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