Zwi­schen wach­sen­dem Druck zur Trans­pa­renz und be­grenz­ten Res­sour­cen bietet der VS­ME-Stan­dard mittelständischen Un­ter­neh­men einen prak­ti­ka­blen Weg zur Nach­hal­tig­keits­be­richt­erstat­tung – mit Mehrwert durch externe Prüfung. In diesem Beitrag erläutern wir, worauf es bei der Prüfung eines Berichts nach dem VS­ME-Stan­dard be­son­ders ankommt.

Der VSME-Standard bietet mittelständischen Unternehmen einen strukturierten, aber bewusst schlank gehaltenen Rahmen für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung. Gerade weil der Standard Gestaltungsspielräume lässt, stellt sich oft die Frage, wie die Aussagekraft und Verlässlichkeit der Inhalte sichergestellt werden kann – insbesondere dann, wenn Dritte auf diese Informationen angewiesen sind.

Ein zentraler Punkt dabei: Viele Stakeholder, die eine VSME-konforme Berichterstattung erwarten – etwa größere Kunden oder Geschäftspartner – unterliegen selbst der CSRD und damit einer gesetzlichen Berichts- und Prüfungspflicht. Sie benötigen daher belastbare, gut dokumentierte Nachhaltigkeitsinformationen entlang ihrer Lieferkette. Eine externe Prüfung kann dabei helfen, die notwendige Transparenz und Datenqualität zu gewährleisten.

Folgende Aspekte sprechen – aus inhaltlicher Sicht – für eine externe Prüfung im VSME-Kontext:

  1. Erhöhte Nachvollziehbarkeit
    Eine externe Prüfung kann die Konsistenz und Plausibilität der Berichtsinhalte bewerten und so die Verständlichkeit für externe Leserinnen und Leser verbessern.
  2. Orientierung bei der ersten Berichterstattung
    Gerade wenn ein Unternehmen zum ersten Mal berichtet, kann die Auseinandersetzung mit prüfungsrelevanten Anforderungen helfen, zentrale Themen zu priorisieren und methodisch sauber darzustellen. Die ermittelten Kennzahlen fungieren oft als Grundlage für die Zielsetzung der kommenden Jahre. Stellen sich aber die Ausgangsdaten zum späteren Zeitpunkt als falsch heraus, sind auch die Zielsetzung und Zielerreichung problematisch. Mit einer externen Prüfung lassen sich Korrekturen und Anpassungen von bereits veröffentlichten Daten vermeiden.
  3. Minimierung von Missverständnissen
    Qualitative Aussagen zu Nachhaltigkeitsmaßnahmen lassen sich unterschiedlich interpretieren. Eine unabhängige Prüfung unterstützt dabei, Formulierungen klar und nachvollziehbar zu gestalten.
  4. Grundlage für die Weiterentwicklung
    Die Prüfung bietet Hinweise, wie Prozesse zur Datenerhebung, Dokumentation und Berichterstattung, aber auch die Managementansätze langfristig verbessert werden können.

Kos­ten­frei­es Webinar: VS­ME-Stan­dard für frei­wil­li­ge Nach­hal­tig­keits­be­richt­er­stat­tung – Ein­bli­cke, Nutzen und Grenzen

Mit der Om­ni­bus-In­itia­ti­ve der EU werden Un­ter­neh­men mit bis zu 1000 Mit­ar­bei­ten­den vor­aus­sicht­lich von der Nach­hal­tig­keits­be­richt­pflicht befreit. Die Auf­he­bung der Be­richts­pflicht bietet Un­ter­neh­men nun die Chance, schlan­ke­re Nach­hal­tig­keits­be­rich­te zu er­stel­len, welche den Informationsbedürfnissen der Kunden, In­ves­to­ren und der Öffentlichkeit gerecht werden. In unserem kos­ten­frei­en 60-minütigen Webinar er­hal­ten Sie fun­dier­te Ein­bli­cke in die Inhalte, An­wen­dung und Grenzen des VS­ME-Stan­dards sowie in den Ablauf einer externen Prüfung der Berichte. 

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Ablauf der externen Prüfung für Nachhaltigkeitsberichte gemäß VSME Standard

Die Begriffe „externe Prüfung“, „Verifizierung“ und im Englischen „Assurance“ werden im Kontext der Nachhaltigkeitsberichterstattung oft synonym verwendet. Gemeint sind externe Audits zur Bestätigung der Verlässlichkeit der offengelegten Informationen.

Die externe Prüfung erfolgt grundsätzlich freiwillig – es sei denn, das Unternehmen unterliegt anderen gesetzlichen Verpflichtungen, wie zum Beispiel der CSRD. Der VSME Standard fordert explizit, dass alle Daten verifizierbar sein müssen. Das bedeutet nicht, dass eine externe Prüfung Pflicht ist, sondern das Unternehmen grundsätzlich nur Angaben machen sollen, die so aufgesetzt und formuliert sind, das eine Beurteilung deren Richtigkeit möglich ist.

Auch wenn keine gesetzliche Pflicht zur Prüfung besteht, kann eine freiwillige Prüfung dennoch einen erheblichen Mehrwert bieten, da sie Vertrauen bei Stakeholdern schafft und die Qualität des Berichts sichert.

Die Prüftiefe kann je nach Unternehmen und Zielsetzung variieren. Eine Limited Assurance, also eine Prüfung mit begrenzter Sicherheit, reicht in der Regel dazu aus, den Bedürfnissen der Stakeholder gerecht zu werden. Die Prüfung umfasst eine systematische Überprüfung der wesentlichen Angaben und der zugrundeliegenden Prozesse. Dabei wird die Belastbarkeit stichprobenartig geprüft. Für mittelständische Unternehmen stellt die Limited Assurance eine kosteneffiziente und dennoch verlässliche Methode dar, die den Anforderungen des VSME-Standards und der Stakeholder gerecht wird.

Den Ablauf der Prüfung haben wir in unserer Informationsbroschüre detailliert beschrieben.

Was ist bei der Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten nach dem VSME-Standard besonders zu beachten?

Der VSME-Standard ist speziell auf kleine und mittlere Unternehmen zugeschnitten. Er bietet einen pragmatischen Einstieg in die Nachhaltigkeitsberichterstattung – mit Fokus auf Relevanz und Umsetzbarkeit. Bei der Prüfung sind folgende Aspekte besonders zu berücksichtigen:

  • Flexibilität der Berichterstattung: Der VSME erlaubt eine gewisse inhaltliche Offenheit. Daher ist die Nachvollziehbarkeit der Auswahl und Gewichtung von Themen prüfrelevant. Nicht erforderlich, und damit nicht Gegenstand der Prüfung, ist eine vollumfängliche Wesentlichkeitsanalyse.
  • Erstberichterstattung: Da der VSME Standard erst 2024 veröffentlicht wurde, handelt es sich oft um die Erstanwendung des Standards oder sogar die erste Nachhaltigkeitsberichterstattung des Unternehmens überhaupt. Unsere Prüfung legt daher besonderen Wert auf Transparenz der Methodik, Datenherkunft und Plausibilität der Aussagen, damit ein belastbares Fundament für die Folgejahre gegeben ist.
  • Ergebnisorientierte Prüfung: Im traditionellen Prüfansatz werden internen Kontrollsystemen einen hohen Stellenwert beigemessen, analog zur Finanzprüfung. Bei KMU im Bereich der nichtfinanziellen Berichterstattung halten wir einen übermäßigen Fokus auf interne Kontrollsysteme und Verfahrensanweisungen nicht für zielführend. Im Fokus unserer Prüfung stehen deshalb die offengelegten Daten an sich und deren Nachweisführung.
  • Risikobasierter Prüfansatz: Bei der Bestimmung der Schwerpunkte gehen wir konsequent risikobasiert vor. Dabei konzentrieren wir uns auf Angaben, wo ein erhöhtes Risiko auf Fehldarstellungen besteht, und auf Angaben wo potentielle Fehldarstellungen wesentliche Risiken für die Stakeholder mit sich bringen würden.
  • Synergien mit Managementsystemen nutzen: Wirksame Managementsysteme tragen zur kontinuierlichen Verbesserung bei und bilden die Grundlage für die Erhebung der Kennzahlen. Hat ein Unternehmen ein zertifiziertes Managementsystem für z.B. Umwelt, Energie und/oder Arbeitssicherheit, kann die Prüfung der Managementansätze mit Zertifizierungsaudits kombiniert werden.
  • Ermöglichen von Korrekturen: Die Ermittlung von Verbesserungspotentialen ist fester Bestandteil des Prüfauftrags. Wo Verbesserungsbedarf besteht, wird konstruktiv über Lösungswege nachgedacht.

 

 

Externe Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts: Mehr als nur ein Häkchen

Eine externe Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts ist nicht bloß ein formaler Schritt – sie schafft Glaubwürdigkeit, Sicherheit und Struktur. Gerade im Mittelstand, wo Ressourcen knapp sind und Effizienz zählt, bietet der VSME-Standard in Kombination mit einer unabhängigen Prüfung einen praktikablen und wertstiftenden Weg, Nachhaltigkeit zielgruppengerecht zu kommunizieren und die Qualität der Datenerhebung zu verbessern.

Als erfahrene Auditgesellschaft und lizensierte Prüfstelle begleiten wir Sie gerne auf diesem Weg – von der ersten Einschätzung bis zum Assurance Statement.

Frei­wil­li­ge Nach­hal­tig­keits­be­richt­er­stat­tung im Mit­tel­stand: Der VS­ME-Stan­dard im Über­blick

Mit dem Richt­li­ni­en­ent­wurf zur so­ge­nann­ten Om­ni­bus-Ver­ord­nung, den die EU-Kom­mis­si­on im Februar 2025 vor­ge­legt hat, zeichnen sich wichtige Änderungen der Cor­po­ra­te Sus­taina­bi­li­ty Re­port­ing Di­rec­ti­ve (CSRD) ab: Viele kleine und mittlere Un­ter­neh­men (KMU), die ursprünglich unter die Pflicht zur Nach­hal­tig­keits­be­richt­erstat­tung nach den European Sus­taina­bi­li­ty Re­port­ing Stan­dards (ESRS) gefallen wären, werden nun vor­aus­sicht­lich davon aus­ge­nom­men. Was auf den ersten Blick wie ein Rückschritt in der Nach­hal­tig­keits­re­gu­lie­rung wirkt, bietet dem Mit­tel­stand aber die Chance, eine frei­wil­li­ge, deutlich schlan­ke­re und ziel­grup­pen­ge­rech­te Be­richt­erstat­tung nach dem neuen VS­ME-Stan­dard auf­zu­set­zen.

wei­ter­le­sen
Autor
Dr. Thijs Willaert

Dr. Thijs Willaert ist Global Director Sus­taina­bi­li­ty Ser­vices. In dieser Funktion ver­ant­wor­tet er das gesamte Dienst­leis­tungs­port­fo­lio der DQS rundum ESG. Zu seinem In­ter­es­sens­ge­biet gehören unter anderem nach­hal­ti­ge Be­schaf­fung, men­schen­recht­li­che Sorg­falts­pflich­ten und ESG-Audits. 

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