Die EU-Taxonomie ist seit diesem Jahr in Kraft und verpflichtet große börsennotierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden dazu, offenzulegen, inwieweit ihre Tätigkeiten den Nachhaltigkeitskriterien der Taxonomie entsprechen. Das Regelwerk wird schrittweise ausgeweitet und soll in absehbarer Zeit auch für große Unternehmen verpflichtend werden, die in den Anwendungsbereich der neuen CSRD fallen. Hier erfahren Sie, wer wie betroffen ist, was mit dem neuen Regelwerk auf Sie zukommt und wie Sie sich auf die EU-Taxonomie vorbereiten können.

Was genau ist eigentlich nachhaltig? Eine komplexe Frage, deren Beantwortung wesentlich ist, um eine zukunftsfähige Wirtschaft zu etablieren und den Zielen der EU-Kommission zu entsprechen, Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent zu machen. Mit der Taxonomie hat die EU Kommission nun eine Beurteilungsgrundlage geschaffen, die transparente Entscheidungen in Richtung Nachhaltigkeit ermöglichen soll. Unternehmen werden nun dazu verpflichtet, ihre Wirtschaftsaktivitäten transparent und vergleichbar offenzulegen und so zu einer schnellen Transformation der Wirtschaft beizutragen.

Inhalt der EU-Taxonomie

In der EU-Taxonomie (EU) 2020/852 wird die Nachhaltigkeit von Wirtschaftsaktivitäten anhand von objektiven Kriterien bewertet. Diese Kriterien wurden in einem Konsultationsprozess von technischen Experten und Expertinnen festgelegt. Dabei hat man sich auf sechs Umweltziele verständigt:

  • Klimaschutz,
  • Anpassung an den Klimawandel,
  • nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen,
  • Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft,
  • Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung und
  • Schutz und Wiederherstellung von Biodiversität und Ökosystemen.

Damit eine Wirtschaftsaktivität als nachhaltig gilt, muss sie einen wesentlichen Beitrag zu diesen Klima-/Umweltzielen leisten und dabei keine anderen Ziele erheblich schädigen. Außerdem müssen soziale Mindeststandards erfüllt werden.

Die konkreten Kriterien wurden in den sogenannten Delegated Acts zur EU-Taxonomie festgelegt. Durch die Delegated Acts wird die Taxonomie zu einem flexiblen Rechtsakt, der sich durch die in den Delegated Acts definierten objektiven Kriterien verändern kann und kontinuierlich restriktiver werden wird. Nur so ist es möglich, die Klimaziele zu erreichen und die kontinuierliche Anpassung der Wirtschaft an diese Vorgaben zu ermöglichen.

Die ersten zwei Delegated Acts (Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel) wurden bereits veröffentlicht. Den delegierten Rechtsakt finden Sie hier:

Commission Delegated Regulation

Anhänge:

Annex I

Annex II

Die vier weiteren Delegated Acts werden bald folgen und treten 2023 in Kraft.

In der Taxonomieverordnung und den Delegated Acts sind übrigens nicht alle wirtschaftlichen Aktivitäten erfasst. Das liegt daran, dass Wirtschaftstätigkeiten priorisiert werden, die den größten Beitrag zu den jeweiligen Umweltzielen leisten können. Der erste Delegated Act konzentriert sich auf die Klimaziele (Anpassung an den Klimawandel und Eindämmung des Klimawandels) und umfasst daher Aktivitäten, die für die Verringerung der Treibhausgasemissionen und die Verbesserung der Klimaresistenz am wichtigsten sind.

Das bedeutet jedoch nicht, dass die EU-Taxonomie für Unternehmen, die nicht in den erfassten Sektoren tätig sind, irrelevant ist. Solche Unternehmen können die Taxonomie dazu nutzen, die Nachhaltigkeit von beschafften Produkten sicherzustellen und von der leichteren Finanzierbarkeit taxonomiekonformer Investitionen zu profitieren.

Tipp: Die EU-Kommission hat im Internet den sog. „EU-Taxonomy Compass“ zur Verfügung gestellt. Das Tool soll den Nutzerinnen und Nutzern den Zugang zu den Inhalten der Taxonomie erleichtern.

Welche Unternehmen müssen nach den Kriterien der EU-Taxonomie berichten?

Aktuell sind große börsennotierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden von der EU-Taxonomie betroffen. Sie müssen darüber berichten, ob und in welchem Umfang ihre Wirtschaftsaktivitäten von der EU-Taxonomie erfasst sind und ob diese den Kriterien der Nachhaltigkeit entsprechen. Die sog. Non-Financial Reporting Directive (Directive 2013/43/EU) definiert, welche Unternehmen genau der Berichtspflicht unterliegen. Sie wird derzeit überarbeitet und in die sog. Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) übergehen. Hier haben wir den Vorschlag für die neue CSRD für Sie zusammengefasst. 

Mit Inkrafttreten der CSRD wird die Nachhaltigkeitsberichtspflicht schrittweise auf alle großen Unternehmen (börsennotiert und nicht-börsennotiert) und später auf alle börsennotierten Unternehmen unabhängig von ihrer Größe, auch KMU, ausgeweitet. Allerdings können Unternehmen jeder Größe, auch kleine Unternehmen, die EU-Taxonomie nutzen, um Investoren und Stakeholdern im Allgemeinen zu erklären, ob sie an der Taxonomie ausgerichtete nachhaltige Aktivitäten durchführen oder planen. Die Offenlegung ist nur für große Unternehmen, die in den Anwendungsbereich der CSRD fallen, obligatorisch.

Banken sind heute schon von der Berichtspflicht erfasst und müssen öffentlich über ihre Investitionstätigkeiten berichten. Indirekt sind so auch alle Unternehmen betroffen, die bei ihrer Finanzierung auf Banken angewiesen sind. Schließlich werden Banken zunehmend eine Vielzahl an Daten bei Ihren Kunden einfordern, um ihren eigenen Berichtspflichten nachzukommen.

Die Taxonomie in der praktischen Anwendung

Die Einführung der Taxonomie richtet sich auf der einen Seite an Finanzmarktteilnehmende. Durch die einheitliche Definition von Nachhaltigkeit gibt die Taxonomie ihnen die Sicherheit, dass sie wirklich in nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten investieren (auch wenn man sich über die Definition von Gas und Atomkraft als nachhaltig sicher streiten kann – das wollen wir an dieser Stelle jedoch nicht weiter diskutieren). So kann effektiv vorgebeugt werden, dass Anbieter von Finanzprodukten in Europa „Greenwashing“ betreiben, also Finanzprodukte als nachhaltig vermarkten, die es nach dem gemeinsamen Verständnis von Nachhaltigkeit nicht sind.

Auf der anderen Seite sind realwirtschaftliche Unternehmen von der Taxonomie betroffen, zunächst solche, die bereits jetzt einer nicht finanziellen Berichtspflicht unterliegen. Auf diese Unternehmen kommen 2022 zusätzliche Offenlegungsanforderungen für das Berichtsjahr 2021 zu. Sie sind aufgefordert, die Taxonomie-Konformität in Bezug auf bestimmte Betriebsgrößen wie Umsatz und gegebenenfalls Investitionskosten offenzulegen. So können Investierende Nachhaltigkeitsbestrebungen besser vergleichen.

Die weiteren Konsequenzen der Taxonomie lassen sich teilweise noch schwer einschätzen und werden im Prozess von politischen Faktoren und Marktkräften beeinflusst sein. Folgende Auswirkungen sollten dabei im Blick behalten werden:

Wie bereits angesprochen zielt der Wirkmechanismus der Taxonomie vor allem auf die unternehmerischen Finanzierungsbedingungen ab: Weißt ein Unternehmen glaubhaft nach, dass ein bestimmter Teil seines Umsatzes oder Investitionen taxonomiekonform ist, soll dies von Finanzakteuren, die bestimmte Nachhaltigkeitsziele anstreben, wahrgenommen werden und zu mehr Investitionen in das jeweilige Unternehmen führen. So können nachhaltige Unternehmen von günstigeren Finanzierungsmöglichkeiten und einer Diversifizierung ihrer Finanzierungsquellen profitieren.  

Generell ist es außerdem möglich, dass Unternehmen, die taxonomiekonform wirtschaften, von einer besseren Reputation profitieren und daraus ein Wettbewerbsvorteil erwächst.

EU-Green Bonds und Climate Bonds – Relevanz für die Taxonomie

Des Weiteren sollen realwirtschaftliche Unternehmen, die beispielsweise Investitionen planen, die einen substanziellen Beitrag zu einem Umweltziel leisten, künftig zur Finanzierung auf taxonomiekonforme Finanzprodukte zurückgreifen können. Die EU entwickelt dafür den EU-Green Bond-Standard. Bereits jetzt gibt es die Climate Bonds Zertifizierung, die nach Aussagen der EU den Anforderungen des EU-Green Bonds-Standard entsprechen wird. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Climate Bonds Zertifizierung. 

Mögliche Taxonomie-Anwendung am Beispiel eines Zementherstellers

Wie sich die Taxonomie konkret auf Unternehmen auswirkt, erfahren Sie in diesem erhellenden Fallbeispiel, das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ausgearbeitet wurde:

Ein Zementhersteller mit mehr als 500 Mitarbeitenden wird verpflichtet, anzugeben, wie sich seine Wirtschaftsaktivitäten zur Taxonomie verhalten. Das Unternehmen stellt in seinen fünf Zementwerken ausschließlich Zement her, wobei jedes Werk die gleiche Menge produziert und jeweils 20 % zum Unternehmensumsatz beiträgt. Zwei der fünf Werke emittieren bei der Herstellung einer Tonne Zement im Durchschnitt weniger als 0,489 Tonnen CO2 und liegen damit unter dem im TEG-Bericht genannten Schwellenwert zum Umweltziel „Klimaschutz“ (Stand 2020). Das Unternehmen muss nun darlegen, dass diese beiden Zementwerke keinem der fünf anderen Umweltziele signifikant zuwiderlaufen (DNSH-Prinzip). Während das eine Werk keines der fünf anderen Umweltziele signifikant beeinträchtigt, liegt das andere Werk in einer Gegend mit prekärer Wassersituation, in der es im Sommer regelmäßig zu Wasserknappheit kommt. Damit schadet die Zementproduktion in diesem Werk dem dritten Umweltziel, dem nachhaltigen Umgang mit Wasserressourcen. Das Zementunternehmen hält zudem alle Mindestschutzmaßnahmen (z. B. OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen) für seine Mitarbeitenden ein. Dementsprechend wäre die Produktion in einem der fünf Werke und damit 20 % des Unternehmensumsatzes taxonomiekonform.

Weiterhin befindet sich eines der Zementwerke desselben Unternehmens nahe einer Flussmündung, an der es zu Überschwemmungen kommen kann. Das Unternehmen möchte 1,5 Mio. Euro einsetzen, um den Hochwasserschutz und insbesondere das Entwässerungssystem des Werks zu verbessern. Damit trägt es zum zweiten Umweltziel „Anpassung an den Klimawandel“ bei. Bei der Installation des verbesserten Entwässerungssystems wird keines der fünf anderen Umweltziele signifikant verletzt. Das Unternehmen begibt hierzu Anleihen im Wert von 1,5 Mio. Euro und kann seine Investition in voller Höhe als taxonomiekonform ausweisen.

Siehe: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Schlaglichter-der-Wirtschaftspolitik/2020/09/kapitel-1-6-sustainable-finance-taxonomie.html

Wie können sich Unternehmen auf die 
EU-Taxonomie vorbereiten?

Alle Unternehmen, egal ob sie schon jetzt von der Berichtspflicht betroffen sind oder erst später, profitieren davon, die richtige Datenbasis für die EU-Taxonomiebewertung zu schaffen. Damit die richtigen Daten und Informationen verfügbar sind, braucht es ein gutes Verständnis der EU-Taxonomie. Hier können Sie alle Informationen der EU zu diesem Thema  einsehen.

Unternehmen, die derzeit noch keine Nachhaltigkeitsberichte erstellen, sind dazu aufgerufen, eine Berichterstattung in Erwägung zu ziehen. Voraussichtlich wird die CSRD Verordnung ab 2023 alle Großunternehmen zu einer Berichterstattung verpflichten, unabhängig von der Börsennotierung und ohne die bisherige Schwelle von 500 Beschäftigten. Die CSRD Kommission schlägt außerdem vor, den Geltungsbereich der Berichtspflichten auf börsennotierte kleine und mittelständische Unternehmen auszuweiten, mit Ausnahme von börsennotierten Kleinstunternehmen, jedoch mit vereinfachten Standards. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum CSRD Vorschlag.

Was die DQS für Sie tun kann

Als AA1000-lizensierte Zertifizierungsstelle bietet Ihnen die DQS die externe Verifizierung für Ihre Nachhaltigkeitsberichte (GRI, Global Compact, ISO 26000, …) an. Die externe Berichtsprüfung bescheinigt Ihnen Transparenz und Glaubwürdigkeit in der Berichterstattung und gibt allen Akteuren die Sicherheit, dass Ihr Bericht ein exaktes und vollständiges Abbild Ihrer Nachhaltigkeitsleistung darstellt. Hier finden Sie weiterführende Informationen zu dieser Verifizierung.

Bondemittenten profitieren davon, nachhaltigen Bonds mithilfe von Standards und Labels zu kennzeichnen. So erhalten Investierende einen nie dagewesenen Einblick in die Nachhaltigkeit eines Investments. Die DQS ist weltweit für die Verifizierung von Climate Bonds zugelassen. Hier finden Sie alle wichtigen Information zu dem Standard.

Autor
Constanze Illner

Constanze Illner (sie/ihr) ist Research und Kommunikationsbeauftragte im Bereich Nachhaltigkeit und Lebensmittelsicherheit. In dieser Position behält sie alle wichtigen Entwicklungen in diesem Zusammenhang im Auge und informiert unsere Kundschaft in einem monatlichen Newsletter. Außerdem moderiert sie die alljährliche Sustainability Heroes Konferenz.

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