Cybersicherheit als gesetzliche Pflicht der Unternehmensleitung

Geschäftsleitungen müssen sicherzustellen, dass Cybersicherheit ein integraler Bestandteil der Unternehmensführung und des Risikomanagements ist. Im Zuge der nationalen Umsetzung der NIS-2-Richtlinie sind Geschäftsleitungen besonders wichtiger und wichtiger Einrichtungen gemäß § 38 Absatz 3 BSIG verpflichtet, regelmäßig an Schulungen teilzunehmen, um ausreichende Kenntnisse im Umgang mit Cyberrisiken und Risikomanagementpraktiken zu erwerben.

Aus dem Inhalt

Erfahren Sie, wie Sie mit geeigneten Risikoprozessen und Kennzahlen Ihrer Verpflichtung als Geschäftsleitung nachkommen und zur Vertiefung werden Szenarien und Methodik an Fallbeispielen veranschaulicht.

Diese kompakte Pflichtschulung vermittelt die wesentlichen Anforderungen an Kompetenz und Verantwortung im Bereich Cybersicherheit nach NIS-2, NIS2UmsuCG und BSIG. Im Mittelpunkt stehen die Rolle der Geschäftsleitung beim Risikomanagement der Informationssicherheit sowie die Verzahnung rechtlicher Pflichten mit der operativen Umsetzung im Unternehmen. 

Diese Schulung hat sich zum Ziel gesetzt, geschäftsleitende Verantwortliche in die Lage zu versetzen, Cyberrisiken und zentrale Steuerungsgrößen im eigenen Branchenkontext einzuordnen, um informierte, haftungsbewusste Entscheidungen zu treffen.

 

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Über­blick über Inhalte und Ziele der NIS-2-Richt­li­nie

  • Re­gis­trie­rungs­pflich­ten
    Die Re­gis­trie­rung ist eine ge­setz­lich vor­ge­schrie­be­ne Vor­aus­set­zung für die Teil­nah­me am In­for­ma­ti­ons­aus­tausch; ihr Versäumnis kann die Handlungsfähigkeit im Kri­sen­fall er­heb­lich beeinträchtigen.
  • Melde- und Un­ter­rich­tungs­pflich­ten
    Rechts­si­che­res Handeln ist nur möglich, wenn ein­deu­tig geklärt ist, welche Vorfälle mel­de­pflich­tig sind und wie das Mel­de­re­gime aus­ge­stal­tet ist.
  • Pflich­ten für Geschäftsleitungen
    Nur wenn die Geschäftsleitung ihre recht­li­che und persönliche Ver­ant­wor­tung für die Um­set­zung der NIS 2 Vorgaben kennt und aktiv erfüllt, lassen sich Haf­tungs­ri­si­ken ver­mei­den und die Or­ga­ni­sa­ti­on rechts­si­cher führen.
     
Person using a futuristic HUD interface screen with data, business information
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Um­set­zung des do­ku­men­tier­ten Ri­si­ko­ma­nage­ments (§ 30 BSIG)

Er­fah­ren Sie, wie Sie mit ge­eig­ne­ten Ri­si­ko­ma­nage­ment­pro­zes­sen Ihrer Ver­pflich­tung als Geschäftsleitung nach­kom­men können und über Kenn­zah­len Ihre Überwachungsaufgaben wahr­neh­men und steuern können. Zur Ver­tie­fung werden Methoden an Fall­bei­spie­len und un­ter­neh­mens­in­di­vi­du­el­len Sze­na­ri­en ver­an­schau­licht.

Die Um­set­zung und Do­ku­men­ta­ti­on von Risikomanagementmaßnahmen bilden das Herzstück der NIS-2-An­for­de­run­gen und gehören zu den zen­tra­len Pflich­ten. Ohne eine sys­te­ma­ti­sche Do­ku­men­ta­ti­on lassen sich An­for­de­run­gen gegenüber Aufsichtsbehörden weder nach­wei­sen noch die kon­ti­nu­ier­li­chen Ver­bes­se­run­gen des Si­cher­heits­ni­veaus verlässlich steu­ern.

  • Ri­si­ko­ana­ly­se (Er­ken­nung und Be­wer­tung von Risiken)
  • Risikomanagementmaßnahmen (gemäß § 30 (2) BSIG)
  • Aus­wir­kun­gen von Risiken und Risikomanagementmaßnahmen
     
Cropped shot of a man working on his laptop in the office
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In­for­ma­tio­nen zum Teil­nah­me­zer­ti­fi­kat

Die Teil­nah­me­be­schei­ni­gung weist die Dau­er und die be­han­del­ten The­men der Schulung aus mit Be­zug­nah­me auf die BSI-Hand­rei­chung NIS-2-Geschäftsleiterschulung. 

Es geht um Kennt­nis­er­werb und Nachweis der Schu­lungs­in­hal­te. Eine Prüfung ist ge­setz­lich weder vor­ge­se­hen noch durch das BSI ver­pflich­tend fest­ge­legt.

Die­se Schulung spricht Personen aus der Geschäftsleitung oder aus quasi-äquivalenten Po­si­tio­nen im Un­ter­neh­men an.

 

 

Organisatorisches 

Sie benötigen für die Teilnahme an unserem Online-Workshop eine Internet-Verbindung, eine Webcam und idealerweise ein Headset. Wir nutzen für die Durchführung die Plattform Zoom Events. Alle Teilnehmer sind während des Workshops meist mit Bild und Ton sicht- und hörbar.  

Die Dauer des Workshops beträgt 4 Stunden zuzügliche eine Pause. Zur optimalen Vorbereitung erhalten Sie einige Tage vor dem Termin zusätzliche Informationen per E-Mail. 

Nach der Veranstaltung erhalten Sie von uns die Präsentation, Teilnahmebestätigung und ggf. weitere Unterlagen zugesendet.

Wichtig: Im Interesse eines guten Lernerfolgs ist die Teilnehmerzahl für diesen Workshop auf 12 Teilnehmer begrenzt.

Mo­de­ra­ti­on/Or­ga­ni­sa­ti­on

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Volker Bettag

Moderator
Volker Bettag ist als Cyber-Security-Advisor und Auditor bei System And More, sowie als CISO bei dem FinTech BO1 AG tätig, einem Anbieter von BNPL-Angeboten (buy now pay later) im Finanzsektor. Zuvor war er 3 Jahre CIO und CISO im Fintech LPA, einem SaaS Anbieter für Cap/RegTech-Reporting und 10 Jahre bei der Deutschen Bank in verschiedenen Positionen im IT-Outsourcing, Cloud Governance und IT Risk & Compliance sowie weitere 15 Jahre als Berater bei anderen Banken tätig. Volker Bettag ist ISO-27001 Auditor und verfügt über weitere Personen-Zertifizierungen in ISO-22301, ISO-42001 mit umfangreicher Implementierungs- und Managementerfahrung für ISMS, BCMS, AIMS und die darauf einwirkenden Anforderungen DORA, NIS-2, BAIT, AI-Act.
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Markus Jegelka

Moderator
DQS-Fachexperte für Informationssicherheitsmanagementsysteme, langjähriger Auditor für die Regelwerke ISO 9001, ISO/IEC 27001 und IT-Sicherheitskatalog § 11 Abs. 1a/b EnWG mit Prüfverfahrenskompetenz für § 8a (3) BSIG.
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Christel Krones-Jegelka

Moderator
Organisatorin DQS-Workshops [email protected]

NIS-2 Pflicht­schu­lung für Ge­schäfts­füh­rer

Sprache : Deutsch

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Mai 07 , 2026, 09:30-13:30 UTC+02:00 ?
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Sept. 17 , 2026, 09:30-13:30 UTC+02:00 ?
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Dez. 02 , 2026, 09:30-13:30 UTC+01:00 ?
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