Hin­weis (Stand: 24.09.2025):
Knapp zwei Monate vor dem of­fi­zi­el­len Start­ter­min wird die Pflicht zur Um­set­zung der EUDR nun doch vor­aus­sicht­lich ver­scho­ben. Wann eine endgültige Ent­schei­dung fällt, ist derzeit offen. Für be­trof­fe­ne Un­ter­neh­men heißt das aus unserer Sicht: Abwarten ist keine Stra­te­gie. Denn selbst wenn der Vor­schlag an­ge­nom­men wird, läuft die Übergangsfrist („Grace Period“) nur bis Juni 2026, für Kleinst- und Klein­un­ter­neh­men bis Ende 2026. Zeit, die schnell vergeht – be­son­ders, wenn Rückverfolgbarkeit, Geo­lo­ka­li­sie­rung und Nach­wei­se erst auf­ge­baut werden müssen.

Die nach­fol­gen­den In­for­ma­tio­nen basieren auf dem ak­tu­el­len Rechts­stand und den bislang veröffentlichten Pla­nun­gen.

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) zielt darauf ab, Wälder weltweit vor Abholzung zu schützen. Für Unternehmen, die Produkte in der EU in Verkehr bringen oder in die EU exportieren, gehört die EUDR zu den bedeutendsten regulatorischen Veränderungen der letzten Jahre. Ab dem 30. Dezember 2025 dürfen große und mittlere Unternehmen nur noch solche Rohstoffe und Produkte in der EU in Verkehr bringen oder exportieren, die nachweislich entwaldungsfrei sind und die gesetzlichen Vorgaben im Herkunftsland erfüllen. Für kleine und Kleinstunternehmen gelten diese Pflichten ab dem 30. Juni 2026.

Betroffen sind nicht nur landwirtschaftliche Rohstoffe wie Soja, Palmöl, Kakao oder Kaffee, sondern auch Holz, Kautschuk und Viehhaltung sowie zahlreiche daraus hergestellte Produkte – von Schokolade über Leder bis hin zu Möbeln. Die Verordnung betrifft damit eine enorme Bandbreite von Branchen und sorgt dafür, dass sich Unternehmen, intensiv mit Rückverfolgbarkeit, Geolokalisierung und Nachhaltigkeitsnachweisen auseinandersetzen müssen.

 

Neue Anforderungen an Transparenz und Datenmanagement

Zentraler Bezugspunkt der EU-Entwaldungsverordnung ist der 31. Dezember 2020: Unternehmen müssen nachweisen, dass die Anbau- oder Weideflächen, auf denen ihre Produkte entstanden sind, seit diesem Stichtag weder entwaldet noch geschädigt wurden. Um diese Transparenz sicherzustellen, verlangt die Verordnung eine bisher nicht gekannte Tiefe an Dokumentation: vollständige Rückverfolgbarkeit, Geolokalisierungsdaten der Anbauflächen, systematische Risikoanalysen sowie belastbare Nachweise der Sorgfaltspflichten.

Damit gehen die Anforderungen weit über etablierte Nachhaltigkeits- und Legalitätsnachweise hinaus. Für viele Unternehmen bedeutet dies eine grundlegende Transformation ihrer Abläufe: Lieferantendaten müssen lückenlos und belastbar verfügbar sein, IT-Systeme müssen in der Lage sein, Geodaten zu integrieren, und die internen Governance-Strukturen müssen so ausgerichtet werden, dass Risiken konsequent identifiziert, bewertet und gesteuert werden.

Hinzu kommt ein erheblicher Zeitdruck – denn bis zum Inkrafttreten der Pflichten Ende 2025 bleibt angesichts der Komplexität internationaler Lieferketten nur ein begrenztes Vorbereitungsfenster.

ISCC als Brücke zur EUDR-Compliance

An dieser Stelle bietet das Zertifizierungssystem ISCC (International Sustainability and Carbon Certification) eine pragmatische und zugleich international anerkannte Lösung. ISCC hat als eines der führenden Nachhaltigkeitssysteme ein spezielles EUDR Add-on entwickelt, das bestehende ISCC-Zertifizierungen ergänzt und Unternehmen dabei unterstützt, die spezifischen Anforderungen der EU-Entwaldungsverordnung zuverlässig umzusetzen.

Herzstück dieses Ansatzes ist das ISCC EUDRx Tool, das auf Basis von Geolokalisierungsdaten automatisiert prüft, ob Anbauflächen den Kriterien der EUDR entsprechen. Unternehmen erhalten standardisierte Reports, die nicht nur für die interne Risikoanalyse, sondern auch für die behördlich geforderte EUDR Due-Diligence-Erklärung genutzt werden können. Damit wird ein wesentliches Element der EUDR – die geografisch gestützte Rückverfolgbarkeit – in einen transparenten und auditierbaren Prozess überführt.

Darüber hinaus integriert ISCC das EUDR Add-on in den regulären Zertifizierungszyklus. Das bedeutet, dass Auditor*innen die EUDR-Anforderungen im Rahmen der ohnehin stattfindenden ISCC-Prüfungen bewerten. Für Unternehmen reduziert sich so der Aufwand für separate Sonderaudits, und die Compliance-Prüfung wird in ein etabliertes, international anerkanntes Auditverfahren eingebettet. Besonders für sogenannte First Gathering Points (FGP) – also die ersten Erfassungspunkte in der Lieferkette – schafft dies klare Strukturen: Sie sind verpflichtet, EUDRx-Berichte zu generieren und an nachgelagerte Akteure weiterzugeben. So entsteht ein durchgängiger Daten- und Nachweisfluss entlang der gesamten Wertschöpfungskette.

 

Wettbewerbsvorteile durch proaktives Handeln

In den vergangenen Monaten wurde vielfach darüber spekuliert, ob die EUDR in der geplanten Form tatsächlich umgesetzt wird. Diskussionen über die Belastung für Unternehmen, über bürokratischen Aufwand und über eine mögliche Verschiebung haben dazu geführt, dass viele Akteure zunächst abwarteten. Mit der endgültigen Bestätigung der Anwendungstermine ist jedoch klar: Die Verordnung wird Realität, und der regulatorische Rahmen steht fest.

Für Unternehmen bedeutet das, dass sie keine Zeit mehr verlieren sollten. Denn die Erfahrung zeigt: Je komplexer die Lieferkette, desto länger dauert es, belastbare Daten zu erheben und Prozesse anzupassen. Unternehmen, die frühzeitig mit der Umsetzung beginnen, reduzieren nicht nur regulatorische Risiken, sondern nutzen Ressourcen effizienter, da Datenaufbereitung, Lieferantenkommunikation und Auditvorbereitung strategisch und geordnet erfolgen können.

Das ISCC-System bietet Unternehmen dafür einen erprobten Rahmen: Geodatenintegration, standardisierte Risikoanalysen, auditierbare Nachweise und internationale Anerkennung. In Kombination mit der EUDR-spezifischen Erweiterung entsteht ein Werkzeug, das weit über reine Compliance hinausgeht – es stärkt die strategische Resilienz von Lieferketten und unterstützt Unternehmen dabei, Nachhaltigkeit sichtbar und überprüfbar zu verankern.

Karsten von der Ohe
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Viele Un­ter­neh­men fragen sich derzeit, wie sie die neuen An­for­de­run­gen der EUDR prak­tisch umsetzen können. Unser Ansatz ist es, die Kom­ple­xi­tät her­un­ter­zu­bre­chen und Wege auf­zu­zei­gen, die machbar und au­di­tier­bar sind.

Karsten von der Ohe Global Product Manager ESG Services bei der DQS

Trai­ning: ISCC PLUS - Ihr Weg zur Zer­ti­fi­zie­rung

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Fazit: Vorbereitung jetzt starten

Die EUDR ist längst kein fernes Zukunftsthema mehr, sondern eine konkrete Compliance-Pflicht mit einem klaren Stichtag. Unternehmen, die frühzeitig handeln, sichern nicht nur ihre Marktzugänge, sondern stärken zugleich ihre Resilienz und übernehmen sichtbare Verantwortung in globalen Lieferketten.

Das ISCC EUDR Add-on liefert dafür eine praxisnahe und international anerkannte Lösung, die regulatorische Anforderungen mit operativer Machbarkeit verbindet.

Wer jetzt beginnt, Geolokalisierungsdaten zu erfassen, Risikoanalysen aufzubauen und das Add-on in bestehende Zertifizierungsprozesse zu integrieren, schafft die Grundlage für eine erfolgreiche Umsetzung der EUDR – und für nachhaltigen Geschäftserfolg in einem sich wandelnden regulatorischen Umfeld.

 

Wie DQS Ihnen weiterhelfen kann

Als international tätige Zertifizierungsgesellschaft begleitet DQS Unternehmen bei der Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung. Wir bieten die ISCC-Zertifizierung einschließlich des EUDR Add-ons an und führen die entsprechenden Audits durch.

DQS unterstützt Sie dabei mit geprüften Verfahren und international anerkannter Audit-Expertise. So erhalten Sie nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern auch eine verlässliche Bestätigung Ihrer nachhaltigen Lieferketten.

Autor

Karsten von der Ohe

Kars­ten von der Ohe ist Global Product Manager ESG Services bei der DQS. In dieser Funktion ist er für ver­schie­de­ne ESG-Dienst­leis­tun­gen ver­ant­wort­lich. Nach seinem Studium des Wirt­schafts­in­ge­nieur­we­sens mit Schwer­punkt Umwelt ar­bei­te­te Herr von der Ohe zunächst in den Be­rei­chen Um­welt­be­ra­tung, Qualitäts- und Ar­beits­si­cher­heits­ma­nage­ment. Anschließend kon­zen­trier­te er sich auf den Aufbau, Im­ple­men­tie­rung und Zer­ti­fi­zie­rung von Ma­nage­ment­sys­te­men und wech­sel­te zu einem global tätigen Che­mie­kon­zern. Herr von der Ohe ist seit 2025 Jahren für die DQS im Bereich Ma­nage­ment­sys­tem­zer­ti­fi­zie­rung tätig und arbeitet außerdem als Auditor für ver­schie­de­ne Nach­hal­tig­keits-Stan­dards für die DQS

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