Ord­nungs­ge­mä­ße In­sol­venz- und Ei­gen­ver­wal­tung

Als In­sol­venz­ver­wal­ter sind Sie heute auch zu­kunfts­wei­sen­der Sa­nie­rer. Dafür aber sollten Sie die ge­eig­ne­te Basis haben: das GOI-Zer­ti­fi­kat! Es belegt Ihr Handeln nach den in­ter­na­tio­na­len „Grundsätzen ordnungsgemäßer In­sol­venz- und Eigenverwaltung“.

Transparente Insolvenzverwaltung

Nachhaltige Verbesserung interner Strukturen

Anerkannter Nachweis zur Erfüllung der GOI

Sichtbarkeit Ihrer Qualitätsfähigkeit

Beschreibung Standard/Regelwerk
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Wofür steht das GOI-Zer­ti­fi­kat?

Die „Grundsätze ordnungsgemäßer In­sol­venz- und Eigenverwaltung“ (GOI) und die zu ihrer Überprüfung er­las­se­ne Prüfungsordnung wurden vom Verband der In­sol­venz­ver­wal­ter Deutsch­lands e. V. (VID) her­aus­ge­ge­ben und sind für alle VID-Mit­glie­der ver­bind­lich. Der VID ver­pflich­tet seine Mit­glie­der anhand von GOI zur Ein­hal­tung von Regeln, die teil­wei­se ge­setz­lich so noch nicht ver­an­kert sind.

Im Fokus stehen zusätzlich zum Ablauf des In­sol­venz­ver­fah­rens auch die Ar­beits­pro­zes­se in­ner­halb der Kanzlei. Der VID setzt damit neue Maßstäbe für eine unabhängige, trans­pa­ren­te und qua­li­ta­tiv an­spruchs­vol­le In­sol­venz­ver­wal­tung. Auch für Nicht­mit­glie­der des VID ist eine Zer­ti­fi­zie­rung nach der GOI-Prüfungsordnung möglich. Denn auch sie pro­fi­tie­ren von der ver­bes­ser­ten Chance, durch In­sol­venz­ge­rich­te bestellt zu wer­den

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Anforderungen
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Was sollten Sie be­ach­ten, wenn Sie ein GOI-Zer­ti­fi­kat an­stre­ben?

Die Prüfungsordnung für GOI sieht vor, pro In­sol­venz­ver­wal­ter zehn Ver­fah­ren zu prüfen. Hat Ihre Kanzlei mehr als zwei In­sol­venz­ver­wal­ter, ver­rin­gert sich diese Anzahl ab dem dritten In­sol­venz­ver­wal­ter auf drei Ver­fah­ren. Als grund­le­gen­de Vor­aus­set­zung für eine Zer­ti­fi­zie­rung gilt das Vor­lie­gen einer Haft­pflicht­ver­si­che­rung gem. Ziff. 5 Satz 1 der GOI und von Treu­hand­kon­ten gem. III. Ziff. 7.

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Wie läuft das GOI-Au­dit ab?

Im ersten Schritt tauschen Sie sich mit uns über Ihr Unternehmen und die Ziele Ihres GOI Audits aus. Auf dieser Basis erhalten Sie zeitnah ein detailliertes und transparentes Angebot, zugeschnitten auf Ihre individuellen Bedürfnisse.

Nach dem Zertifizierungsaudit werden die Ergebnisse durch die unabhängige Zertifizierungsstelle der DQS bewertet. Sie erhalten das GOI-Zertifikat, wenn jedes der einzelnen Prüfkriterien im Durchschnitt aller geprüften Verfahren zu mindestens 80 Prozent erfüllt ist.

Das Audit nach GOI führen wir jährlich durch.

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Was kostet das GOI-Au­dit?

Auch wenn das Audit nach be­stimm­ten Vorgaben durchgeführt wird, hängen die Kosten von mehreren Faktoren ab. Einfluss auf den Preis hat bei­spiels­wei­se, ob Sie bereits ein zer­ti­fi­zier­tes Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001 eingeführt haben. Gerne er­stel­len wir Ihnen auf Basis Ihrer Ziele ein un­ver­bind­li­ches An­ge­bot.

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Das dürfen Sie von uns erwarten

  • Mehr als 35 Jahre Er­fah­rung in der Zer­ti­fi­zie­rung von Ma­nage­ment­sys­te­men und Pro­zes­sen
  • Bran­chen­er­fah­re­ne Au­di­to­ren aus der Praxis
  • Wertschöpfende Er­kennt­nis­se über Ihr Un­ter­neh­men
  • Kun­den- und lösungsorientiert
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An­ge­bots­an­fra­ge

Ihr An­sprech­part­ner Philipp Tesar

„Gerne er­stel­len wir ein maßgeschneidertes Angebot für Ihre GOI Zertifizierung.“