Ordnungsgemäße Insolvenz- und Eigenverwaltung

Als Insolvenzverwalter sind Sie heute auch zukunftsweisender Sanierer. Dafür aber sollten Sie die geeignete Basis haben: das GOI-Zertifikat! Es belegt Ihr Handeln nach den internationalen „Grundsätzen ordnungsgemäßer Insolvenz- und Eigenverwaltung“.

Transparente Insolvenzverwaltung

Nachhaltige Verbesserung interner Strukturen

Anerkannter Nachweis zur Erfüllung der GOI

Sichtbarkeit Ihrer Qualitätsfähigkeit

Beschreibung Standard/Regelwerk
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Wofür steht das GOI-Zertifikat?

Die „Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenz- und Eigenverwaltung“ (GOI) und die zu ihrer Überprüfung erlassene Prüfungsordnung wurden vom Verband der Insolvenzverwalter Deutschlands e. V. (VID) herausgegeben und sind für alle VID-Mitglieder verbindlich. Der VID verpflichtet seine Mitglieder anhand von GOI zur Einhaltung von Regeln, die teilweise gesetzlich so noch nicht verankert sind.

Im Fokus stehen zusätzlich zum Ablauf des Insolvenzverfahrens auch die Arbeitsprozesse innerhalb der Kanzlei. Der VID setzt damit neue Maßstäbe für eine unabhängige, transparente und qualitativ anspruchsvolle Insolvenzverwaltung. Auch für Nichtmitglieder des VID ist eine Zertifizierung nach der GOI-Prüfungsordnung möglich. Denn auch sie profitieren von der verbesserten Chance, durch Insolvenzgerichte bestellt zu werden

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Anforderungen
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Was sollten Sie beachten, wenn Sie ein GOI-Zertifikat anstreben?

Die Prüfungsordnung für GOI sieht vor, pro Insolvenzverwalter zehn Verfahren zu prüfen. Hat Ihre Kanzlei mehr als zwei Insolvenzverwalter, verringert sich diese Anzahl ab dem dritten Insolvenzverwalter auf drei Verfahren. Als grundlegende Voraussetzung für eine Zertifizierung gilt das Vorliegen einer Haftpflichtversicherung gem. Ziff. 5 Satz 1 der GOI und von Treuhandkonten gem. III. Ziff. 7.

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Wie läuft das GOI-Audit ab?

Im ersten Schritt tauschen Sie sich mit uns über Ihr Unternehmen und die Ziele Ihres GOI Audits aus. Auf dieser Basis erhalten Sie zeitnah ein detailliertes und transparentes Angebot, zugeschnitten auf Ihre individuellen Bedürfnisse.

Im Audit vor Ort auditieren wir unter anderem, ob die Anforderungen an die Dokumentation gemäß GOI-Prüfungsordnung vollumfänglich erfüllt sind. Sofern Ihre Kanzlei ein Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001 für Insolvenz­verwalter implementiert hat, kann die Feststellung der Konformität mit den GOI-Anforderungen zeitgleich mit dem ISO 9001-Audit stattfinden.

Nach dem Zertifizierungsaudit werden die Ergebnisse durch die unabhängige Zertifizierungsstelle der DQS bewertet. Sie erhalten das GOI-Zertifikat, wenn jedes der einzelnen Prüfkriterien im Durchschnitt aller geprüften Verfahren zu mindestens 80 Prozent erfüllt ist.

Das Audit nach GOI führen wir jährlich durch.

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Was kostet das GOI-Audit?

Auch wenn das Audit nach bestimmten Vorgaben durchgeführt wird, hängen die Kosten von mehreren Faktoren ab. Einfluss auf den Preis hat beispielsweise, ob Sie bereits ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001 eingeführt haben. Gerne erstellen wir Ihnen auf Basis Ihrer Ziele ein unverbindliches Angebot.

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Das dürfen Sie von uns erwarten

  • Mehr als 35 Jahre Erfahrung in der Zertifizierung von Managementsystemen und Prozessen
  • Branchenerfahrene Auditoren aus der Praxis
  • Wertschöpfende Erkenntnisse über Ihr Unternehmen
  • Kunden- und lösungsorientiert
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Angebotsanfrage

Ihr Ansprechpartner Philipp Tesar

„Gerne erstellen wir ein maßgeschneidertes Angebot für Ihre GOI Zertifizierung.“