Angebotsanfrage
Ihr Ansprechpartner Sebastian Kasperowicz
"Gerne erstellen wir Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot für das DStV-Qualitätssiegel."
Deutliche Steigerung der Mandantenzufriedenheit
Wettbewerbsvorteil ggü. nicht zertifizierten Kanzleien
Fortlaufende Verbesserung aller Prozesse
Reduktion von Haftungsrisiken
Die Anforderungen an das DStV-Qualitätssiegel wurden Anfang 2023 mit dem DStV-Qualitätssiegel 2.0 aktualisiert. Die überarbeitete Version umfasst ein integriertes Auditverfahren, das neben den Anforderungen an das Siegel auch die ISO 9001 Zertifizierung einschließt. Damit wurden ideale Voraussetzungen für ein praxisgerechtes Qualitätsmanagement in der Kanzlei geschaffen.
Die Zertifizierung erfolgt ausschließlich durch nach ISO/IEC 17021-1 akkreditierte Zertifizierungsgesellschaften der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) – ein klares Zeichen für höchste Qualität und Transparenz.
Wichtiger Bestandteil der Vorbereitung sind interne Audits, mit denen die Kanzlei überprüft, ob das eingeführte Qualitätsmanagementsystem den Anforderungen des DStV-Qualitätssiegels und ISO 9001 entspricht. Erst wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann das eigentliche Zertifizierungsverfahren durch eine zugelassene und DAkkS-akkreditierte Zertifizierungsstelle wie der DQS beginnen.
Damit Sie den größtmöglichen Nutzen aus Ihrem DStV-Audit und der Zertifizierung Ihrer Steuerberatungskanzlei ziehen können, planen wir dieses individuell und stimmen es mit Ihnen bezüglich besonderer Gegebenheiten, Ihrer Ziele und Erfolgsfaktoren ab. Die DQS ist eine vom DStV zugelassene Zertifizierungsgesellschaft und kann Ihre Kanzlei ab sofort zertifizieren. Unsere Auditoren sind branchenspezifisch qualifiziert und zum DStV-Qualitätssiegel geschult. So wird die Gleichwertigkeit aller Zertifizierungsentscheidungen gewährleistet (sog. Äquivalenzprinzip).
Das Zertifizierungsaudit startet mit einer Systemanalyse (Audit Stufe 1) und der Begutachtung Ihrer Kanzleiorganisation. Unter anderem auditieren wir, ob Dokumentationsvorgaben gemäß DStV-Prüfungsordnung vollständig erfüllt sind. Dabei wird festgestellt, ob Ihr Qualitätsmanagementsystem ausreichend entwickelt und zertifizierungsreif ist. Es erfolgt keine fachliche Überprüfung.
Im nächsten Schritt (Systemaudit Stufe 2) begutachtet Ihr Auditor vor Ort die Wirksamkeit aller Managementsystemprozesse. So wird beispielsweise der Prozess Jahresabschluss am praktischen Fall überprüft – ein wertvoller Beitrag zu Compliance, Effizienz und kontinuierlicher Verbesserung.
Nach dem DStV-Audit werden die Ergebnisse durch die unabhängige Zertifizierungsstelle der DQS bewertet. Sie erhalten einen Auditbericht, der die Auditergebnisse dokumentiert. Sind alle Normanforderungen erfüllt, erhält Ihre Kanzlei das Zertifikat des DStV-Qualitätssiegels "Geprüftes Kanzleimanagement" inklusive ISO 9001 Zertifikat mit einer Gültigkeit von drei Jahren. Auf Wunsch kann neben dem DStV-Siegel ein gesondertes ISO 9001 Zertifikat ausgestellt werden.
Um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen alle wichtigen Anforderungen auch nach dem Zertifizierungsaudit erfüllt, sind wir gemäß ISO/IEC 17021-1 verpflichtet, mindestens einmal jährlich ein Überwachungsaudit durchzuführen. Diese fördern die fortlaufende Verbesserung Ihres und der damit verbundenen Kanzleiprozesse.
Das DStV-Qualitätssiegel hat eine Gültigkeit von 3 Jahren. Rechtzeitig vor Ablauf des Zertifikats führen wir erneut ein DStV-Audit durch, um die fortlaufende Einhaltung aller Anforderungen zu bestätigen. Sind diese erfüllt, wird ein neues, international anerkanntes Zertifikat für Ihr Qualitätsmanagement ausgestellt.