Mit Inkrafttreten der Durchführungsverordnung (EU) 2022/996 am 30. Dezember 2023 wurden die Anforderungen des REDcert-EU Systems überarbeitet und von der EU-Kommission bestätigt. Dadurch ergeben sich für die Systemteilnehmer folgende Änderungen:
1. Auditorenrotation: [...] Nach drei aufeinanderfolgenden ISCC oder REDcert EU-Audits desselben Wirtschaftsbeteiligten durch denselben leitenden Auditor muss die Zertifizierungsstelle eine/n neue/n leitende/n Auditor/in zuweisen.[...]
2. Die Zertifikatsvorlagen werden ab sofort ausschließlich in der REDcert Datenbank zum Download bereitgestellt und nicht mehr per E-Mail verschickt. Sollten sich Änderungen bei den Zertifikats-vorlagen ergeben, werden Sie per E-Mail (an die Koordinatoren der Zertifizierungsstellen) entsprechend informiert.
3. Die aktuellen Checklisten stehen in der REDcert Datenbank als Excel-Datei in gewohnter Weise in Deutsch und Englisch zum Download bereit. Die Checklisten sind zudem als pdf-Dokument in Deutsch und Englisch auf der REDcert Homepage veröffentlicht. Eine polnische Übersetzung werden wir in Kürze zur Verfügung stellen können.
Die aktuellen REDcert-EU Systemgrundsätze sowie korrespondierenden Dokumente (z.B. Selbsterklärungen) sind ab sofort gültig und derzeit ausschließlich in Englisch auf der REDcert Homepage veröffentlicht. Eine deutsche und polnische Übersetzung der Dokumente werden wir in Kürze ebenfalls zur Verfügung stellen können. Wir möchten an dieser Stelle aber noch einmal darauf hinweisen, dass es sich hierbei lediglich um eine Leseversion handelt.
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