Im April 2023 wurde die Version 6 des FSSC 22000 Standards veröffentlicht. Weltweit sind derzeit mehr als 31.000 und deutschlandweit 630 Unternehmen nach FSSC 22000 zertifiziert. Auf welche Änderungen sich zertifizierte Unternehmen einstellen müssen und wie der Zeitplan der Umstellung aussieht, hat DQS Leadauditor Martin Seitz für Sie im Folgenden zusammengefasst. 

Warum wurde FSSC 22000 überarbeitet? 

Als Hauptgründe für die Änderung nennt FSSC:

  • Aufnahme der Anforderungen der ISO 22003-1:2022
  • Verschärfung der Anforderungen, um Organisationen bei ihren Anstrengungen zur Erreichung der UN Sustainable Development Goals (SDGs), Ziele für Nachhaltige Entwicklung, zu unterstützen
  • Redaktionelle Änderungen und Ergänzungen im Rahmen der kontinuierlichen Verbesserung

Der FSSC Standard besteht aus fünf (in Version 5.1 sechs) Teilen und zwei Anhängen, die in einem Dokument zusammengefasst sind. Außerdem gibt es fünf (in Version 5.1 waren es neun) Anlagen. Diese Dokumente enthalten verbindliche Anforderungen an das Regelwerk. Unverändert gelten weiterhin die verpflichtenden Anforderungen der sog. BOS-List (Board of Stakeholder Decision List) als Zertifizierungsgrundlage.

Des Weiteren gibt es Leitfäden zu verschiedenen Themen, die zusätzliche Unterstützung bieten. 

Alle Dokumente können kostenfrei auf der FSSC 22000-Website heruntergeladen werden. 

 

FSSC 22000 Version 6: Was müssen zertifizierte Unternehmen beachten? 

Die neu aufgenommenen Anforderungen sind teilweise sehr weitreichend. Hier ist eine kritische Auseinandersetzung mit den Themen unabdingbar. Auf dieser Grundlage muss eine effektive und effiziente Umsetzungsstrategie entwickelt werden. Außerdem muss beachtet werden, das eventuell zusätzliche Ressourcen benötigt werden. 

Der verpflichtende Upgradezeitraum 1. April 2024 bis zum 31. März 2025, in dem die Zertifikate von FSSC 22000 Version 5.1 auf Version 6 umzustellen sind, könnte Unternehmen möglicherweise veranlassen, die Umsetzung der Änderungen und vor allem die neu in den Standard aufgenommen Anforderungen auf die lange Bank zu schieben. Aber Achtung: Die Änderungen haben es in sich!

Die wichtigsten Neuerungen sind:

  • Qualitative und quantitative Rückverfolgbarkeit von Etiketten und bedruckten Verpackungen (auch Sekundärverpackungen) mit lebensmittelsicherheitsrelevanten Angaben, wie MHD, Allergene und Nährwerte 
  • Umfassendes Allergenmanagement inklusive Schulung, Deklaration, Validierung und Verifizierung
  • Lebensmittel- und Qualitätskultur
  • Systematisierung der Qualitätskontrollen
  • Fremdkörpermanagement und Management bei Brüchen
  • Management der Ausrüstung
  • Lebensmittelverlust und Lebensmittelverschwendung
  • Kommunikationsanforderungen

Wir möchten Ihnen empfehlen, rechtzeitig mit der Umstellung anzufangen. Einen Überblick über die wichtigsten Änderungen können Sie diesem Artikel entnehmen. Der leichteren Lesbarkeit halber, werden die Änderungen nachfolgend gemäß der Gliederung des Standards dargestellt. 

 

FSSC 22000: Was sind die wichtigsten Änderungen und Neuerungen in der Version 6 gegenüber der Version 5.1?

Teil 1 Übersicht über das Regelwerk

Hier wird, wie bereits in der Version 5.1, der Umfang des FSSC 22000 Zertifizierungssystems dargelegt. Der Umfang besteht nach wie vor aus folgenden Bestandteilen:

  • ISO 22000:2018: Managementsysteme für die Lebensmittelsicherheit – Anforderungen an Organisationen in der Lebensmittelkette    
  • Präventivprogramme (PRPs) für Lebensmittelsicherheit –  basierend auf technischen Spezifikationen für den entsprechenden Bereich (z.B. ISO/TS 22002-x; PAS xyz)
  • Die zusätzlichen FSSC 22000-Anforderungen, dargelegt in 
    - Kapitel 2 des vorliegenden FSSC Standard-Dokuments und in der
    - BoS-List (Board of Stakeholder Decision List); Auslegungs-/Interpretationsliste des FSSC-Vorstandes

FSSC stützt sich auf die in ISO 22003-1:2022 beschriebene Kategorisierung der Lebensmittelkette. Dies ist insbesondere bei der Umsetzung der zusätzlichen FSSC 22000-Anforderungen in Kapitel zwei des Standard-Dokuments zu berücksichtigen.

Bemerkenswert sind die in V6 gegenüber der V5.1 vorgenommenen Änderungen in den Kategorien der Lebensmittelkette:
Die Primärproduktionen (Kategorie A) tierischer und pflanzlicher Produkte wurden herausgenommen und dafür die Kategorie BIII „Tätigkeiten an geernteten Pflanzen“ und Kategorie C0 „Umwandlung von Schlachtkörpern zur weiteren Verarbeitung…“ aufgenommen.

Die Kategorien DIIa und DIIb Heimtierfutter wurden herausgenommen und das Heimtierfutter in die Lebensmittelkategorien CI bis CIV mit aufgenommen. Die Kategorie Transport und Lagerung wurde in eine Kategorie G zusammengefasst.

Neu aufgenommen wurde die Kategorie FII Brokertätigkeiten.

Die Beschreibung der Kategorien wurde insgesamt weiter spezifiziert und präzisiert. Lebensmittel für besondere diätetische Bedürfnisse und Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke können in die Lebensmittelkettenkategorie C aufgenommen werden, wenn sie im Herstellungsland gesetzlich als Lebensmittel eingestuft sind. Produkte, die rechtlich als pharmazeutische oder medizinische Produkte eingestuft sind, fallen nicht in den Geltungsbereich der FSSC 22000-Zertifizierung. In die Kategorie I, Verpackungen, wurden Servietten für die Gastronomie aufgenommen sowie Verpackungsmaterialien (wie Alufolie, Backpapier, Plastikfolie), die in der Lebensmittelindustrie eingesetzt werden. Die in privaten Haushalten genutzten Verpackungsmaterialien und Servietten sind vom Geltungsbereich ausgeschlossen.

Das kombinierte FSSC 22000 und ISO 9001-Verfahren, das in der Vergangenheit nicht GFSI gebenchmarkt war, ist im FSSC 22000 System nicht mehr enthalten.

 

Teil 2 Anforderungen an die zu prüfenden Organisationen

Die zusätzlichen Anforderungen sind weiterhin in Kapitel 2.5 des Standards aufgeführt. Sie wurden zum Teil weiter präzisiert und um etliche neue Themen und Punkte ergänzt:

2.5.1    Management von Dienstleistungen und zugekauften Materialien 

Dieses Kapitel gilt für alle Kategorien. 

Für die Kategorie I (Verpackungen) wurde neu mit aufgenommen:
e)    Festlegung und Sicherstellung von Kriterien zur Einhaltung rechtlicher Anforderungen und Kundenanforderungen für die Verwendung von recycelten Verpackungen als Rohstoff für die Herstellung von Verpackungsmaterial

2.5.2 Produktkennzeichnung und Aufdruck

c)    Auslobungen, wie Allergene, Nährwerte, Produktionsmethode, Herkunftskette, Rohstoffstatus müssen nachweislich validiert sein. Die Etiketten bzw. bedruckten Materialien müssen inklusive Massenbilanz rückverfolgbar sein.

Das ist zweifellos eine hohe Herausforderung für eine Großteil der zertifizierten Unternehmen.

d) für Kategorie I (Verpackungen) gilt nun zusätzlich, dass ein System zur Freigabe von Druckvorlagen und zur Druckkontrolle eingeführt sein muss, das die Änderungen und den Umgang mit veralteten Druckvorlagen und Druckmaterialien umfasst. Es muss eine Genehmigung jedes Drucklaufs anhand des vereinbarten Standards oder der Druckvorlage erfolgen. Ein Verfahren für die Erkennung und Identifizierung von Druckfehlern muss eingeführt sein. 
Unterschiedliche Druckvarianten müssen wirksam getrennt sein. Nicht verwendete Druckerzeugnisse müssen erfasst werden.

2.5.3 Food Defense 

Hier werden ebenfalls Präzisierungen der Anforderungen vorgenommen. 
Zum Beispiel, 

  • dass die Bedrohungsbewertung nach einer festgelegten Methode nachvollziehbar dokumentiert sein muss;  und 
  • dass der Food Defense Schutz-Plan auf der Bewertung der Bedrohungen beruhen muss und 
  • dass in dem Food Defense Schutzplan die Risikominderungsmaßnahmen und Verifizierungsverfahren festgelegt sein müssen.

Für die neue Kategorie FII, Broker, gilt zusätzlich, dass Broker dafür sorgen müssen, dass ihre Lieferanten über einen Lebensmittelschutzplan verfügen.

2.5.4 Food Fraud vermindern

Hier sind vergleichbare Ergänzungen wie bei Food Defense vorgenommen worden:
Festgelegte Methodik und Dokumentation der Minderungsmaßnahmen mit Bezug auf die Schwachstellenbewertung.
Für die neue Kategorie FII, Broker, gilt zusätzlich, dass Sie dafür sorgen müssen, dass Ihre Lieferanten über einen Plan zur Minderung von Lebensmittelbetrug verfügen.

2.5.5 Nutzung des FSSC Logos für zertifizierte Unternehmen 

Das FSSC Logo darf weiterhin nicht auf Produkten, Etiketten, Verpackungen genutzt werden. Ergänzt wurde, dass das Logo auch nicht auf Analysezertifikaten (CoAs) oder Konformitätsbescheinigungen (CoCs) erscheinen darf.

2.5.6 Allergenmanagement 

Beim Allergenmanagement wurden in der Version 6 des FSSC die umfangreichsten Ergänzungen vorgenommen. 

Ergänzt wurden folgende Punkte

Es müssen vorliegen:
a)    eine Liste aller vor Ort gehandhabten Allergene, auch in Rohstoffen und Fertigprodukten 
d)    dokumentierte Informationen zur Validierung und Verifizierung (z.B. Oberflächentests, Luftproben und/oder Produkttests) von Maßnahmen zur Verringerung von Kreuzkontaminationen
e)    Nutzung von Vorsichts- oder Warnhinweisen auf Verpackungen nur, wenn die Risikoanalyse tatsächlich ein Kreuzkontaminationsrisiko mit Allergenen ergibt, obwohl alle erforderlichen Kontrollmaßnahmen wirksam umgesetzt sind
f)    das gesamte Personal muss eine Schulung zur Sensibilisierung für Allergene und eine spezifische Schulung zu Maßnahmen zur Allergenkontrolle im Zusammenhang mit dem jeweiligen Arbeitsbereich erhalten
g)    jährliche Überprüfung des Allergen-Managementplans, sowie Überprüfungen bei wesentlichen Änderungen, nach allergenrelevantem Rückruf oder Rücknahme und auch nach Allergenproblemen innerhalb der Branche
h)    für Kategorie D, Futtermittel und Tiernahrung, kann der Allergenabschnitt unter definierten Bedingungen als „nicht zutreffend“ ausgeschlossen werden

2.5.7 Umfeldanalysen

Das Kapitel der Umfeldanalysen wurde um die Pflicht der Überprüfung der Wirksamkeit und Eignung der Umfeldanalysen ergänzt. Diese Überprüfungspflicht muss mindestens jährlich erfolgen oder bei relevanten Änderungen. Auch bei Auffälligkeiten, wie Trends in den Analysen des Umfelds oder in Zwischen- und Endprodukten oder bei entsprechenden Rücknahmen oder Rückrufen muss die Umfeldanalyse auf Wirksamkeit und Eignung überprüft werden.

2.5.8 Lebensmittelsicherheits- und Qualitätskultur

Dieses Kapitel wurde neu aufgenommen.
Bisher war der Standpunkt von FSSC, dass das Thema Lebensmittelsicherheitskultur - bei richtiger Umsetzung - hinreichend in der ISO 22000 enthalten sei. Um dem Thema in der neuen Version mehr Aufmerksamkeit zu schenken, wurde dieses Kapitel in die zusätzlichen Anforderungen komplett neu aufgenommen. Es deckt nun neben den aus dem Codex Alimentarius und der VO (EU) 2021/382 vom 03.03.2021 bekannten Punkten zusätzlich eine Qualitätskultur mit ab.

Als Teil der Verpflichtung der Organisation muss die Geschäftsleitung eine positive Lebensmittelsicherheits- und Qualitätskultur kultivieren und Ziele für die Lebensmittelsicherheits- und Qualitätskultur festlegen, umsetzen und aufrechterhalten. Zu berücksichtigende Aspekte bei der Lebensmittelsicherheits- und Qualitätskultur sind: Kommunikation, Schulung/Ausbildung, Feedback und Engagement der Mitarbeitenden und die Leistungsmessung.

Gefordert wird explizit ein dokumentierter Lebensmittelsicherheits- und Qualitätskulturplan mit Zielvorgaben und Fristen mit kontinuierlicher Verbesserung und die Bewertung im Managementreview.

2.5.9 Qualitätskontrollen

Dieses Kapitel wurde neu aufgenommen.
Hier wird ein systematisches Qualitätskontrollverfahren gefordert mit Festlegung, Umsetzung und Aufrechterhaltung von Qualitätsparametern in Übereinstimmung mit den Endproduktspezifikationen einschließlich der Produktfreigabe. Weiterhin muss eine Analyse und Bewertung der Ergebnisse der Qualitätskontrollparameter erfolgen und in die Managementbewertung einfließen. Das Qualitätskontrollverfahren muss intern auditiert werden. Auch die Kontrolle der Füllmengen nach rechtlichen und Kundenanforderungen wurde in diesem Kapitel aufgenommen.

Als weitere Forderung ist hier ergänzt, dass ein Verfahren zum Anfahren und Umrüsten der Linie  festgelegt und umgesetzt wird. Es sollen in diesem Zusammenhang auch Kontrollen erfolgen, die sicherstellen, dass Etiketten und Verpackungen aus der vorherigen Produktion aus der Linie entfernt wurden.

2.5.10 Transport und Lagerung

Hier gibt es lediglich Ergänzungen für Transporte mit Schiffen.

2.5.11 Gefahrenkontrolle und Maßnahmen zur Vermeidung von Kreuzkontamination

Hier wurde im Wesentlichen aufgenommen, dass mit einer Risikoanalyse der Bedarf an Fremdkörpererkennungsgeräten (wie Magnete, Metalldetektoren, Röntgengeräte, Filter und Siebe) zu ermitteln ist. Wenn Fremdkörpererkennungsgeräte nicht erforderlich sind, muss dies schriftlich begründet sein. Für Fremdkörpererkennungsgeräte muss ein dokumentiertes Verfahren für den Betrieb und die Nutzung vorgehalten  werden.

Neu ist auch die verpflichtende Forderung nach einem Fremdkörpermanagement und das Management aller Brüche im Zusammenhang mit potenzieller Kontamination (z. B. Metall, Keramik, Hartplastik).

2.5.13 Produktdesign und Entwicklung 

Ergänzt wurden die Forderungen um eine risikobasierte Überprüfung der Haltbarkeit der Produkte und um die Validierung von Zubereitungsanweisungen für küchenfertige Produkte. Die neuen Forderungen sollen die Lebensmittelsicherheit gewährleisten.

2.5.15 Management der Ausrüstung

Dieses Kapitel wurde neu aufgenommen.
Es wird eine Spezifizierung der Ausrüstung gefordert, hinsichtlich des hygienischen Designs, Erfüllung der geltenden gesetzlichen Anforderungen und Kundenanforderungen und die beabsichtigte Verwendung der Ausrüstung, einschließlich des gehandhabten Produkts. Diese Spezifizierung ist vor der Installation der Ausrüstung vom Lieferanten nachzuweisen.
Ein risikobasiertes Änderungsmanagement (Change management) für neue Geräte und/ oder alle Änderungen an bestehenden Geräten ist einzuführen. Nachweise müssen auch eine erfolgreiche Inbetriebnahme und die Bewertung möglicher Auswirkungen auf bestehende Systeme umfassen. Angemessene Kontrollmaßnahmen sind festzulegen und umzusetzen.

2.5.16 Lebensmittelverlust und -verschwendung 

Dieses Kapitel wurde neu aufgenommen.
Die Strategie des Unternehmens zur Reduzierung von Lebensmittelverlusten und -verschwendung innerhalb der zugehörigen Lieferkette ist durch eine dokumentierte Richtlinie und durch Ziele zu beschreiben.

An gemeinnützige Organisationen, Mitarbeiter und andere Organisationen gegebene Lebensmittel müssen sicher sein. Dies muss kontrolliert und die Produkte entsprechend gehandhabt werden.

Als Tierfutter abgegebene Produkte dürfen nicht kontaminiert werden.

2.5.17 Kommunikationsanforderungen

Dieses Kapitel wurde neu aufgenommen.
Die Zertifizierungsstelle ist innerhalb von drei Tagen über Ereignisse oder Situationen zu informieren, die sich auf die Lebensmittelsicherheit, die Rechtmäßigkeit und /oder die Integrität der Zertifizierung auswirken (höhere Gewalt, Naturkatastrophen oder von Menschen verursachte Katastrophen (z. B. Krieg, Streik, Terrorismus, Kriminalität, Überschwemmung, Erdbeben, böswilliges Hacken von Computern usw.)). Auch in ernsthaften Situationen, in denen die Integrität der Zertifizierung gefährdet ist und/oder der FSSC in Verruf gebracht werden kann (z.B. Rückrufe, Rücknahmen, Katastrophen, Lebensmittelsicherheitsausbrüche) muss die Zertifizierungsstelle innerhalb von drei Tagen informiert werden. Das gilt auch bei behördlich auferlegten Maßnahmen im Fall von Lebensmittelsicherheitsproblemen: Wenn eine zusätzliche Überwachung oder erzwungene Schließung der Produktion erforderlich ist; bei lebensmittelsicherheitsrelevanten Gerichtsverfahren, Strafverfolgung, Fehlverhalten und Fahrlässigkeit sowie bei betrügerischen Aktivitäten und Korruption.

 

Teil 3 Anforderungen für den Zertifizierungsprozess

In diesem Kapitel wurden die aktualisierten Anforderungen der ISO 22003-1:2022 aufgenommen und einige Präzisierungen vorgenommen, die die Auditplanung, die Mindestauditzeit für PRPs, die Auditdurchführung und die Berichterstellung betreffen. Es wird auch beschrieben, wie Audits in Unternehmen mit zentralen Funktionen, die nicht am zu zertifizierenden Standort lokalisiert sind, oder in Unternehmen mit vielen Standorten durchgeführt werden. Diese Anforderungen richten sich in erster Linie an die Zertifizierungsstellen und die auditierenden Personen.

Für die auditierten Unternehmen ist interessant, dass die beiden Überwachungsaudits nicht später als 12 Monate nach dem Erst- bzw. Wiederholungsaudit stattfinden dürfen. Ein Wiederholungsaudit (mit Ausstellung eines neuen Zertifikates) soll vorzugsweise mindestens drei (3) Monate vor dem Ablaufdatum des Zertifikats stattfinden, sodass ausreichend Zeit bleibt, den Zertifizierungsprozess vor Ablauf des Zertifikats abschließen zu können.

An den Regelungen zu den unangekündigten Audits gibt es keine substantiellen Änderungen. Unverändert ist ebenfalls das Bewertungssystem mit geringfügiger Abweichung, Hauptabweichung und kritische Nichtkonformität und das Vorgehen mit den Maßnahmen zum Schließen der Abweichungen.

Neu ist, dass neben einer durch das Unternehmen zu unterzeichnenden Teilnehmerliste mit den Auditzeiten auch eine Integritätserklärung durch den leitenden Vertreter der Organisation und der auditierenden Person unterschrieben werden muss. Darin wird bestätigt, 

  • dass kein tatsächlicher oder vermeintlicher Interessenkonflikt besteht, um die Unparteilichkeit des Audits zu gewährleisten, 
  • dass die Integrität des Audits nicht beeinträchtigt war und 
  • dass das Audit nach ethischen Grundsätzen durchgeführt wurde.

 

Teil 4  Anforderungen an Zertifizierungsstellen

In diesem Kapitel wurde die aktualisierte ISO 22003-1:2022 aufgenommen und einige Präzisierungen zum Verhältnis zwischen der Zertifizierungsstelle und der FSSC Stiftung und zum Auditor-Qualifizierungsprozess vorgenommen.

 

Teil 5 Anforderungen and Akkreditierungsstellen

In diesem Kapitel wurden die aktualisierte ISO 22003-1:2022 und die ISO/IEC 17021-1:2015 auf- und einige Präzisierungen vorgenommen.

 

Anhänge

Anhang 1 Definitionen 

In diesem Kapitel wurden einige Definitionen umformuliert bzw. hinzugefügt. 

Anhang 2 Normative Verweisungen

 Die normativen Verweise wurden aktualisiert und z.B. um den FSSC-Ethikkodex und FSSC Full Remote Audit Addendum ergänzt. 

Weitere normative Dokumente:

Diese sind in erster Linie für Zertifizierungs- und Akkreditierungsstellen von Bedeutung.
Anlage 1    Erläuterungen zur Formulierung des Zertifikat-Scopes
Anlage 2    Anforderungen an Zertifizierungsstellen hinsichtlich des Auditberichts
Anlage 3    (in Version 5.1 Anlage 4) Zertifikatsvorlagen für Zertifizierungsstellen
Anlage 4    (in Version 5.1 Anlage 5) Akkreditierungszertifikatsvorlagen für Akkreditierungsstellen
Anlage 5    (in Version 5.1 Anlage 9) CB Anforderungen an Zertifizierungsstellen an Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) bei deren Einsatz

FSSC verfügt des Weiteren über zusätzliche, freiwillige Ergänzungen und Module, die zusammen mit FSSC 22000-Zertifizierungsaudits durchgeführt werden können. Diese freiwilligen Ergänzungen und Module (z.B. HAVI Global Quality and Safety; FSMA PCHF; Costco; ISO 23412; HPC 420) einschließlich der damit verbundenen Bedingungen und Anforderungen sind ebenfalls auf der FSSC-Website verfügbar. 

 

Zeitplan und Übergang 

Mit der Veröffentlichung der Version 6 des FSSC 22000 wurde auch das Dokument
Anforderungen V6-Upgrade-Prozess" veröffentlicht.

Hier ist die Übergangsphase von Version 5.1 auf Version 6 wie folgt beschrieben:
Audits nach FSSC 22000 Scheme V5.1 dürfen nur bis zum 31. März 2024 durchgeführt werden. Upgrade-Audits gemäß FSSC 22000 Schema V6 werden vom 1. April 2024 bis zum 31. März 2025 durchgeführt.

In dem Dokument „Anforderungen V6-Upgrade-Prozess" ist auch die Einstellung der Auditbereiche Primärerzeugung/Landwirtschaft, Kategorie A, erläutert:
Für Organisationen mit Scopes der Kategorie A sind keine FSSC 22000-Audits nach V6 zulässig. Dies gilt für Audits ab dem 1. April 2024. FSSC 22000-Zertifikate mit dem Geltungsbereich Landwirtschaft werden zum 31. Dezember 2024 zurückgezogen oder der Geltungsbereich reduziert, wenn mehrere Kategorien gelten.

In dem „Anforderungen V6-Upgrade-Prozess" ist auch die Einstellung des FSSC Quality Programms (Kombination aus FSSC 22000 und ISO 9001) erläutert:
Ab dem 1. April 2023 werden von FSSC keine weiteren Lizenzen gegen FSSC 22000-Qualität ausgestellt. Ab dem 1. April 2024 werden keine FSSC 22000-Qualitätsaudits mehr durchgeführt.

 

DQS – Ihre Partnerin für die FSSC 22000 Zertifizierung

Die DQS ist eine akkreditierte Zertifizierungsstelle für den FSSC 22000 Standard. Mit qualifizierten Auditoren und Auditorinnen auf der ganzen Welt stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns - wir besprechen gerne Ihre Pläne!

Autor
Martin Seitz

Nach seiner Kochausbildung hat Martin Seitz ein Studium der Lebensmitteltechnologie als Dipl. Ing. (FH) abgeschlossen. Er verfügt über mehr als 20 Jahre Praxiserfahrung in leitenden Funktionen der Lebensmittel- und Verpackungsindustrie. Seit mehr als 25 Jahre ist er zugelassener Leadauditor für diverse Qualitätsmanagement- und Lebensmittelsicherheits-Standards. Außerdem ist er selbstständiger Berater, Referent und Trainer.

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