Seit 2023 ist die CSRD-Verordnung in Kraft getreten. Sie verpflichtet ca. 50.000 europäische Unternehmen dazu, anhand der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) nichtfinanzielle Informationen zu berichten.
Die Anforderungen der ESRS gehen weit über bestehende nichtfinanzielle Berichtspflichten (u.a. NFRD) hinaus und unterscheiden sich in wesentlichen Punkten von etablierten Standards wie den GRI Sustainability Reporting Standards. Unternehmen sollten sich daher frühzeitig mit den neuen Anforderungen auseinandersetzen, ihre Datenerhebung und Reportingstrukturen ESRS-konform gestalten und entsprechende personelle Ressourcen bereitstellen.