AZAV Zugelassener Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung
FB 4, 6
Förderung, Bildung und Beschäftigung im Arbeits-, Berufsbildungs-, Förder- und Betreuungsbereich der Werkstätten und berufliche Eingliederung von Menschen mit Behinderung sowie Produktions- und Dienstleistungserbringung.