AZAV Zugelassener Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung
FB 1,2,3,4,6
1) Soziale Teilhabe für Menschen mit Beeinträchtigung durch besondere Wohnformen sowie ambulante Betreuung von Klienten im Bereich soziale Dienste bzw. gemeindepsychiatrische komplementäre Betreuungsleistungen 2) Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Beeinträchtigung durch berufliche Bildungsund Qualifizierungsangebote, berufliches Integrationsmanagement, Berufsbegleitender Dienst, Übergang Schule- Beruf und Arbeitsvermittlung, Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM) 3) Stationäre, teilstationäre und ambulante Gesundheitsdienste im Bereich Psychiatrie und Psychotherapie