Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung
Testat einer akkreditierten Stelle
Steuererleichterungen durch einen anerkannten Nachweis
Systematische Reduzierung der Energiekosten
Reduzierung der CO2-Emissionen

SpaEfV – Informationen zur Verordnung
Wenn Sie als Antragsteller Steuererleichterungen in Anspruch nehmen, sind Sie aufgefordert, Ihren gesamten Energieverbrauch für alle Unternehmensteile, Anlagen, Standorte, Prozesse und Einrichtungen transparent darzulegen. Dabei müssen alle in Ihrem Unternehmen eingesetzten Energieträger (Strom, Gas, Dampf, Wärme, Druckluft etc.) erfasst werden.
Die SpaEfV regelt, wie und wodurch Sie eine Nachweisführung über den Betrieb solcher Systeme erbringen können. Dabei unterscheidet die Verordnung zwischen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU*) sowie großen Unternehmen.
* Definition KMU laut Empfehlung der europäischen Kommission 2003/361/EG: weniger als 250 Mitarbeiter und max. 50 Mio. Euro Jahresumsatz

Wie ist der Nachweis zur Verbesserung der Energieeffizienz zu erbringen?
Energiemanagementsysteme nach DIN EN ISO 50001 Umweltmanagementsysteme nach EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) für KMU: Alternative Systeme zur Verbesserung der Energieeffizienz. Nachweise können über ein Energieaudit nach EN 16247-1 oder ein alternatives System nach Anlage 2 der SpaEfV erbracht werden.
Alle Nachweise und Dokumente müssen von einer für ISO 50001 akkreditierten Konformitätsbewertungsstelle wie der DQS oder einem zugelassenen Umweltgutachter jährlich geprüft und nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (Zollformular 1449 – www.zoll.de) bestätigt werden. Das Audit muss bis zum 31.12. eines jeden Jahres abgeschlossen sein.

Für welche Unternehmen ist ein SpaEfV Audit sinnvoll?

Voraussetzungen für den Spitzenausgleich
In der Einführungsphase unterscheidet die SpaEfV zwei Ansätze der Nachweisführung: Den horizontalen Ansatz, das heißt der Einführung in einzelnen Anlagen oder Unternehmensteilen und den vertikalen Ansatz, der schrittweisen Einführung der Systeme im gesamten Unternehmen. Für alle Varianten stellt Ihnen die DQS ein Testat aus, das die Verordnung als Nachweis für ein wirksames System fordert.

Wie läuft die Auditierung nach den SpaEfV-Anforderungen ab?
Laut SpaEfV ist die Erfüllung der Anforderungen jährlich zu bestätigen. Das heißt für Sie: eine jährliche Auditierung Ihres betrieblichen Energiemanagements durch eine akkreditierte Stelle wie der DQS.
Damit Sie die Steuererleichterung erhalten, benötigen Sie für jedes Antragsjahr ein Testat bzw. Zertifikat und das Zollformular 1449 als Nachweis der Verbesserung der Energieeffizienz.
Dazu führen wir eine jährliche Begutachtung in Form eines Vor-Ort-Audits oder ggf. anhand einer Dokumentenprüfung durch. Stichproben bei mehreren gleichartigen Standorten sind ausreichend.
Erfassung und Analyse der eingesetzten Energieträger müssen sich auf einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten beziehen. Dem Antrag ist eine Liste aller Standorte und Abnahmestellen (Stichwort "100%-Abdeckung des Gesamtenergieverbrauchs") beizulegen.
Nach erfolgtem Audit, das bis zum 31.12. eines jeden Jahres abgeschlossen sein muss, stellen wir Ihnen als akkreditierte Stelle das erforderliche Testat und das vom Zoll geforderte Formular 1449 aus.

Was kostet ein SpaEfV Audit?

Das können Sie von uns erwarten
- Persönliche, reibungslose Betreuung durch unsere Spezialisten – regional, national und international
- Individuelle Angebote mit flexiblen Vertragslaufzeiten ohne versteckte Kosten