Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung

Die Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) bietet Ihnen als Unternehmen des produzierenden Gewerbes Steuererleichterungen an, wenn Sie die Verbesserung Ihrer Energieeffizienz nachweisen. Dieser Nachweis erfolgt auf der Basis eines zertifizierten Energiemanagementsystems nach ISO 50001 oder eines Umweltmanagementsystems nach EMAS, für KMU auch eines alternativen Systems.

Testat einer akkreditierten Stelle

Steuererleichterungen durch einen anerkannten Nachweis

Systematische Reduzierung der Energiekosten

Reduzierung der CO2-Emissionen

Beschreibung Standard/Regelwerk
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SpaEfV – Informationen zur Verordnung

Die SpaEfV (veröffentlicht im August 2013) bietet produzierenden Unternehmen Steuererleichterungen bei der Strom- und Energiesteuer an. Die Vergünstigungen bzw. Rückzahlungen im Rahmen des Spitzenausgleichs sind an die Einführung eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001 oder eines Umweltmanagementsystems nach EMAS, bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) eines alternativen Systems zur Verbesserung der Energieeffizienz nach SpaEfV gekoppelt.

Wenn Sie als Antragsteller Steuererleichterungen in Anspruch nehmen, sind Sie aufgefordert, Ihren gesamten Energieverbrauch für alle Unternehmensteile, Anlagen, Standorte, Prozesse und Einrichtungen transparent darzulegen. Dabei müssen alle in Ihrem Unternehmen eingesetzten Energieträger (Strom, Gas, Dampf, Wärme, Druckluft etc.) erfasst werden.

Die SpaEfV regelt, wie und wodurch Sie eine Nachweisführung über den Betrieb solcher Systeme erbringen können. Dabei unterscheidet die Verordnung zwischen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU*) sowie großen Unternehmen.

* Definition KMU laut Empfehlung der europäischen Kommission 2003/361/EG: weniger als 250 Mitarbeiter und max. 50 Mio. Euro Jahresumsatz

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Grundsätze
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Wie ist der Nachweis zur Verbesserung der Energieeffizienz zu erbringen?

Unternehmen, die eine Entlastung bei der Energie- und Stromsteuer in Anspruch nehmen wollen, müssen wirksame Systeme zur Verbesserung der Energieeffizienz einführen bzw. eingeführt haben. Im Zusammenhang mit der Entlastung nach SpaEfV kommen folgende Systeme in Frage, bezogen auf das gesamte antragstellende Unternehmen:

Energiemanagementsysteme nach DIN EN ISO 50001 Umweltmanagementsysteme nach EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) für KMU: Alternative Systeme zur Verbesserung der Energieeffizienz. Nachweise können über ein Energieaudit nach EN 16247-1 oder ein alternatives System nach Anlage 2 der SpaEfV erbracht werden.

Alle Nachweise und Dokumente müssen von einer für ISO 50001 akkreditierten Konformitätsbewertungsstelle wie der DQS oder einem zugelassenen Umweltgutachter jährlich geprüft und nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (Zollformular 1449 – www.zoll.de) bestätigt werden. Das Audit muss bis zum 31.12. eines jeden Jahres abgeschlossen sein.

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Mehrwert
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Für welche Unternehmen ist ein SpaEfV Audit sinnvoll?

Die SpaEfV ist für Unternehmen ganz unterschiedlicher Größe von hohem Interesse. Sie gilt für energieintensive Unternehmen, die mit ISO 50001 oder EMAS arbeiten, ebenso wie für kleine und mittlere Unternehmen, die sich dem Thema Energieaudit nach EN 16247-1 nähern oder das alternative System nach Anlage 2 der SpaEfV anwenden.

Anforderungen
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Voraussetzungen für den Spitzenausgleich

Unternehmen, die bereits ein gültiges, vollumfängliches ISO 50001-Zertifikat oder eine EMAS-Registrierung vorweisen können, haben den Entlastungsanspruch bereits erfüllt. Für alle anderen Unternehmen, die den Spitzenausgleich beantragen wollen, gilt: Es muss nachgewiesen werden, dass bereits im Antragsjahr oder früher mit der Einführung eines Systems zur Verbesserung der Energieeffizienz begonnen wurde.

In der Einführungsphase unterscheidet die SpaEfV zwei Ansätze der Nachweisführung: Den horizontalen Ansatz, das heißt der Einführung in einzelnen Anlagen oder Unternehmensteilen und den vertikalen Ansatz, der schrittweisen Einführung der Systeme im gesamten Unternehmen. Für alle Varianten stellt Ihnen die DQS ein Testat aus, das die Verordnung als Nachweis für ein wirksames System fordert. 

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Wie läuft die Auditierung nach den SpaEfV-Anforderungen ab?

Laut SpaEfV ist die Erfüllung der Anforderungen jährlich zu bestätigen. Das heißt für Sie: eine jährliche Auditierung Ihres betrieblichen Energiemanagements durch eine akkreditierte Stelle wie der DQS.

Damit Sie die Steuererleichterung erhalten, benötigen Sie für jedes Antragsjahr ein Testat bzw. Zertifikat und das Zollformular 1449 als Nachweis der Verbesserung der Energieeffizienz.

Dazu führen wir eine jährliche Begutachtung in Form eines Vor-Ort-Audits oder ggf. anhand einer Dokumentenprüfung durch. Stichproben bei mehreren gleichartigen Standorten sind ausreichend.

Erfassung und Analyse der eingesetzten Energieträger müssen sich auf einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten beziehen. Dem Antrag ist eine Liste aller Standorte und Abnahmestellen (Stichwort "100%-Abdeckung des Gesamtenergieverbrauchs") beizulegen.

Nach erfolgtem Audit, das bis zum 31.12. eines jeden Jahres abgeschlossen sein muss, stellen wir Ihnen als akkreditierte Stelle das erforderliche Testat und das vom Zoll geforderte Formular 1449 aus.

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Was kostet ein SpaEfV Audit?

Da jedes Unternehmen andere Voraussetzungen mitbringt und individuelle Anforderungen stellt, lassen sich die Kosten für die Auditierung der Verordnung SpaEfV nicht pauschal angeben. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und unterbreiten Ihnen auf der Basis einer objektiven Einschätzung und Ihrer Anforderungen gern ein maßgeschneidertes Angebot.

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Das können Sie von uns erwarten

  • Mehr als 35 Jahre Erfahrung in der Zertifizierung von Managementsystemen und Prozessen
  • Branchenerfahrene Auditoren aus der Praxis
  • Akkreditiert und zugelassen für alle relevanten Regelwerke im Bereich Nachhaltigkeit
  • Wertschöpfende Erkenntnisse über Ihr Energieeinsparpotenzial
  • Persönliche, reibungslose Betreuung durch unsere Spezialisten – regional, national und international
  • Individuelle Angebote mit flexiblen Vertragslaufzeiten ohne versteckte Kosten
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