Qualität im Umgang mit Abfall

Als Entsorgungsfachbetrieb gelten für Sie die Regeln der Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung. Wenn Sie deren Einhaltung mit einem EfbV-Zertifikat nachweisen, steigern Sie das Vertrauen Ihrer Kunden in eine sachgerechte und transparente Entsorgung von Abfällen. Profitieren Sie zudem von genehmigungspflichtigen Privilegien gegenüber Behörden, z.B. bei der Transportgenehmigung oder im Entsorgungsnachweisverfahren.

Anerkannter Nachweis über sachgerechte Entsorgung

Rechtssicheres Handeln (Kreislaufwirtschaftsgesetz)

Genehmigungspflichtige Privilegien

Hohes Maß an Vertrauen bei interessierten Parteien

Beschreibung Standard/Regelwerk
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Was regelt die EfbV?

Die EfbV (Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung) wurde für Unternehmen entwickelt, die Abfälle sammeln, befördern, lagern, behandeln, verwerten, beseitigen, handeln oder makeln. Sie gibt Ihnen verbindliche Regeln für rechtssicheres Wirtschaften im Zusammenhang mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz an die Hand. Zudem steigern Sie das Vertrauen Ihrer Kunden in eine sachgerechte und transparente Entsorgung von Abfällen.

Im Dezember 2016 wurde die Zweite Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung beschlossen und veröffentlicht. Sie enthält u. a. die EfbV, die grundlegend novelliert wurde und in der neuen Fassung am 1. Juni 2017 in Kraft trat. Seither müssen alle Verfahren gemäß dieser neuen EfbV abgewickelt werden.

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Anforderungen
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Welche Änderungen gab es in der EfbV?

Mit Inkrafttreten der novellierten EfbV traten am 1. Juli 2017 einige Änderungen in Kraft. Dies betrifft folgende Punkte:

1. Vorprüfung ist erforderlich, wenn Ihr Unternehmen erstmals als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert wird

2. Unangekündigte Audits finden zusätzlich zu den vorher vereinbarten jährlichen Audits statt

3. Austausch des Sachverständigen nach spätestens fünf Jahren

4. Möglichkeit zur Teilnahme der Behörden an der Überprüfung

5. Hinterlegung von Zertifikaten durch die Behörden im Entsorgungsfachbetriebe-Register seit November 2018

Darüber hinaus gab es weitere Änderungen bezüglich Zuverlässigkeitsprüfung, Fachkunde, Versicherungsschutz, Betriebstagebuch etc.

Prozessorientierung
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Was steckt hinter dem eEfbv (elektronischen Entsorgungsfachbetriebeverfahren)?

Ein Jahr nach Veröffentlichung der neuen EfbV ist zum 01.06.2018 auch § 28 der EfbV zum elektronischen Entsorgungsfachbetriebeverfahren (eEFBV) in Kraft getreten. Dieser Paragraph regelt die Übermittlung der Zertifikate und Überwachungsberichte durch die technischen Überwachungsorganisationen an die zuständigen Behörden.

Zur Umsetzung der Vorgaben dieses Paragraphen haben die Länder ein sogenanntes Zertifiziererportal eingerichtet, das seit dem 01.06.2018 aktiv ist. Zudem wurde das Entsorgungsfachbetrieberegister, eine bundesweit einheitliche und öffentlich einsehbare, elektronische Datenbank, in Betrieb genommen.

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Wie läuft die EfbV-Zertifizierung ab?

Wenn Ihr Unternehmen erstmals nach EfbV zertifiziert wird, findet zunächst eine Vorprüfung statt. Sobald Sie damit nachweisen, dass Ihr Betrieb die Anforderungen erfüllt, wird ein Überwachungsvertrag zwischen Ihnen und der DQS als Technische Überwachungsorganisation (TÜO) abgeschlossen. Diesem Vertrag muss die zuständige Behörde zustimmen.

Neben Audits mit vorab vereinbarten Terminen, führen wir auch unangekündigte Audits durch. Auf Verlangen teilen wir der zuständigen Behörde mit, wann die Audits stattfinden, damit sie unseren Sachverständigen bei den Vor-Ort-Terminen begleiten kann. Im Zertifizierungsaudit erfolgt die praxisnahe Bewertung durch unsere erfahrenen Auditoren.

Sofern die Anforderungen nach EfbV erfüllt wurden erhalten Sie das Zertifikat. Gemäß den EfbV-Vorgaben werden Zertifikate und Überwachungsberichte im Zertifiziererportal hochgeladen. Diese sind dann nach Prüfung durch die Behörden im Entsorgungsfachbetrieberegister hinterlegt.

Zur Erhaltung des Zertifikats werden jährlich sowie unangekündigt weitere Audits durchgeführt.

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Was kostet die Zertifizierung nach EfbV?

Abhängig der Größe und Komplexität Ihres Entsorgungsfachbetriebes, setzen sich die Kosten unterschiedlich zusammen. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf – wir erarbeiten gerne ein verlässliches Angebot für Sie.

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Das dürfen Sie von uns erwarten

  • Mehr als 35 Jahre Erfahrung in der Zertifizierung von Managementsystemen und Prozessen
  • Unsere Spezialisten sind persönlich für Sie da
  • Branchenerfahrene Auditoren aus der Praxis
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Ihr Ansprechpartner Philipp Tesar

„Gerne erstellen wir Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot für Ihre EfbV Zertifizierung.“