Angebotsanfrage
Ihr Ansprechpartner Philipp Tesar
„Gerne erstellen wir Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot für Ihre EfbV Zertifizierung.“
Anerkannter Nachweis über sachgerechte Entsorgung
Rechtssicheres Handeln (Kreislaufwirtschaftsgesetz)
Genehmigungspflichtige Privilegien
Hohes Maß an Vertrauen bei interessierten Parteien
Im Dezember 2016 wurde die Zweite Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung beschlossen und veröffentlicht. Sie enthält u. a. die EfbV, die grundlegend novelliert wurde und in der neuen Fassung am 1. Juni 2017 in Kraft trat. Seither müssen alle Verfahren gemäß dieser neuen EfbV abgewickelt werden.
Zur Umsetzung der Vorgaben dieses Paragraphen haben die Länder ein sogenanntes Zertifiziererportal eingerichtet, das seit dem 01.06.2018 aktiv ist. Zudem wurde das Entsorgungsfachbetrieberegister, eine bundesweit einheitliche und öffentlich einsehbare, elektronische Datenbank, in Betrieb genommen.
Wenn Ihr Unternehmen erstmals nach EfbV zertifiziert wird, findet zunächst eine Vorprüfung statt. Sobald Sie damit nachweisen, dass Ihr Betrieb die Anforderungen erfüllt, wird ein Überwachungsvertrag zwischen Ihnen und der DQS als Technische Überwachungsorganisation (TÜO) abgeschlossen. Diesem Vertrag muss die zuständige Behörde zustimmen.
Neben Audits mit vorab vereinbarten Terminen, führen wir auch unangekündigte Audits durch. Auf Verlangen teilen wir der zuständigen Behörde mit, wann die Audits stattfinden, damit sie unseren Sachverständigen bei den Vor-Ort-Terminen begleiten kann. Im Zertifizierungsaudit erfolgt die praxisnahe Bewertung durch unsere erfahrenen Auditoren.
Sofern die Anforderungen nach EfbV erfüllt wurden erhalten Sie das Zertifikat. Gemäß den EfbV-Vorgaben werden Zertifikate und Überwachungsberichte im Zertifiziererportal hochgeladen. Diese sind dann nach Prüfung durch die Behörden im Entsorgungsfachbetrieberegister hinterlegt.
Zur Erhaltung des Zertifikats werden jährlich sowie unangekündigt weitere Audits durchgeführt.