Qua­li­tät im Umgang mit Abfall

Als Ent­sor­gungs­fach­be­trieb gelten für Sie die Regeln der Ent­sor­gungs­fach­be­trie­be-Ver­ord­nung. Wenn Sie deren Ein­hal­tung mit einem EfbV-Zer­ti­fi­kat nach­wei­sen, steigern Sie das Ver­trau­en Ihrer Kunden in eine sach­ge­rech­te und trans­pa­ren­te Ent­sor­gung von Abfällen. Pro­fi­tie­ren Sie zudem von ge­neh­mi­gungs­pflich­ti­gen Pri­vi­le­gi­en gegenüber Behörden, z.B. bei der Trans­port­ge­neh­mi­gung oder im Ent­sor­gungs­nach­weis­ver­fah­ren.

Anerkannter Nachweis über sachgerechte Entsorgung

Rechtssicheres Handeln (Kreislaufwirtschaftsgesetz)

Genehmigungspflichtige Privilegien

Hohes Maß an Vertrauen bei interessierten Parteien

Beschreibung Standard/Regelwerk
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Was regelt die EfbV?

Die EfbV (Ent­sor­gungs­fach­be­trie­be-Ver­ord­nung) wurde für Un­ter­neh­men ent­wi­ckelt, die Abfälle sammeln, befördern, lagern, be­han­deln, ver­wer­ten, be­sei­ti­gen, handeln oder makeln. Sie gibt Ihnen ver­bind­li­che Regeln für rechts­si­che­res Wirt­schaf­ten im Zu­sam­men­hang mit dem Kreis­lauf­wirt­schafts­ge­setz an die Hand. Zudem steigern Sie das Ver­trau­en Ihrer Kunden in eine sach­ge­rech­te und trans­pa­ren­te Ent­sor­gung von Abfällen.

Im Dezember 2016 wurde die Zweite Ver­ord­nung zur Fort­ent­wick­lung der ab­fall­recht­li­chen Überwachung be­schlos­sen und veröffentlicht. Sie enthält u. a. die EfbV, die grund­le­gend no­vel­liert wurde und in der neuen Fassung am 1. Juni 2017 in Kraft trat. Seither müssen alle Ver­fah­ren gemäß dieser neuen EfbV ab­ge­wi­ckelt wer­den.

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Anforderungen
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Welche Än­de­run­gen gab es in der EfbV?

Mit In­kraft­tre­ten der no­vel­lier­ten EfbV traten am 1. Juli 2017 einige Änderungen in Kraft. Dies betrifft folgende Punk­te:

1. Vorprüfung ist er­for­der­lich, wenn Ihr Un­ter­neh­men erstmals als Ent­sor­gungs­fach­be­trieb zer­ti­fi­ziert wird

2. Unangekündigte Audits finden zusätzlich zu den vorher ver­ein­bar­ten jährlichen Audits statt

3. Aus­tausch des Sachverständigen nach spätestens fünf Jah­ren

4. Möglichkeit zur Teil­nah­me der Behörden an der Überprüfung

5. Hin­ter­le­gung von Zer­ti­fi­ka­ten durch die Behörden im Ent­sor­gungs­fach­be­trie­be-Re­gis­ter seit November 2018

Darüber hinaus gab es weitere Änderungen bezüglich Zuverlässigkeitsprüfung, Fach­kun­de, Ver­si­che­rungs­schutz, Be­triebs­ta­ge­buch etc.

Prozessorientierung
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Was steckt hinter dem eEfbv (elek­tro­ni­schen Ent­sor­gungs­fach­be­trie­be­ver­fah­ren)?

Ein Jahr nach Veröffentlichung der neuen EfbV ist zum 01.06.2018 auch § 28 der EfbV zum elek­tro­ni­schen Ent­sor­gungs­fach­be­trie­be­ver­fah­ren (eEFBV) in Kraft ge­tre­ten. Dieser Pa­ra­graph regelt die Übermittlung der Zer­ti­fi­ka­te und Überwachungsberichte durch die tech­ni­schen Überwachungsorganisationen an die zuständigen Behörden.

Zur Um­set­zung der Vorgaben dieses Pa­ra­gra­phen haben die Länder ein so­ge­nann­tes Zer­ti­fi­zie­rer­por­tal ein­ge­rich­tet, das seit dem 01.06.2018 aktiv ist. Zudem wurde das Entsorgungsfachbetrieberegister, eine bun­des­weit ein­heit­li­che und öffentlich ein­seh­ba­re, elek­tro­ni­sche Da­ten­bank, in Betrieb ge­nom­men.

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Wie läuft die EfbV-Zer­ti­fi­zie­rung ab?

Wenn Ihr Unternehmen erstmals nach EfbV zertifiziert wird, findet zunächst eine Vorprüfung statt. Sobald Sie damit nachweisen, dass Ihr Betrieb die Anforderungen erfüllt, wird ein Überwachungsvertrag zwischen Ihnen und der DQS als Technische Überwachungsorganisation (TÜO) abgeschlossen. Diesem Vertrag muss die zuständige Behörde zustimmen.

Neben Audits mit vorab vereinbarten Terminen, führen wir auch unangekündigte Audits durch. Auf Verlangen teilen wir der zuständigen Behörde mit, wann die Audits stattfinden, damit sie unseren Sachverständigen bei den Vor-Ort-Terminen begleiten kann. Im Zertifizierungsaudit erfolgt die praxisnahe Bewertung durch unsere erfahrenen Auditoren.

Sofern die Anforderungen nach EfbV erfüllt wurden erhalten Sie das Zertifikat. Gemäß den EfbV-Vorgaben werden Zertifikate und Überwachungsberichte im Zertifiziererportal hochgeladen. Diese sind dann nach Prüfung durch die Behörden im Entsorgungsfachbetrieberegister hinterlegt.

Zur Erhaltung des Zertifikats werden jährlich sowie unangekündigt weitere Audits durchgeführt.

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Was kostet die Zer­ti­fi­zie­rung nach EfbV?

Abhängig der Größe und Komplexität Ihres Ent­sor­gungs­fach­be­trie­bes, setzen sich die Kosten un­ter­schied­lich zu­sam­men. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf – wir er­ar­bei­ten gerne ein verlässliches Angebot für Sie.

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Das dürfen Sie von uns erwarten

  • Mehr als 35 Jahre Er­fah­rung in der Zer­ti­fi­zie­rung von Managementsystemen und Pro­zes­sen
  • Un­se­re Spe­zia­lis­ten sind persönlich für Sie da
  • Bran­chen­er­fah­re­ne Au­di­to­ren aus der Pra­xis
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An­ge­bots­an­fra­ge

Ihr An­sprech­part­ner Philipp Tesar

„Gerne er­stel­len wir Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot für Ihre EfbV Zertifizierung.“