DQS GmbH-Kundeninformation

Aufgrund einer strengen, rein juristischen Auslegung der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS ) benötigen künftig alle akkreditierten Zertifizierer von ihren Kunden erweiterte Informationen für die Prüfung und Zulassung von Multi-Standort-Zertifizierungen (Unternehmen mit mehreren Standorten).

Hierbei ist klarzustellen, dass der in der Normensprache verwendete „Standortbegriff“ als „Juristische Person” gem. §§ 21 ff BGB bzw. „rechtsfähige Personengesellschaft” gem. § 14 BGB zu verstehen ist. In Unternehmen auch häufig als „Legaleinheit“ bzw. „Legal Entity“ benannt. Dies bedeutet, dass Sie gedanklich den Normen-Begriff „Standort“ durch „Juristische Person“ bzw. „Legaleinheit“ zu ersetzen haben.

Es ist daher in Ihrem Interesse, uns die notwendigen Informationen und Nachweise zur Verfügung zu stellen, da wir sonst keinen Nachweis einer Multi-Standort-Fähigkeit gegenüber der DAkkS führen können. Die Konsequenz wäre, dass Ihre Multi-Standort-Zertifizierung in Einzelzertifizierungen zu überführen sind.

Mul­ti-Stand­ort Or­ga­ni­sa­ti­on

DQS Kun­den­in­for­ma­ti­on(Deutsch)

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Mul­ti-site Or­ga­niza­ti­on

DQS Customer In­for­ma­ti­on(Eng­lisch)

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Er­mitt­lung von Au­dit­zei­ten

DAkkS (Deut­sche Ak­kre­di­tie­rungs­stel­le):Ver­bind­li­ches IAF Dokument zur Ermittlung von Au­dit­zei­ten für die Au­di­tie­rung von Qualitätsmanagement- (QMS) und Um­welt­ma­nage­ment­sys­te­men (UMS), sowie Ma­nage­ment­sys­te­men für Si­cher­heit und Ge­sund­heit bei der Arbeit (SGA-MS).(Deutsch)

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Beispiel Un­ter­neh­mens­struk­tur mit Dar­stel­lung recht­li­cher und ver­trag­li­cher Ver­bin­dung

Fol­gend finden Sie eine Möglichkeit, welche die Un­ter­neh­mens­ver­bin­dun­gen sowie Zusammenhänge, welche die An­for­de­run­gen an die recht­li­chen und ver­trag­li­chen Ver­bin­dun­gen und den je­wei­li­gen Durch­griff für die An­wen­dung einer Mul­ti-Stand­ort Or­ga­ni­sa­ti­on dar­stellt.

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