Aufgrund einer strengen, rein juristischen Auslegung der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS ) benötigen künftig alle akkreditierten Zertifizierer von ihren Kunden erweiterte Informationen für die Prüfung und Zulassung von Multi-Standort-Zertifizierungen (Unternehmen mit mehreren Standorten).
Hierbei ist klarzustellen, dass der in der Normensprache verwendete „Standortbegriff“ als „Juristische Person” gem. §§ 21 ff BGB bzw. „rechtsfähige Personengesellschaft” gem. § 14 BGB zu verstehen ist. In Unternehmen auch häufig als „Legaleinheit“ bzw. „Legal Entity“ benannt. Dies bedeutet, dass Sie gedanklich den Normen-Begriff „Standort“ durch „Juristische Person“ bzw. „Legaleinheit“ zu ersetzen haben.
Es ist daher in Ihrem Interesse, uns die notwendigen Informationen und Nachweise zur Verfügung zu stellen, da wir sonst keinen Nachweis einer Multi-Standort-Fähigkeit gegenüber der DAkkS führen können. Die Konsequenz wäre, dass Ihre Multi-Standort-Zertifizierung in Einzelzertifizierungen zu überführen sind.
DQS Kundeninformation(Deutsch)
DQS Customer Information(Englisch)
DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle):Verbindliches IAF Dokument zur Ermittlung von Auditzeiten für die Auditierung von Qualitätsmanagement- (QMS) und Umweltmanagementsystemen (UMS), sowie Managementsystemen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (SGA-MS).(Deutsch)
Folgend finden Sie eine Möglichkeit, welche die Unternehmensverbindungen sowie Zusammenhänge, welche die Anforderungen an die rechtlichen und vertraglichen Verbindungen und den jeweiligen Durchgriff für die Anwendung einer Multi-Standort Organisation darstellt.