Die Cor­po­ra­te Sus­taina­bi­li­ty Re­port­ing Di­rec­ti­ve (CSRD) markiert einen Mei­len­stein in der Nach­hal­tig­keits­be­richt­erstat­tung von Un­ter­neh­men. Die EU-Richt­li­nie soll die Qualität und Ver­gleich­bar­keit von Nach­hal­tig­keits­in­for­ma­tio­nen ver­bes­sern und damit die Trans­for­ma­ti­on zu einer nach­hal­ti­gen Wirt­schaft unterstützen. Die Li­mi­tie­rung der Prüfberechtigung auf Wirtschaftsprüfer ist al­ler­dings ein Risiko, meint Hans-Jürgen Feng­ler.

Nach­hal­tig­keits­be­richt­erstat­tung

Hans-Jürgen Fengler, Global Product Manager ESG Services bei DQS, zur Frage, warum die Li­mi­tie­rung der CSRD-Prüfung der Wirt­schaft scha­det.

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