Spitzenausgleich entfällt

Am 15. Dezember 2023 wurde das Haus­halts­fi­nan­zie­rungs­ge­setz 2024 im Bun­des­tag ver­ab­schie­det und vom Bun­des­rat ge­bil­ligt. Darin ent­hal­ten ist auch das so­ge­nann­te Strom­preis­pa­ket mit dem die Bun­des­re­gie­rung den fi­nan­zi­el­len Lasten durch hohe En­er­gie­prei­se begegnen möchte. 

Wesentlicher Be­stand­teil des Strom­preispaketes ist die Senkung der Strom­steu­er auf den EU-recht­li­chen Min­dest­satz für das Pro­du­zie­ren­de Gewerbe. Sie beträgt dann noch 0,05 Cent pro Ki­lo­watt­stun­de – vorher waren es über 1,5 Cent pro Ki­lo­watt­stun­de.

Im Gegenzug entfällt der Spitzenausgleich! 

SpaEfV  zum Hintergrund

Die SpaEfV (Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung) aus dem August 2013 bot pro­du­zie­ren­den Un­ter­neh­men Steu­er­erleich­te­run­gen bei der Strom- und Energiesteuer. Um den Spit­zen­aus­gleich be­an­tra­gen zu können, mussten die Un­ter­neh­men abhängig von der Unternehmensgröße entweder ein zer­ti­fi­zier­tes En­er­gie­ma­nage­ment­sys­tem nach ISO 50001 oder ein al­ter­na­ti­ves System nach Anlage 2 der SpaEfV (KMU) nachweisen. In beiden Fällen hat die DQS neben den Zer­ti­fi­ka­ten für die Un­ter­neh­men das Zoll­for­mu­lar 1449 aus­ge­stellt. Dies ist ab dem An­trags­jahr 2024 nicht mehr möglich!

 

Energieeffizienzgesetz in Kraft getreten

Am 18.11.2023 ist das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) in Kraft getreten und erweitert damit die Anforderungen des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) für Unternehmen. Gemäß § 8 EnEfG sind alle Unternehmen mit einem jährlichen durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 7,5 GWh (innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre) zur Einrichtung eines Energiemanagementsystems oder Umweltmanagementsystem nach EMAS verpflichtet – und zwar unabhängig ob KMU oder Nicht-KMU.

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ISO 50001 – En­er­gie­ma­nage­ment mit System

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Von Tyrone Adu Baffour, DQS-Normexperte für Klima- und En­er­gie­ma­nage­ment

Nationale Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie

Die §§ 8-10 EnEfG dienen der Um­set­zung des Artikel 11 der EU-En­er­gie­ef­fi­zi­enz­richt­li­nie (EU) 2023/1791 in der Fassung vom 13. Sep­tem­ber 2023 und er­wei­tern damit die geltende En­er­gie­au­dit­pflicht gemäß § 8 EDL-G. Die Richt­li­nie ist seit 10. Oktober 2023 in Kraft. Sie ver­pflich­tet die Mit­glieds­staa­ten, zahl­rei­che Vor­ga­ben, zum Beispiel zur Wärmeplanung und -ver­sor­gung, zu Energieaudits und Energiema­nage­ment, zu Re­chen­zen­tren oder zur Ver­brauchs­da­ten­er­fas­sung um­zu­set­zen.

 

Wie läuft eine ISO 50001 Zertifizierung ab?

Erstgespräch und Zieldefinition

Im ersten Schritt tauschen Sie sich mit uns über Ihr Unternehmen und die Ziele einer Zertifizierung gemäß ISO 50001 aus. Auf der Basis dieser Gespräche erhalten Sie ein individuelles, auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens oder Ihrer Organisation zugeschnittenes Angebot.

Projektplanung (optional)

Gerade bei größeren Zertifizierungsprojekten ist ein Planungsmeeting eine wertvolle Gelegenheit, um Ihren Auditor kennenzulernen sowie ein individuelles Auditprogramm für alle involvierten Bereiche und Standorte zu entwickeln. 

Zertifizierungsaudit der Stufe 1 und 2

Die Zertifizierung startet mit einer Analyse und Bewertung Ihres Energiemanagementsystems. In diesem sogenannten Stufe 1 Audit ermittelt Ihr Auditor den Erfüllungsgrad für das Zertifizierungsaudit der Stufe 2 (Systemaudit). Im nächsten Schritt begutachtet Ihr Auditor vor Ort die Wirksamkeit der Managementprozesse. In einem Abschlussgespräch erhalten Sie eine detaillierte Ergebnisdarstellung und mögliches Verbesserungspotenzial für Ihr Unternehmen. Bei Bedarf werden Maßnahmenpläne vereinbart.

Systembewertung

Nach dem EnMS-Audit werden die Ergebnisse durch die unabhängige Zertifizierungsstelle der DQS bewertet. Sind alle Normanforderungen erfüllt, erhalten Sie das Zertifikat nach ISO 50001.

Überwachungsaudit

Um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen alle wichtigen Normanforderungen weiterhin erfüllt, führen wir in einem jährlichen Turnus Überwachungsaudits durch. 

Rezertifizierung

Das ISO 50001 Zertifikat läuft nach drei Jahren ab. Rechtzeitig vor Ablauf wird eine Rezertifizierung durchgeführt, um die kontinuierliche Erfüllung der Normanforderungen zu gewährleisten. Bei Erfüllung wird ein neues Zertifikat ausgestellt.

Back view of two engineers discussing against turbines on wind turbine farm
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En­er­gie­ma­nage­ment­sys­tem

Ma­nage­ment­sys­tem­nor­men wie ISO 5001 bieten einen sys­te­ma­ti­schen und struk­tu­rier­ten Rahmen, ge­setz­li­che Ver­pflich­tun­gen zu berücksichtigen und in die Geschäftsprozesse zu in­te­grie­ren. Gerne in­for­mie­ren wir Sie über die Möglichkeiten einer Zer­ti­fi­zie­rung.

Vertrauen und Expertise

Unsere Texte und Broschüren werden ausschließlich von unseren Normexperten oder langjährigen Auditoren verfasst. Sollten Sie Fragen zu den Textinhalten oder unseren Dienstleistungen an unseren Autor haben, senden Sie uns gerne eine E-Mail: [email protected]

Hinweis: Wir verwenden aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum. Die Direktive schließt jedoch grundsätzlich Personen jeglicher Geschlechteridentitäten mit ein, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

tyrone adu baffour is dqs expert for energy management
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Der Autor

Tyrone Adu-Baf­four

Der Dipl.-In­ge­nieur Um­welt­tech­nik blickt auf mehr als 10 Jahre Er­fah­rung als Pro­jekt­in­ge­nieur für En­er­gie­ef­fi­zi­enz und En­er­gie­ma­nage­ment sowie im Bereich Sus­taina­bi­li­ty zurück. Er ist DQS-Norm­ex­per­te und Pro­dukt­ma­na­ger für Energie- und Kli­ma­ma­nage­ment sowie Auditor für die Re­gel­wer­ke ISO 9001, ISO 14001 und ISO 50001. Zusätzlich ist er in zwei DIN-Gre­mi­en ver­tre­ten, welche beide zum DIN-Nor­men­aus­schuss "Grund­la­gen des Um­welt­schut­zes (NAGUS)" gehören. Zum einen handelt es sich um den Ar­beits­aus­schuss NA 172-00-19 AA "Kli­ma­wan­del" und zum anderen ist er in dem Arbeitskreis NA 172-00-19-04 AK "Treib­haus­gas­emis­sio­nen von Trans­por­t­ope­ra­tio­nen (Güter und Per­so­nen)" tätig.