Am 15. Dezember 2023 wurde das Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 im Bundestag verabschiedet und vom Bundesrat gebilligt. Darin enthalten ist auch das sogenannte Strompreispaket mit dem die Bundesregierung den finanziellen Lasten durch hohe Energiepreise begegnen möchte.
Wesentlicher Bestandteil des Strompreispaketes ist die Senkung der Stromsteuer auf den EU-rechtlichen Mindestsatz für das Produzierende Gewerbe. Sie beträgt dann noch 0,05 Cent pro Kilowattstunde – vorher waren es über 1,5 Cent pro Kilowattstunde.
Im Gegenzug entfällt der Spitzenausgleich!
Die SpaEfV (Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung) aus dem August 2013 bot produzierenden Unternehmen Steuererleichterungen bei der Strom- und Energiesteuer. Um den Spitzenausgleich beantragen zu können, mussten die Unternehmen abhängig von der Unternehmensgröße entweder ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder ein alternatives System nach Anlage 2 der SpaEfV (KMU) nachweisen. In beiden Fällen hat die DQS neben den Zertifikaten für die Unternehmen das Zollformular 1449 ausgestellt. Dies ist ab dem Antragsjahr 2024 nicht mehr möglich!
Am 18.11.2023 ist das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) in Kraft getreten und erweitert damit die Anforderungen des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) für Unternehmen. Gemäß § 8 EnEfG sind alle Unternehmen mit einem jährlichen durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 7,5 GWh (innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre) zur Einrichtung eines Energiemanagementsystems oder Umweltmanagementsystem nach EMAS verpflichtet – und zwar unabhängig ob KMU oder Nicht-KMU.
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Von Tyrone Adu Baffour, DQS-Normexperte für Klima- und Energiemanagement
Die §§ 8-10 EnEfG dienen der Umsetzung des Artikel 11 der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EU) 2023/1791 in der Fassung vom 13. September 2023 und erweitern damit die geltende Energieauditpflicht gemäß § 8 EDL-G. Die Richtlinie ist seit 10. Oktober 2023 in Kraft. Sie verpflichtet die Mitgliedsstaaten, zahlreiche Vorgaben, zum Beispiel zur Wärmeplanung und -versorgung, zu Energieaudits und Energiemanagement, zu Rechenzentren oder zur Verbrauchsdatenerfassung umzusetzen.
Im ersten Schritt tauschen Sie sich mit uns über Ihr Unternehmen und die Ziele einer Zertifizierung gemäß ISO 50001 aus. Auf der Basis dieser Gespräche erhalten Sie ein individuelles, auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens oder Ihrer Organisation zugeschnittenes Angebot.
Gerade bei größeren Zertifizierungsprojekten ist ein Planungsmeeting eine wertvolle Gelegenheit, um Ihren Auditor kennenzulernen sowie ein individuelles Auditprogramm für alle involvierten Bereiche und Standorte zu entwickeln.
Die Zertifizierung startet mit einer Analyse und Bewertung Ihres Energiemanagementsystems. In diesem sogenannten Stufe 1 Audit ermittelt Ihr Auditor den Erfüllungsgrad für das Zertifizierungsaudit der Stufe 2 (Systemaudit). Im nächsten Schritt begutachtet Ihr Auditor vor Ort die Wirksamkeit der Managementprozesse. In einem Abschlussgespräch erhalten Sie eine detaillierte Ergebnisdarstellung und mögliches Verbesserungspotenzial für Ihr Unternehmen. Bei Bedarf werden Maßnahmenpläne vereinbart.
Nach dem EnMS-Audit werden die Ergebnisse durch die unabhängige Zertifizierungsstelle der DQS bewertet. Sind alle Normanforderungen erfüllt, erhalten Sie das Zertifikat nach ISO 50001.
Um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen alle wichtigen Normanforderungen weiterhin erfüllt, führen wir in einem jährlichen Turnus Überwachungsaudits durch.
Das ISO 50001 Zertifikat läuft nach drei Jahren ab. Rechtzeitig vor Ablauf wird eine Rezertifizierung durchgeführt, um die kontinuierliche Erfüllung der Normanforderungen zu gewährleisten. Bei Erfüllung wird ein neues Zertifikat ausgestellt.
Managementsystemnormen wie ISO 5001 bieten einen systematischen und strukturierten Rahmen, gesetzliche Verpflichtungen zu berücksichtigen und in die Geschäftsprozesse zu integrieren. Gerne informieren wir Sie über die Möglichkeiten einer Zertifizierung.
Unsere Texte und Broschüren werden ausschließlich von unseren Normexperten oder langjährigen Auditoren verfasst. Sollten Sie Fragen zu den Textinhalten oder unseren Dienstleistungen an unseren Autor haben, senden Sie uns gerne eine E-Mail: [email protected]
Hinweis: Wir verwenden aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum. Die Direktive schließt jedoch grundsätzlich Personen jeglicher Geschlechteridentitäten mit ein, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Der Dipl.-Ingenieur Umwelttechnik blickt auf mehr als 10 Jahre Erfahrung als Projektingenieur für Energieeffizienz und Energiemanagement sowie im Bereich Sustainability zurück. Er ist DQS-Normexperte und Produktmanager für Energie- und Klimamanagement sowie Auditor für die Regelwerke ISO 9001, ISO 14001 und ISO 50001. Zusätzlich ist er in zwei DIN-Gremien vertreten, welche beide zum DIN-Normenausschuss "Grundlagen des Umweltschutzes (NAGUS)" gehören. Zum einen handelt es sich um den Arbeitsausschuss NA 172-00-19 AA "Klimawandel" und zum anderen ist er in dem Arbeitskreis NA 172-00-19-04 AK "Treibhausgasemissionen von Transportoperationen (Güter und Personen)" tätig.