Im Februar 2025 wurde eine neue Version der internationalen Norm für Anti-Korruptions-Managementsysteme veröffentlicht. ISO 37001:2025 ersetzt die bisherige Version ISO 37001:2016. Bis zum 28. Februar 2027 müssen alle zertifizierten Standorte die Umstellung auf die neue Version abgeschlossen haben. In diesem Artikel geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Änderungen.
Die ISO 37001-Norm unterstützt Unternehmen dabei, ihr Engagement zur Korruptionsprävention zu demonstrieren und die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen sicherzustellen. Durch die Implementierung eines Anti-Korruptions-Managementsystems gemäß den Anforderungen der ISO 37001 können Organisationen Korruption systematisch vorbeugen, erkennen und bekämpfen. Eine Zertifizierung durch eine akkreditierte Drittpartei wie DQS hilft dabei, die Wirksamkeit des gewählten Ansatzes zu belegen und so Risiken für alle Beteiligten zu reduzieren.
Obwohl die überarbeitete Version der ISO 37001 eine Reihe von Änderungen enthält, sind die Auswirkungen auf zertifizierte Standorte gering. Laut Vorwort der ISO 37001:2025 lassen sich die wesentlichen Änderungen wie folgt zusammenfassen:
- Unterabschnitte zu Klimawandel und zur Betonung der Bedeutung einer Compliance-Kultur wurden ergänzt.
- Interessenkonflikte wurden thematisiert.
- Das Konzept der Anti-Korruptionsfunktion wurde präzisiert.
- Die Formulierungen wurden, wo sinnvoll, mit anderen Normen harmonisiert.
- Die neueste harmonisierte Struktur wurde eingeführt.
ISO 37001:2025 folgt der Harmonisierten Struktur (HS)
Im Mai 2021 ersetzte die ISO ihre High Level Structure (HLS) durch die sogenannte Harmonisierte Struktur (HS) – eine überarbeitete Version mit geringfügigen inhaltlichen und terminologischen Anpassungen. Ziel der harmonisierten Struktur ist es, allen ISO-Managementsystemnormen eine einheitliche Grundstruktur mit ähnlichen Kernanforderungen, Begriffen und Definitionen zu geben, um die Vergleichbarkeit zu verbessern und die Integration verschiedener ISO-Normen zu erleichtern. Die neue Version ISO 37001:2025 folgt dieser Harmonisierten Struktur (HS). Infolgedessen wurden einige Begriffe und Definitionen geändert – zum Beispiel wird nun der Begriff „interessierte Parteien“ anstelle von „Stakeholdern“ verwendet.
Wesentliche Änderungen in der Struktur der ISO 37001
Klauseln 4.1 und 4.2 zum Klimaschutz
In Klausel 4.1 wurde ein Satz zur Berücksichtigung des Klimawandels im Kontext der Organisation ergänzt. Auch in Klausel 4.2 wird mit HINWEIS 1 nun ausdrücklich gefordert, potenzielle Bedenken in Bezug auf den Klimawandel bei der Berücksichtigung der relevanten Anforderungen interessierter Parteien zu berücksichtigen. Diese Anforderungen sind allerdings nicht neu: Mit dem im Februar 2024 veröffentlichten ISO-Dokument „AMENDMENT 1: Climate action changes“ wurde diese Anforderung bereits in alle Managementsystemnormen, einschließlich ISO 37001:2016, integriert. Jetzt ist sie direkt in die neue Version aufgenommen worden.
Neue Absatzüberschriften in Kapitel 9.2 und 9.3
Umkehrung der Klauseln 10.1 und 10.2 in Kapitel 10 Verbesserung
Im Kapitel 10 der ISO 37001:2016 war die erste Klausel 10.1 Nichtkonformität und Korrekturmaßnahmen, während 10.2 die kontinuierliche Verbesserung behandelte. In der neuen Version beginnt das Kapitel mit kontinuierlicher Verbesserung (10.1), gefolgt von Nichtkonformität und Korrekturmaßnahmen (10.2).
Ergänzende ISO-Anforderungen zum Klimawandel
Der Klimawandel hat erhebliche Folgen auf Unternehmen weltweit. Einerseits steigen die Risiken durch extreme Wetterereignisse, die Lieferketten und Infrastrukturen beeinträchtigen können. Andererseits fordern interessierte Parteien verstärkt nachhaltige Praktiken und Transparenz bei Umweltauswirkungen. Unternehmen müssen sich anpassen, um langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben.
Seit Anfang 2024 verlangt auch die ISO eine proaktive Auseinandersetzung mit den Klimaveränderungen durch zwei ergänzende Anforderungen zu klimabezogenen Maßnahmen in mehr als 30 ISO-Managementsystemnormen.
Klarstellungen spezifischer Anforderungen in ISO 37001:2025
Neben den oben genannten strukturellen Änderungen enthält ISO 37001:2025 auch zusätzliche Klarstellungen zu spezifischen Themen der Anti-Korruptions-Managementsysteme, um deren Bedeutung hervorzuheben.
Neue Klausel 5.1.3 Anti-Korruptionskultur
Um die Bedeutung der Anti-Korruptionskultur zu betonen, wurde diesem Thema ein eigener Abschnitt gewidmet.
Zusätzliche Klausel 6.3 Planung von Änderungen
Die Anforderung zur Planung von Änderungen im Anti-Korruptions-Managementsystem hat nun eine eigene Klausel gemäß der Harmonisierten Struktur (HS).
Neuer Punkt in Kapitel 7.2.2 zum Einstellungsprozess
Das Bewusstsein für Interessenkonflikte wurde in die Liste der Anforderungen in 7.2.2.1 e) aufgenommen.
Neuer Titel Kapitel 7.3 Bewusstsein
Im Kapitel Bewusstsein wurden die Anforderungen an Bewusstsein und Schulung neu strukturiert. Die Anforderungen an die Schulung von Geschäftspartnern haben einen eigenen Abschnitt, 7.3.3.
8.4 Nicht-finanzielle Kontrollen – ein neues Risikogebiet wird genannt
In dieser Klausel 8.4 wurde der zusätzliche Bereich Fusionen und Übernahmen aufgenommen.

Korruptionsprävention mit ISO 37001
Falls Sie die Einführung eines Anti-Korruptions-Managementsystems in Erwägung ziehen oder sich bereits in der Zertifizierungsphase befinden, bietet Ihnen unser Whitepaper eine kompakte Management-Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte.
Die Änderungen in der neuen Version sind insgesamt nicht sehr umfangreich. Wir empfehlen zu prüfen, ob und wie sich die Änderungen in der Struktur und den spezifischen Anforderungen auf Ihr Anti-Korruptions-Managementsystem auswirken. In diesem Zusammenhang möchten wir auch auf einige neue Leitlinien hinweisen, die Sie nutzen können. Dazu gehören unter anderem folgende veröffentlichte Leitlinien:
- ISO 37000 – Governance von Organisationen – Leitfaden
- ISO 37002 – Hinweisgebersysteme – Leitlinien
- Managementsysteme zur Betrugsbekämpfung – Leitfaden für Organisationen zum Umgang mit Betrugsrisiken
- ISO 37004 – Governance von Organisationen – Reifegradmodell für Governance – Leitfaden
- ISO 37005 – Governance von Organisationen – Entwicklung von Indikatoren für wirksame Governance
- ISO/TS 37008 – Interne Untersuchungen von Organisationen – Leitfaden
- ISO/FDIS 37009 – Interessenkonflikte in Organisationen – Leitfaden
DQS Newsletter: Mehr Wissen, mehr Perspektiven.
Hans-Jürgen Fengler
Herr Fengler ist Global Product Manager ESG Services bei der DQS. In dieser Aufgabe verantwortet er verschiedene ESG Services. Nach dem Studium der Diplom Wirtschaftswissenschaften mit ökologischem Schwerpunkt arbeitete Herr Fengler zunächst in der Umweltberatung und im Nachhaltigkeitsreporting. Danach beschäftigte er sich Schwerpunktmäßig mit Kriterien und Anforderungen an nachhaltige Finanzprodukte. Seit mittlerweile 8 Jahren arbeitet Herr Fengler im Bereich Zertifizierung von Managementsystemen und ist auch als Auditor verschiedener ISO Standards für die DQS tätig.
