Im Februar 2025 wurde eine neue Version der in­ter­na­tio­na­len Norm für An­ti-Kor­rup­ti­ons-Ma­nage­ment­sys­te­me veröffentlicht. ISO 37001:2025 ersetzt die bis­he­ri­ge Version ISO 37001:2016. Bis zum 28. Februar 2027 müssen alle zer­ti­fi­zier­ten Stand­or­te die Um­stel­lung auf die neue Version ab­ge­schlos­sen haben. In diesem Artikel geben wir Ihnen einen Überblick über die wich­tigs­ten Änderungen.

Die ISO 37001-Norm unterstützt Unternehmen dabei, ihr Engagement zur Korruptionsprävention zu demonstrieren und die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen sicherzustellen. Durch die Implementierung eines Anti-Korruptions-Managementsystems gemäß den Anforderungen der ISO 37001 können Organisationen Korruption systematisch vorbeugen, erkennen und bekämpfen. Eine Zertifizierung durch eine akkreditierte Drittpartei wie DQS hilft dabei, die Wirksamkeit des gewählten Ansatzes zu belegen und so Risiken für alle Beteiligten zu reduzieren.

Obwohl die überarbeitete Version der ISO 37001 eine Reihe von Änderungen enthält, sind die Auswirkungen auf zertifizierte Standorte gering. Laut Vorwort der ISO 37001:2025 lassen sich die wesentlichen Änderungen wie folgt zusammenfassen:

  • Unterabschnitte zu Klimawandel und zur Betonung der Bedeutung einer Compliance-Kultur wurden ergänzt.
  • Interessenkonflikte wurden thematisiert.
  • Das Konzept der Anti-Korruptionsfunktion wurde präzisiert.
  • Die Formulierungen wurden, wo sinnvoll, mit anderen Normen harmonisiert.
  • Die neueste harmonisierte Struktur wurde eingeführt.

ISO 37001:2025 folgt der Harmonisierten Struktur (HS)

Im Mai 2021 ersetzte die ISO ihre High Level Structure (HLS) durch die sogenannte Harmonisierte Struktur (HS) – eine überarbeitete Version mit geringfügigen inhaltlichen und terminologischen Anpassungen. Ziel der harmonisierten Struktur ist es, allen ISO-Managementsystemnormen eine einheitliche Grundstruktur mit ähnlichen Kernanforderungen, Begriffen und Definitionen zu geben, um die Vergleichbarkeit zu verbessern und die Integration verschiedener ISO-Normen zu erleichtern. Die neue Version ISO 37001:2025 folgt dieser Harmonisierten Struktur (HS). Infolgedessen wurden einige Begriffe und Definitionen geändert – zum Beispiel wird nun der Begriff „interessierte Parteien“ anstelle von „Stakeholdern“ verwendet.

Wesentliche Änderungen in der Struktur der ISO 37001

Klauseln 4.1 und 4.2 zum Klimaschutz

In Klausel 4.1 wurde ein Satz zur Berücksichtigung des Klimawandels im Kontext der Organisation ergänzt. Auch in Klausel 4.2 wird mit HINWEIS 1 nun ausdrücklich gefordert, potenzielle Bedenken in Bezug auf den Klimawandel bei der Berücksichtigung der relevanten Anforderungen interessierter Parteien zu berücksichtigen. Diese Anforderungen sind allerdings nicht neu: Mit dem im Februar 2024 veröffentlichten ISO-Dokument „AMENDMENT 1: Climate action changes“ wurde diese Anforderung bereits in alle Managementsystemnormen, einschließlich ISO 37001:2016, integriert. Jetzt ist sie direkt in die neue Version aufgenommen worden.

Neue Absatzüberschriften in Kapitel 9.2 und 9.3

Umkehrung der Klauseln 10.1 und 10.2 in Kapitel 10 Verbesserung

Im Kapitel 10 der ISO 37001:2016 war die erste Klausel 10.1 Nichtkonformität und Korrekturmaßnahmen, während 10.2 die kontinuierliche Verbesserung behandelte. In der neuen Version beginnt das Kapitel mit kontinuierlicher Verbesserung (10.1), gefolgt von Nichtkonformität und Korrekturmaßnahmen (10.2).

Er­gän­zen­de ISO-An­for­de­run­gen zum Kli­ma­wan­del

Der Kli­ma­wan­del hat er­heb­li­che Folgen auf Un­ter­neh­men welt­weit. Ei­ner­seits steigen die Risiken durch extreme Wet­ter­ereig­nis­se, die Lie­fer­ket­ten und In­fra­struk­tu­ren beeinträchtigen können. An­de­rer­seits fordern in­ter­es­sier­te Parteien verstärkt nach­hal­ti­ge Prak­ti­ken und Trans­pa­renz bei Um­welt­aus­wir­kun­gen. Un­ter­neh­men müssen sich an­pas­sen, um lang­fris­tig wettbewerbsfähig zu bleiben. 

Seit Anfang 2024 verlangt auch die ISO eine pro­ak­ti­ve Aus­ein­an­der­set­zung mit den Klimaveränderungen durch zwei ergänzende An­for­de­run­gen zu kli­ma­be­zo­ge­nen Maßnahmen in mehr als 30 ISO-Ma­nage­ment­sys­tem­nor­men. 

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Klarstellungen spezifischer Anforderungen in ISO 37001:2025

Neben den oben genannten strukturellen Änderungen enthält ISO 37001:2025 auch zusätzliche Klarstellungen zu spezifischen Themen der Anti-Korruptions-Managementsysteme, um deren Bedeutung hervorzuheben.

Neue Klausel 5.1.3 Anti-Korruptionskultur

Um die Bedeutung der Anti-Korruptionskultur zu betonen, wurde diesem Thema ein eigener Abschnitt gewidmet.

Zusätzliche Klausel 6.3 Planung von Änderungen

Die Anforderung zur Planung von Änderungen im Anti-Korruptions-Managementsystem hat nun eine eigene Klausel gemäß der Harmonisierten Struktur (HS).

Neuer Punkt in Kapitel 7.2.2 zum Einstellungsprozess

Das Bewusstsein für Interessenkonflikte wurde in die Liste der Anforderungen in 7.2.2.1 e) aufgenommen.

Neuer Titel Kapitel 7.3 Bewusstsein

Im Kapitel Bewusstsein wurden die Anforderungen an Bewusstsein und Schulung neu strukturiert. Die Anforderungen an die Schulung von Geschäftspartnern haben einen eigenen Abschnitt, 7.3.3.

8.4 Nicht-finanzielle Kontrollen – ein neues Risikogebiet wird genannt

In dieser Klausel 8.4 wurde der zusätzliche Bereich Fusionen und Übernahmen aufgenommen.

DE Vorschaubild Whitepaper ISO 37001
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Kor­rup­ti­ons­prä­ven­ti­on mit ISO 37001

Falls Sie die Einführung eines An­ti-Kor­rup­ti­ons-Ma­nage­ment­sys­tems in Erwägung ziehen oder sich bereits in der Zer­ti­fi­zie­rungs­pha­se be­fin­den, bietet Ihnen unser Whitepaper eine kompakte Ma­nage­ment-Zu­sam­men­fas­sung der wich­tigs­ten Aspek­te.

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Die Änderungen in der neuen Version sind insgesamt nicht sehr umfangreich. Wir empfehlen zu prüfen, ob und wie sich die Änderungen in der Struktur und den spezifischen Anforderungen auf Ihr Anti-Korruptions-Managementsystem auswirken. In diesem Zusammenhang möchten wir auch auf einige neue Leitlinien hinweisen, die Sie nutzen können. Dazu gehören unter anderem folgende veröffentlichte Leitlinien:

  • ISO 37000 – Governance von Organisationen – Leitfaden
  • ISO 37002 – Hinweisgebersysteme – Leitlinien
  • Managementsysteme zur Betrugsbekämpfung – Leitfaden für Organisationen zum Umgang mit Betrugsrisiken
  • ISO 37004 – Governance von Organisationen – Reifegradmodell für Governance – Leitfaden
  • ISO 37005 – Governance von Organisationen – Entwicklung von Indikatoren für wirksame Governance
  • ISO/TS 37008 – Interne Untersuchungen von Organisationen – Leitfaden
  • ISO/FDIS 37009 – Interessenkonflikte in Organisationen – Leitfaden
Autor
Hans-Jür­gen Fengler

Herr Fengler ist Global Product Manager ESG Services bei der DQS. In dieser Aufgabe ver­ant­wor­tet er ver­schie­de­ne ESG Ser­vices. Nach dem Studium der Diplom Wirt­schafts­wis­sen­schaf­ten mit ökologischem Schwer­punkt ar­bei­te­te Herr Fengler zunächst in der Um­welt­be­ra­tung und im Nach­hal­tig­keits­re­port­ing. Danach beschäftigte er sich Schwerpunktmäßig mit Kri­te­ri­en und An­for­de­run­gen an nach­hal­ti­ge Fi­nanz­pro­duk­te. Seit mitt­ler­wei­le 8 Jahren arbeitet Herr Fengler im Bereich Zer­ti­fi­zie­rung von Ma­nage­ment­sys­te­men und ist auch als Auditor ver­schie­de­ner ISO Stan­dards für die DQS tätig.

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