Die Er­stel­lung und Ein­rei­chung von regelmäßigen Si­cher­heits­up­date­be­rich­ten (PSURs) ist eine wichtige Aufgabe für Her­stel­ler von Me­di­zin­pro­duk­ten im Rahmen der Medizinprodukteverordnung 2017/745 (MDR) der Europäischen Union. Dieser Blog befasst sich mit den we­sent­li­chen Aspekten der PSUR-Vor­be­rei­tung, den Datenerfassungszeiträumen, den Ein­rei­chungs­fris­ten und spe­zi­el­len Sze­na­ri­en, die die Ein­hal­tung der MDR si­cher­stel­len.

Welche Rolle spielen die Hersteller bei der Erstellung und Einreichung von PSURs?

Die Hersteller sind für die Erstellung und Aktualisierung der PSURs verantwortlich und stellen sicher, dass diese Teil der technischen Dokumentation sind, wie in Anhang III der MDR dargelegt. Für Sonderanfertigungen (CMD) ist diese Anforderung in Anhang XIII festgelegt.

Wich­ti­ge Kon­side­run­gen für die Er­stel­lung und Ein­rei­chung von PSURs

1. Da­ten­er­he­bungs­zeit­raum und Zeit­plan

  • Der Da­ten­er­he­bungs­zeit­raum für einen PSUR beginnt mit dem Datum der MDR-Zer­ti­fi­zie­rung des Pro­dukts. Wenn ein Produkt nicht MDR-zer­ti­fi­ziert ist, beginnt der Zeitraum mit dem MDR-An­trags­da­tum (26. Mai 2021). Dies be­deu­tet, dass die PSUR-An­for­de­run­gen für alle Produkte auf dem EU-Markt gelten und die Her­stel­ler diese Berichte jetzt ein­rei­chen sollten.
  • Für den ersten PSUR können die Her­stel­ler his­to­ri­sche Daten aus PMS-Aktivitäten ver­wen­den, die vor der MDR-Zer­ti­fi­zie­rung oder dem Datum der An­wen­dung durchgeführt wur­den.
  • Der Er­fas­sungs­zeit­raum für den ersten PSUR kann an­ge­passt werden und nicht genau 12 oder 24 Monate um­fas­sen, um Lücken oder Überschneidungen bei der Da­ten­er­fas­sung zu ver­mei­den und Kontinuität zu gewährleisten.

2. Zeitplan für die Er­stel­lung und Ein­rei­chung des PSUR

  • Der Zeit­rah­men für die Er­stel­lung des PSUR bezieht sich auf den Zeit­raum, den der Her­stel­ler benötigt, um den PSUR nach dem Ende des Da­ten­er­he­bungs­zeit­raums zu er­stel­len und ein­zu­rei­chen oder zur Verfügung zu stel­len.
  • Je nach Pro­dukt­klas­se ist be­ab­sich­tigt, den PSUR direkt oder über EUDAMED (Eu­ro­pean Database on Medical Devices) bei der be­nann­ten Stelle im Rahmen der Konformitätsbewertung ein­zu­rei­chen, je nach Ri­si­koklas­se des Produkts oder des führenden Pro­dukts, wenn der PSUR eine Gruppe von Pro­duk­ten dar­stellt. Während der Einführung von EUDAMED bittet die DQS darum, dass die Kunden ihre PSURs direkt an sie übermitteln.

3. Zeitplan für PSUR-Up­dates

  • Der Zeitplan für PSUR-Ak­tua­li­sie­run­gen umfasst den Beginn und das Ende jedes Da­ten­er­fas­sungs­zeit­raums, gefolgt von der Vor­be­rei­tung und Ein­rei­chung oder Verfügbarkeit des PSUR.

Wenn ein Altgerät ohne we­sent­li­che Änderungen MDR-zer­ti­fi­ziert wird, kann der ursprüngliche PSUR-Zeit­plan gemäß Artikel 120 Absatz 3 MDR fort­ge­setzt werden, wobei er sich an der MDR-Zer­ti­fi­zie­rung ori­en­tiert.

Einreichung des PSUR

Der Hersteller sollte den PSUR über EUDAMED einreichen; es hat jedoch Verzögerungen bei der Einführung der vollen Funktionalität dieser Plattform gegeben. Wenn PSURs proaktiv eingereicht werden müssen, sollte die Einreichung direkt bei der zertifizierenden benannten Stelle erfolgen, bis EUDAMED verfügbar ist. Dies gilt für alle Produkte der Klasse III und alle implantierbaren Produkte (Klasse IIa oder Klasse IIb). Für andere Produkte muss der PSUR auf Anfrage bei der zuständigen Behörde oder der benannten Stelle eingereicht werden. Es hat sich bewährt, den PSUR als lebendes Dokument zu betrachten und ihn zu aktualisieren, sobald neue Erkenntnisse vorliegen, um rechtzeitig auf diese Anforderung reagieren zu können.

Schlussfolgerung

Die Erstellung und Herausgabe von PSURs ist für die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Wirksamkeit von Medizinprodukten in Übereinstimmung mit der MDR von entscheidender Bedeutung. Durch die Einhaltung der Leitlinien zur Datenerfassung, der Einreichungsfristen und der spezifischen Szenarien können die Hersteller sicherstellen, dass ihre PSURs die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und zur laufenden Sicherheitsüberwachung ihrer Produkte beitragen.

Autor
Claire Dyson

hat einen Dok­tor­ti­tel in ra­tio­na­lem Arz­nei­mit­tel­de­sign und über 10 Jahre Er­fah­rung mit Me­di­zin­pro­duk­ten, die mit Me­di­ka­men­ten oder bio­lo­gi­schen Re­ak­tio­nen in­ter­agie­ren oder diese abgeben. Die meiste Zeit ihrer Karriere hat sie in der In­dus­trie ver­bracht, hauptsächlich in der Schweiz. Im Jahr 2018 wech­sel­te sie zu Zer­ti­fi­zie­rungs­stel­len und war an mehreren trans­for­ma­ti­ven Veränderungsprojekten be­tei­ligt, darunter neue Ak­kre­di­tie­run­gen und Be­zeich­nun­gen.

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