Das Thema Le­bens­mit­tel­be­trug hat in den letzten Jahren rasch an Be­deu­tung ge­won­nen: Nahezu alle Stan­dards für Le­bens­mit­tel­si­cher­heit fordern mitt­ler­wei­le ein System zur Bekämpfung von Betrug. Doch nicht nur Le­bens­mit­tel, sondern auch Pack­mit­tel können be­trof­fen sein. In einem neuen Leit­fa­den hat der IFS nun zu­sam­men­ge­fasst, wie Un­ter­neh­men die An­for­de­run­gen in Bezug auf Pro­dukt­be­trug der diversen IFS Stan­dards ein­hal­ten können.

Was mit “Food Fraud” gemeint ist, müssen wir Ihnen wahrscheinlich nicht mehr erklären. In allen GFSI-anerkannten Standards für Lebensmittelsicherheit ist der Begriff kaum noch wegzudenken. Aber die Diskussion geht über die Lebensmittelindustrie hinaus. Auch bei Packmitteln und sonstigen Produkten besteht ein Betrugsrisiko. Der Begriff „Produktbetrug“ (im Englischen „Product Fraud“) wird deshalb als Oberbegriff verwendet.

Der neue Leitfaden des IFS zum Thema Produktbetrug steht Ihnen auf der IFS Homepage kostenfrei zur Verfügung und beschreibt, wie Unternehmen die Anforderungen der Standards IFS Food 6.1IFS PACsecure 1.1 und IFS Logistics 2.2. einhalten können. Hier geht es zum Download.

Die Anforderungen verstehen

Der Leitfaden stellt keine neuen Anforderungen an zertifizierte Standorte, sondern erläutert und veranschaulicht die bereits bestehenden Anforderungen der oben genannten Standards. Im Wesentlichen fordern die Standards drei Punkte:

  • Eine Schwachstellenbewertung („Vulnerability Assessment“), um Betrugsrisiken zu ermitteln
  • Die Umsetzung eines dokumentierten Plans zur Bekämpfung von Produktbetrug, inklusive Kontrollmechanismen
  • Eine regelmäßige Evaluation und ggf. Aktualisierung der Risikoanalyse und des Plans

In den Standards ist allerdings nicht näher definiert, wie eine Schwachstellenbewertung durchgeführt werden sollte. Auch für den Plan zur Bekämpfung von Produktbetrug ist nicht festgelegt, wie der Plan aufgesetzt werden sollte.

Hier knüpft der Leitfaden an. Er beschreibt, wie Unternehmen eine Schwachstellenbewertung durchführen können und unterscheidet dabei zwischen einer produktbezogenen Risikoanalyse und einer Lieferantenspezifischen Risikoanalyse. Aus der Bewertung dieser beiden Elemente ergibt sich eine Risikobewertung, die die Grundlage des Plans zur Bekämpfung von Produktbetrug bildet.

Im Anhang: Beispiele und Auditfragen

Haben Sie es sich angewöhnt Anhänge zu überspringen? Im Fall des IFS Leitfadens lohnt es sich weiterzulesen. In den Anhängen I und II wird die Theorie in einem Fallbeispiel angewendet. Zu guter Letzt hilft Ihnen Anhang III bei der Auditvorbereitung. Sie finden dort eine Auflistung von Fragen, die Auditoren in Bezug auf Product Fraud gerne während des Audits stellen.

Autor
Dr. Thijs Willaert

Dr. Thijs Willaert ist Global Director Sus­taina­bi­li­ty Ser­vices. In dieser Funktion ver­ant­wor­tet er das gesamte Dienst­leis­tungs­port­fo­lio der DQS rundum ESG. Zu seinem In­ter­es­sens­ge­biet gehören unter anderem nach­hal­ti­ge Be­schaf­fung, men­schen­recht­li­che Sorg­falts­pflich­ten und ESG-Audits. 

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