Das Lie­fer­ket­ten­ge­setz wird kommen – so viel ist bereits sicher. Un­ter­neh­men müssen sich darauf ein­stel­len, dass noch in dieser Le­gis­la­tur­pe­ri­ode ein Gesetz ver­ab­schie­det wird. Also bis spätestens Sommer 2021. Wieso, weshalb, warum? Hier finden Sie alle In­for­ma­tio­nen zu den ak­tu­el­len Ent­wick­lun­gen in Sachen Lie­fer­ket­ten­ge­setz.

Sie erinnern sich noch an das NAP-Monitoring? Im Verlauf dieser Umfrage wurden Firmen, die mehr als 500 Beschäftigte haben und in Deutschland ansässig sind dazu befragt, ob sie die im NAP definierten fünf sogenannten Kernelemente umsetzen.

Die fünf Kernelemente der Sorgfaltspflicht

  1. Eine öffentliche Grundsatzerklärung  zur Achtung der Menschenrechte ist vorhanden
  2. Ein Verfahren zur Ermittlung tatsächlicher und potenziell nachteiliger Auswirkungen auf die Menschenrechte besteht  (Risikoanalyse).
  3. Entsprechende Maßnahmen zur Abwendung und Kontrollen ihrer Wirksamkeit sind eingeführt.
  4. Es erfolgt eine Berichterstattung.
  5. Das Unternehmen etabliert oder beteiligt sich an einem Beschwerdemechanismus.

Im August wurden die Ergebnisse der Befragung präsentiert, mit einem ernüchternden Ergebnis: Gerade einmal 13 bis 17 Prozent aller befragten Unternehmen erfüllen die Anforderungen des NAP vollständig. 83 bis 87 Prozent der Unternehmen erfüllen sie nicht. Zu den Ergebnissen

Die Reaktion

Daraufhin entbrannte die Diskussion zwischen Wirtschaftsverbänden, Gewerkschaften, Lobbyisten, NGOs und Verbänden. Vom coronabedingten falschen Zeitpunkt bis hin zur Einbußen der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen – die Argumente und Vorwände, um die Ergebnisse des NAP-Monitorings zu ignorieren, waren vielfältig. Auch Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) sträubte sich lange gegen ein Gesetz – ohne Erfolg. Nun ließ ein Sprecher verlauten „Für das Bundeswirtschaftsministerium ist die Achtung der Menschenrechte ein wichtiges Anliegen“.

Der Inhalt des Lieferkettengesetzes

Was genau in dem Lieferkettengesetz stehen soll, ist bisher noch nicht klar. Das Handelsblatt berichtet, von einer abgestuften Haftung: „Je näher die Beziehung zum Zulieferer und je höher die Einwirkungsmöglichkeit, desto größer die Verantwortung zur Umsetzung unternehmerischer Sorgfaltspflichten“.

Zeitplan

Deutschland will seine EU-Ratspräsidentschaft nutzen, um ein europäisches Lieferkettengesetz zu erarbeiten. Ob das halbe Jahr tatsächlich ausreicht, um die Initiative durchzusetzen, bleibt allerdings dahingestellt.

Auch wenn es vorerst zu keiner europäischen Richtlinie kommt: Beobachter erwarten, dass ein Gesetz noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet wird – wohl aus Sorge, dass eine mögliche nächste Regierung mit Beteiligung der Grünen die Anforderungen an Menschenrechte höherschraubt.

Wie die DQS Sie unterstützen kann:

Als unabhängiger Zertifizierungs- und Auditdienstleister können wir Ihre Due-Diligence-Prozesse folgendermaßen unterstützen:

  • Lückenanalyse und Validierung Ihrer Due-Diligence-Verfahren
  • Menschenrechtsbewertungen
  • Audits zur Einhaltung sozialer und ökologischer Vorschriften
  • Lieferantenaudits auf der ganzen Welt
  • Training und Kompetenzaufbau
  • Überprüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Autor
Con­stan­ze Illner

Con­stan­ze Illner (sie/ihr) ist Research und Kom­mu­ni­ka­ti­ons­be­auf­trag­te im Bereich Nach­hal­tig­keit und Le­bens­mit­tel­si­cher­heit. In dieser Position behält sie alle wich­ti­gen Ent­wick­lun­gen in diesem Zu­sam­men­hang im Auge und in­for­miert unsere Kund­schaft in einem mo­nat­li­chen News­let­ter. Außerdem mo­de­riert sie die alljährliche Sus­taina­bi­li­ty Heroes Kon­fe­renz.

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