Das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) vom Dezember 2019 war noch nicht lange in Kraft, als das Bundesverfassungsgericht am 29. April 2021 einer Verfassungsbeschwerde gegen das KSG in Teilen nachgab, und damit die dort verankerten Klimaziele weitgehend zu Makulatur machte. Begründung: Die Klimaschutzziele des neuen Klimaschutzgesetzes und die bis 2030 zulässigen Emissionsmengen pro Jahr seien mit den Grundrechten nicht vereinbar, zudem fehlten hinreichende Maßgaben für die Emissionsreduktion ab 2031. Die Bundesregierung hat schnell reagiert und im Sommer 2021 eine Gesetzesnovelle mit schärferen Eckdaten auf den Weg gebracht – was ist neu?
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