Geben Sie unsere Einladung gerne auch weiter: an alle, die in Ihrem Haus mit Aufgaben rund um die IT-Sicherheit betraut sind.
IT-Sicherheit im Krankenhaus – Förderungen
Der Bund hat das Thema IT-Sicherheit 2019 als Fördertatbestand in die Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV) aufgenommen. Für die aktuelle Förderperiode bis 31. Dezember 2024 stehen Mittel in Höhe von insgesamt bis zu 2 Milliarden Euro zur Verfügung.
Mit Einführung des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) im Oktober 2020 wurde unter anderem § 12a Abs. 1 und 2 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) dahingehend geändert, dass den Bundesländern entsprechende Fördermittel im Rahmen des Krankenhausstrukturfonds aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds für Fördervorhaben bereitgestellt werden.
Die bisherigen Fördertatbestände "Schließung", "Konzentration" und "Umwandlung" werden geschärft und teilweise neu konturiert. Darüber hinaus ist die Förderung auf die IT-Sicherheit, die Vernetzung, die Zentrenbildung, die (integrierte) Notfallversorgung und die Ausbildung in der pflegerischen Versorgung hin ausgerichtet (§ 12a KHG und §§ 11-18 KHSFV). Das Bundesamt für Soziale Sicherung prüft die von den Ländern gestellten Förderanträge, entscheidet über die Bewilligung und zahlt die Mittel an die Länder aus.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass sich die antragstellenden Länder, gegebenenfalls gemeinsam mit der zu fördernden Einrichtung, mit mindestens 50 Prozent der förderfähigen Kosten an dem Vorhaben beteiligen. Von dem nach Abzug der Aufwendungen maßgeblichen Förderbetrages kann jedes Land in den Jahren 2019 bis 2024 bis zu 95 Prozent des Anteils beantragen, der sich aus dem Königsteiner Schlüssel mit Stand vom 1. Oktober 2018 ergibt. Mit den verbleibenden 5 Prozent des Betrages können länderübergreifende Vorhaben gefördert werden.
Im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes sind sowohl Krankenhausbetriebe förderbar, die als Kritische Einrichtungen (KRITIS) definiert sind, als auch kleine Krankenhäuser. Eine Ausnahme betrifft die Förderung von Projekten, die ausschließlich der Verbesserung der IT-Sicherheit dienen. Solche Projekte können für KRITIS-Betreiber im Rahmen des KHZG nicht gefördert werden, da sie bereits durch den Krankenhausstrukturfond förderfähig sind.
Die DQS – der richtige Partner an Ihrer Seite
Als KRITIS-Betreiber zählen nicht nur die Benennung einer jederzeit erreichbaren Kontaktstelle und die Meldung erheblicher Störungen an das BSI zu Ihren Pflichten. Sie stehen auch vor der Aufgabe, die gesetzlichen Vorgaben in zuverlässige und sichere Prozesse zu integrieren und dem BSI gegenüber nachzuweisen. Entsprechende Umsetzungsnachweise können durch Sicherheitsaudits, KRITIS-Prüfungen oder Zertifizierungen erfolgen. Dafür sind entweder anerkannte Normen, zum Beispiel ISO 27001, oder der vom BSI anerkannte Branchenspezifische Sicherheitsstandards zugelassen.
Als Spezialist für die Zertifizierung von Managementsystemen und Prozessen verbinden wir unser Expertenwissen mit dem Engagement für die Weiterentwicklung Ihrer Einrichtung. Als vom BSI zugelassene Prüfstelle stellen wir Ihnen gerne alle geforderten Kompetenzen für einen BSI-konformen Nachweis zur Verfügung:
- spezielle Prüfverfahrenskompetenz
- Auditkompetenz
- IT-Sicherheitskompetenz
- Branchenkompetenz
Kleineren, vom § 75c SGB V betroffenen Krankenhäusern wird ebenfalls empfohlen, sich am B3S zu orientieren. Nutzen Sie für die gezielte Kurzanalyse die Kompetenz der DQS: Unser Quick Check bietet Ihnen einen geeigneten Einstieg in das Thema.