Rund um die Themen Klima- und Energiemanagement gibt es eine Reihe von gesetzlichen Anforderungen, deren Erfüllung diverse Pflichten für Unternehmen mit sich bringen kann. Damit verbunden sind in der Regel auch feste Fristen und Termine, die eingehalten werden müssen. In unserem Blogbeitrag beleuchten wir gesetzliche Anforderungen wie die Besondere Ausgleichsregelung gem. § 64 EEG 2021, den Spitzenausgleich nach der Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV) gem. § 10 Stromsteuergesetz (StromStG) und die Energieeffizienzrichtlinie §§ 8-8d EDL-G. Lesen Sie im folgenden Beitrag mehr über die gesetzlichen Vorgaben und erfahren Sie, ob Ihr Unternehmen in Punkto Energiemanagement in der Pflicht ist.
Gesetzliche Vorgaben im Energiemanagement– Pflicht für Unternehmen
EEG – Erneuerbare-Energien-Gesetz
Von der Besonderen Ausgleichsregelung gemäß § 64 EEG 2021 kann vor allem das produzierende Gewerbe profitieren. Insbesondere stromkostenintensive Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen, sind von dieser Ausgleichsregelung angesprochen. Betroffene Unternehmen müssen dafür einen Antrag auf Begrenzung der EEG-Umlage stellen. Damit sollen die Stromkosten dieser Unternehmen gesenkt und ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit erhalten bleiben.
Bei Stromverbräuchen ≥ 5 GWh und der Überschreitung einer spezifischen Stromkostenintensität besteht folgende Pflicht eines Nachweises:
- Zertifizierung des Energiemanagements nach DIN EN ISO 50001 oder
- Validierung des Umweltmanagementsystems nach EMAS (Eco Management and Audit Scheme)
Bei Stromverbräuchen ≤ 5 GWh verpflichtet das Gesetz zur Durchführung eines Energieaudits nach DIN EN 16247-1 oder zur Testierung nach dem sogenannten alternativen System zur Verbesserung der Energieeffizienz nach § 3 der Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung.
Die Begrenzung der EEG-Umlage erfolgt stets auf Basis bestimmter Vergangenheitsdaten (Ist-Daten) Ihres Unternehmens. Sie wird mit Wirkung für das nächste Kalenderjahr (Begrenzungsjahr) gewährt. Der Antrag zur Ausgleichsregelung muss bis 30. Juni eines jeden Jahres beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) gestellt werden.
Mit der Novellierung des EEG im Jahr 2021 muss künftig innerhalb der Ausschlussfrist lediglich eine Angabe dazu gemacht werden, dass von dem antragstellenden Unternehmen ein Energiemanagement oder Umweltmanagementsystem oder ein alternatives System zur Verbesserung der Energieeffizienz betrieben wird. Die Bescheinigung der Zertifizierungsstelle selbst muss nicht mehr zwingend eingereicht werden.
SPAEFV – Spitzenausgleich
Auch die Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV) gem. § 10 Stromsteuergesetz (StromStG) richtet sich an das produzierende Gewerbe und nimmt die Unternehmen in Punkto Energiemanagement in die Pflicht.
Von Großunternehmen (Nicht-KMU) wird seit 2013 eine Zertifizierung des Energiemanagementsystems nach DIN ISO 50001 oder eine EMAS Validierung gefordert. Von kleinen Unternehmen ist die Nachweisführung nach dem sogenannten Alternativen System oder EN 16247-1 anerkannt.
Die Voraussetzungen für die Ausstellung eines Zollformular 1449 müssen bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres erfüllt sein. Dies beinhaltet auch entsprechende Vor-Ort-Audits durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle wie der DQS.
EDL-G – Energiedienstleistungs-Gesetz
Das 2015 novellierte Energiedienstleistungs-Gesetz (EDL-G) dient der Umsetzung der Europäischen Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU, die alle EU-Staaten zu konkreten Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz verpflichtet.
Das EDL-G machte erstmals im Dezember 2015 (Energieeffizienzrichtlinie §§ 8-8d EDL-G) für alle Nicht-KMUs zur Pflicht, ein Energieaudit durchzuführen. Damit sind alle Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten oder einem Jahresumsatz von 50 Millionen Euro verpflichtet, folgendes gegenüber dem BAFA nachzuweisen. Entweder
- eine Zertifizierung ihres Energiemanagementsystems nach ISO 50001,
- eine EMAS-Validierung ihres Umweltmanagementsystems oder
- die Durchführung von Energieaudits nach EN 16247-1.
Ausgeschlossen sind nur kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nach Definition gemäß EU2003/361/EG. Das BAFA führt jährlich stichprobenartig Überprüfungen durch.
Da es sich um eine europaweit gültige Gesetzesgrundlage handelt, sollten Unternehmen mit Standorten im EU-Ausland darauf achten, dass dort gegebenenfalls abweichende Anforderungen zu erfüllen sind.
BECV – BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung
Zum Schutz international im Wettbewerb stehender Unternehmen, die durch den nationalen Emissionshandel zusätzlich belastet werden, sind ebenfalls Anträge auf finanzielle Entlastung möglich. Die Beantragung bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) erfolgt jeweils zum 30. Juni des Jahres, das auf das Abrechnungsjahr folgt.
Antragsberechtigt sind Unternehmen, die in den beihilfeberechtigten Sektoren der BECV genannt sind und die erforderlichen Gegenleistungen erbringen. Hierzu gehört der Nachweis über eine ISO 50001 Zertifizierung bzw. über eine EMAS Validierung.
Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch fossiler Brennstoffe von unter 10 GWh/a können den Nachweis wie folgt erbringen:
- über ein nicht zertifiziertes Energiemanagementsystem auf Basis von DIN EN ISO 50005:2021, das mindestens Umsetzungsstufe 3 entspricht, oder
- durch die Mitgliedschaft in einem angemeldeten Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerk.
Betroffene Unternehmen müssen zudem Investitionen in Energieeffizienz- oder Dekarbonisierungsmaßnahmen nachweisen. Die Energieeffizienzmaßnahmen müssen im Rahmen des Energiemanagementsystems identifiziert und bewertet werden, ob deren Wirtschaftlichkeit gemäß einer Betrachtung nach DIN EN 17463 gegeben ist. Die Nachweise der jeweiligen Gegenleistungen müssen durch eine prüfungsbefugte Stelle wie der DQS bestätigt werden.

Schulung: Aufbau eines Energiemanagementsystems
Als Energiebeauftragter oder Verantwortlicher für Energiemanagement erfahren Sie in unserem Seminar alles grundlegende, was Sie zum Aufbau eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001: 2018 benötigen.
Aus dem Inhalt
- Anforderungen der Norm ISO 50001:2018
- Maßnahmenverfolgung und Aktionspläne
- Bewertung der Verbesserung mit Hilfe von Kennzahlen
- Nachweiserbringung über die Verbesserung der energiebezogenen Leistung
Welche Unternehmen sind in der Pflicht?
Bei allen genannten Organisationen kommt es nicht darauf an, ob es sich um sogenannte energieintensive Unternehmen beziehungsweise Unternehmen aus dem produzierenden Gewerbe handelt. Vielmehr sind auch sämtliche Dienstleister beim Energiemanagement in der Pflicht, entsprechende Nachweise zu erbringen.
Unabhängig davon, ob Sie sich für ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder für eine Auditierung gemäß SpaEfV entscheiden – für Unternehmen stehen vor allem folgende Aspekte im Vordergrund:
- die fortlaufende Verbesserung der Energieeffizienz und der gesamten energiebezogenen Leistung
- die Möglichkeit nicht nur Energie, sondern auch Kosten und CO2 einzusparen
Die Gesetzgebung bietet Ihnen – entsprechend umgesetzt – weitere nennenswerte und nachhaltige Vorteile.
Im Fokus: Das Energiedienstleistungs-Gesetz (EDL-G)
2019 stand für viele Unternehmen die Wiederholung des Energieaudits an – ein guter Zeitpunkt, über eine mögliche Neuorientierung in Richtung der internationalen Norm DIN EN ISO 50001 nachzudenken. Die Gründe für ein Energiemanagementsystem liegen auf der Hand: Die Höhe der Energieverbräuche hat sich geändert oder die Komplexität der Energiestrukturen hat zugenommen. Und: Unternehmen gelangen zunehmend zu der Erkenntnis, dass ein systematisches Energiemanagement geeignet ist, um langfristig einer internen Energiepolitik gerecht zu werden – und damit natürlich auch dem Energiedienstleistungs-Gesetz (EDL-G).
Ein kurzer Rückblick
Das EDL-G wurde in Deutschland im April 2015 verabschiedet und markierte die nationale Umsetzung der europäischen Energieeffizienz-Richtlinie (2012/27/EU, Artikel 8 der EED). Die Absicht dahinter: Energieverbräuche reduzieren, um die EUKlimaziele zu erreichen. Betroffen sind Nicht-KMU, also alle Unternehmen, die nicht zu den kleinen und mittleren Unternehmen gehören (KMU lt. „Benutzerleitfaden zur Definition von KMU“ der Europäischen Kommission).
2015 hatten sich viele Unternehmen anstelle eines Managementsystems nach ISO 50001 oder EMAS für ein Energieaudit nach EN 16247-1 entschieden, um den Anforderungen des EDL-G und ihrer Pflicht im Energiemanagement nachzukommen und möglichen stichprobenartigen Überprüfungen durch das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) standzuhalten.
• Macht ein Wiederholungsaudit nach dem „Leitfaden für die Durchführung einer energetischen Bewertung“ Sinn?
• Oder eher die Einführung und Zertifizierung eines vollumfänglichen Energiemanagementsystems (EnMS) nach DIN EN ISO 50001 durch externe Auditoren?

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Nächste Schritte, um der Pflicht im Energiemanagement nachzukommen
Unternehmen, die nach den Anforderungen des EDL-G mindestens ein Energieaudit durchführen müssen, sollten aus Praktikabilitätsgründen überlegen, ob sie nicht ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 ein- und fortführen. Denn durch eine ISO 50001-Zertifizierung können Sie, unter bestimmten Voraussetzungen, auch von weiteren Anreizsystemen wie dem Spitzenausgleich oder der besonderen Ausgleichsregelung profitieren.
Moderne Managementsystemnormen, zum Beispiel ISO 9001 (Qualität), ISO 14001 (Umwelt) und ISO 45001 (Arbeitsschutz) haben eine einheitliche Grundstruktur – die sogenannte High Level Structure (HLS). Da dies auch für ISO 50001 gilt, ist es mit Blick auf die Einführung eines integrierten Managementsystems empfehlenswert, gleich den Schritt zu einer ISO-Norm zu gehen.
Vorteil: Integriertes Managementsystem
Unternehmen, die bereits eines oder mehrere der vorgenannten Managementsysteme einsetzen, können deren Struktur nutzen, um das vorhandene System um die Energiemanagementaspekte zu erweitern. Dies verringert den Aufwand und die Kosten erheblich. Zudem wird die Erstzertifizierung nach ISO 50001 unter Umständen mit bis zu 8.000 Euro gefördert.
Mehr auf der Internetseite der BAFA unter „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss“.
Energiemanagement – Pflicht für Unternehmen? Fazit
Über die letzten Jahre gab es eine Vielzahl an Änderungen und gesetzlichen Neuerungen mit Blick auf Klima- und Energiemanagement. Aber unabhängig davon, ob Sie sich für ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder für eine Auditierung gemäß SpaEfV entscheiden: Die kontinuierliche Verbesserung der gesamten energiebezogenen Leistung sowie die Möglichkeit nicht nur Energie, sondern auch Kosten und CO2 einzusparen, stehen im Vordergrund. Die Gesetzgebung bietet Ihnen – entsprechend umgesetzt – eine ganze Reihe nennenswerter und nachhaltiger Vorteile.
DQS – Das können wir für Sie tun
Gegründet 1985 als erster Zertifizierer für Managementsysteme in Deutschland, zählt die DQS heute weltweit zu den Führenden der Branche. 29.000 zertifizierte Managementsysteme von Organisationen aller Größen und Branchen sind Ausdruck unserer 35-jährigen Erfolgsgeschichte und machen uns zur größten Tochter der international agierenden DQS Gruppe.
Kunden in über 100 Ländern, Weltkonzerne, mittelständische Unternehmen und Kleinbetriebe schätzen sowohl unser Know-how und die anerkannte Qualität unserer Audits, als auch das umfangreiche Servicespektrum rund um unsere Begutachtungsleistungen.
In dynamischen Märkten setzen wir immer neue Maßstäbe und verbinden unser Expertenwissen im Audit mit dem ernsthaften Engagement für die Weiterentwicklung von Managementsystemen. Unser Anspruch beginnt dort, wo Auditchecklisten enden. Nehmen Sie uns beim Wort.

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Hinweis: Wir verwenden aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum. Die Direktive schließt jedoch grundsätzlich Personen jeglicher Geschlechteridentitäten mit ein, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
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Julian König
Leiter Produktmanagement & Akkreditierung bei der DQS und zudem Experte für ISO 50001. Julian König verantwortet die akkreditierungskonforme Produktbetreuung und -entwicklung für die Fokusregelwerke der DQS GmbH. Durch die Bündelung des Know-hows in seinem Team entsteht ein starker Bezug zu den Bedürfnissen auf dem Markt. Mit seiner Norm-Expertise ist er zudem als gefragter Autor und Moderator tätig.
