Allgemeine Geschäftsbedingungen der DQS GmbH (Stand: 05.05.2022)

Allgemeine Geschäftsbedingungen der DQS GmbH, im Folgenden DQS genannt, für frei vereinbarte Dienstleistungen, insbesondere Begutachtungs- und Audittätigkeiten für ihre Vertragspartner, nachstehend „Auftraggeber“ genannt.

1. Allgemeines

DQS erbringt Zertifizierungs-, Audit- und Begutach­tungsdienstleistungen für ihren Auftraggeber.
Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Ein­zelfall erkennt der Auftraggeber die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung jeweils gültigen Allgemeinen Ge­schäftsbedingungen und Preise der DQS sowie die „DQS Auditierungs- und Zertifizierungsregeln“ an. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von DQS schriftlich anerkannt wurden.

2. Auftragsdurchführung

DQS zertifiziert, auditiert und begutachtet das Mana­gementsystem des Auftraggebers oder Teile davon mit dem Ziel, die Konformität zu festgelegten oder vereinbarten Forderungen, einschließlich der Wirk­samkeit desSystems oder Teilen davon zu bewerten. Hierüber erhält der Auftraggeber ein Gutachten und/ oder ein DQS-Zertifikat bzw. eine Urkunde oder Kon­formitätserklärung. Begutachtungen werden grund­sätzlich am Ort der Leistungserbringung des Auftrag­gebers durchgeführt. DQS ist bei ihren Audits unabhängig, neutral und objektiv. Der Auftragsdurchführung liegen die jeweils gültigen „DQS Auditierungs- und Zertifizierungsregeln“ zu­grunde, die für beide Parteien ver­bindlich sind. Art und Umfang der Leistungen der DQS werden bei der Erteilung des Auftrags schriftlich fest­gelegt; die Durchführung des Auftrages kann in Projektabschnitten laut Angebot erfolgen, Teilleistun­gen sind möglich. Termine der einzelnen Projektab­schnitte vereinbaren die Parteien gesondert. Ergeben sich bei der ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages oder der einzelnen Projektabschnitte Än­derungen und/oder Erweiterungen des festgelegten Auftragsumfangs, sind diese vorab zusätzlich schrift­lich zwischen den Vertragsparteien zu vereinbaren. Soweit ein Festhalten am Vereinbarten im Hinblick auf die Änderungen oder Erweiterun­gen dem Auftragnehmer nicht zugemutet werden kann, hat dieser ein Rücktrittsrecht. Der Auf­traggeber hat dabei jedoch für die bis zum Wirksam­werden des Rücktritts vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen die vereinbarte Vergütung zu zahlen. Fehlt es an einer Vergütungsvereinbarung für die erbrach­ten Leistungen, so hat der Auftraggeber eine ange­messene Vergütung zu bezahlen.

3. Auftraggeberpflichten

Der Auftraggeber hat der DQS alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Auskünfte und Unterlagen gewissenhaft, vollständig und rechtzeitig zur Verfüg­ung zu stellen. Der Auftraggeber hat von sich aus auf alle Vorgänge und Umstände, die für die Durchfüh­rung des Auftrags von Bedeutung sein könnten, auf­merksam zu machen. Die Ausführung des Auftrags ohne Erfüllung der vorstehenden Punkte geht auf das alleinige Risiko des Auftraggebers, soweit DQS nicht ein Mitverschulden trifft.

4. Geheimhaltung, Urheberrecht, Datenschutz

DQS beachtet die Einhaltung der vertraglichen Schwei­gepflicht. Sie trifft Vorsorge dafür, dass weder Gut­achten noch sonstige Tatsachen oder Unterlagen, die bei der Erbringung der Dienstleistung bekannt werden, und die sich auf den Auftraggeber und den Auftrags­gegenstand beziehen, unbefugt offenbart, ausgenutzt oder weitergegeben werden. DQS kann von schrift­lichen Unterlagen, die ihr zur Einsicht überlassen oder für die Auftragsdurchführung übergeben wurden, Kopien zu ihren Akten nehmen. Soweit im Zuge des Auftrags Gutachten, Bewertungsergebnisse u. Ä. er­stellt werden, die dem Schutz des Urheberrechts unterliegen, räumt DQS dem Auftraggeber hieran ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ein, . Weitere Rechte werden nicht übertragen, insbeson­dere ist der Auftraggeber nicht berechtigt, Gutachten, Bewertungsergebnisse u. Ä. zu verändern. an Dritte ist nur im Rahmen des bestimmungs­gemäßen Gebrauchs zulässig.

DQS verarbeitet personenbezogene Daten gemäß den jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmun­gen, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverord­nung („DSGVO“) sowie in Deutschland dem Bundes­datenschutzgesetz („BDSG“). DQS wird die im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung einge­setzten Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen zur Ver­schwiegenheit (Datengeheimnis) verpflichten, sofern diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflich­tet sind. DQS wird dabei personenbezogene Daten des Auftraggebers im Rahmen der Vertragserfüllung zu eigenen Zwecken verarbeiten. Sofern DQS im Rahmen der Dienstleistungen personenbezogene Daten im Rahmen einer Auftragsverarbeitung für den Auftraggeber verarbeitet werden die Parteien hierüber eine gesonderte Vereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO abschließen. Einzelheiten ergeben sich aus unseren ausführlichen Datenschutzhinweisen .

5. Gewährleistung

Die Gewährleistung der DQS umfasst nur die ausdrück­lich in Auftrag gegebenen Dienstleistungen. Bei Zertifi­zierungsdienstleistungen ist DQS verpflichtet, das Zer­tifikat zu erteilen, sofern die jeweiligen Voraussetzun­gen erfüllt wurden. Soweit DQS allgemeine Dienst­leistungen erbringt, sind die Parteien sich darüber einig, dass DQS keinen bestimmten Erfolg, sondern aus­schließlich Dienstleistungen schuldet und es alleine im Entscheidungs- und Risikobereich des Auftraggebers liegt, anhand der erbrachten Dienstleistungen sich daraus ergebende Entscheidungen zu treffen.

6. Haftung

DQS haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechts­grund – nur, wenn DQS, der gesetzliche Vertreter oder ihre Erfüllungsgehilfen diese Schäden vorsätz­lich oder grob fahrlässig verursacht haben. Für Schäden aus leichter Fahrlässigkeit haftet DQS, deren gesetzliche Vertreter oder ihre Erfüllungsgehilfen soweit eine wesentliche Vertragspflicht („Kardinal­pflicht“) verletzt ist oder wenn DQS ausdrücklich eine Garantie für die Beschaffenheit der Vertragsleistung übernommen hat. DQS haftet im Fall der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflich­ten jedoch nur für den im Zeitpunkt des Vertrags­schlusses vertragstypischen, vorhersehbaren Durch­schnittsschaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung den Vertrag prägen und auf die der Auftraggeber vertrauen darf.

Für Schäden aus Vorsatz, der Verletzung einer Garantie, oder aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet die DQS unbeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Die Haftung für mittelbare Folgeschäden einschließ­lich vertragstypischer Folgeschäden ist im Fall von leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Im Übrigen ist die Haftung der DQS begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Durchschnittsschaden.

7. Vergütungs- und Zahlungsbedingungen

Für die Berechnung der Leistungen gelten die jeweils gültigen Preise der DQS, soweit nicht ausdrücklich ein Festpreis oder eine andere Bemessungsgrundlage vereinbart ist. Aufträge werden nach ausgeführten Projektabschnitten abgerechnet. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug netto zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist DQS berechtigt, die jeweils banküblichen Zinsen zu berechnen.

DQS überprüft ihre Preise in regelmäßigen Abständen. Sollte sich aufgrund gestiegener Gemein oder Bezugskosten die Notwendigkeit einer Anpassung der Preise ergeben, wird dies mindestens 3 Monate vor Inkrafttreten angezeigt. Gebührenerhöhungen von Drittanbietern wie z. B. IATF, OASIS, Berichts- und Zertifikatskosten und sonstige Gebühren sind von der Anzeige 3 Monate im Voraus ausgeschlossen. Für bereits schriftlich beauftragte Leistungen gelten die beauftragten Preise fort.

8. Fristen und Termine

DQS und der Auftraggeber vereinbaren Audittermine möglichst langfristig. Termine werden schriftlich be­stätigt. Kann auf Veranlassung des Auftraggebers ein bestätigter Termin nicht wahrgenommen werden, so kann DQS die durch die Vorbereitung des Termins tat­sächlich entstandenen Aufwendungen in Rechnung stellen.

Bei Absagen durch den Auftraggeber, die weniger als acht Wochen vor dem Beginn der Leistungserbrin­gung erfolgen, berechnet DQS 80 Prozent der Auf­tragssumme zuzüglich entstandener Reisekosten bzw. Stornogebühren.

Bei Absagen durch den Auftraggeber, die weniger als sieben Kalendertage vor Beginn der Leistungs­erbringung erfolgen, berechnet DQS 100 Prozent der Auftragssumme zuzüglich entstandener Reisekosten bzw. Stornogebühren.

9. Dauer und Beendigung

Der Vertrag wird mit Auftragserteilung auf unbe­stimmte Zeit geschlossen. Der erteilte Auftrag kann vom Auftraggeber ohne Angabe besonderer Gründe mit einer Frist von jeweils sechs Wochen zum Quar­talsende schriftlich gekündigt werden. Im Fall der Kündigung durch den Auftraggeber behält sich DQS vor, die bereits erbrachten und noch nicht abge­rechneten Leistungen zu berechnen.

Bei Kündigungen durch den Auftraggeber, die weniger als acht Wochen vor dem Beginn der Leistungserbrin­gung erfolgen, berechnet DQS 80 Prozent der Auftrags­summe zuzüglich tatsächlich in Zusammenhang mit der Auftragserteilung entstandener Reisekosten bzw. Stornogebühren für bereits gebuchte Reisen.

Bei Absagen durch den Auftraggeber, die weniger als sieben Kalendertage vor Beginn der Leistungserbrin­gung erfolgen, berechnet DQS 100 Prozent der Auf­tragssumme zuzüglich tatsächlich in Zusammenhang mit der Auftragserteilung entstandener Reisekosten bzw. den durch die Kündigung bedingt anfallenden Stornogebühren für bereits gebuchte Reisen. DQS kann nur aus wichtigem Grund .

10. Schlussbestimmungen

Gerichtsstand ist Frankfurt am Main. Es gilt deutsches Recht.
Sollten einzelne der vorstehenden Bedingungen un­wirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen. Anstelle der unwirksamen Bedingungen sollen solche Regelungen treten, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrags und der angemessenen Wahrung der beiderseitigen Interessen am nächsten kommen.
Zusätzlich zu vorstehenden Bedingungen gelten bei einzelnen Zertifizierungsdienstleistungen die jeweils spezifischen Forderungen in der jeweils gültigen Ver­sion inklusive ihrer ergänzenden Interpretationen.
Alle unsere früheren Allgemeinen Geschäftsbedin­gungen sind hierdurch aufgehoben.