DQS-Bewertungs- und Zertifizierungsordnung

Anhang Luft- und Raumfahrt

                                        Stand: 05.05.2022

 

1. Geltungsbereich und Anwendbarkeit

Dieser "Anhang zur DQS-Begutachtungs- und Zertifizierungsordnung Luft- und Raumfahrt" gilt für alle Begutachtungs- und Zertifizierungsleistungen, die für Kunden der internationalen DQS-Gruppe nach den Standards des Qualitätsmanagementsystems Luft- und Raumfahrt (AQMS) angeboten und erbracht werden. Diese Regelungen gelten nur in Verbindung mit der allgemeinen DQS-Begutachtungs- und Zertifizierungsordnung, die hier auf Englisch oder auf Anfrage bei jeder DQS-Geschäftsstelle erhältlich ist.

 

2. Anforderungen an das Programm

Für Kunden, die sich um die Zertifizierung nach dem Qualitätsmanagementsystem für die Luft- und Raumfahrt (AQMS) bewerben, gelten die folgenden Bestimmungen und Bedingungen:

a) Qualitätsmanagementsysteme für die Luft- und Raumfahrt ("AQMS") werden identifiziert und umfassen alle Normen, die von der International Aerospace Quality Group ("IAQG") und/oder der Americas Aerospace Quality Group ("AAQG") und/oder der Asia-Pacific Aerospace Quality Group ("APAQG") und/oder der European Aerospace Quality Group ("EAQG") anerkannt sind und die für die Akkreditierung im Rahmen des Registrierungs-/Zertifizierungsprogramms "Industry Controlled Other Party-" (ICOP-) angeboten werden, z. B.z. B. AS/EN 9100, AS/EN 9110, AS/EN 9120, in Verbindung mit AS/EN 9101.

b) Die DQS stellt nur akkreditierte Zertifikate für AQMS-Normen nach IAQG Aerospace Standard (AS) AS 9104/1 bzw. EN 9104-001, Requirements for Aerospace Quality Management System Certifications/Registrations Programs, aus.

c) Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die DQS bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben gemäß AS/EN 9104-1 und anderen Anforderungsdokumenten in Übereinstimmung mit dem AQMS-Akkreditierungssystem den Akkreditierungsstellen ("AB's"), AAQG-, APAQG-, EAQG- und IAQG-Mitgliedsvertretern sowie Regulierungs- und Regierungsbehörden bei Bedarf das Recht auf Einsichtnahme in alle Aufzeichnungen und Informationen gewährt, die sich auf Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Nachweis der Erfüllung der Akkreditierungsanforderungen beziehen. Dies schließt Informationen aus allen Auditarten ein.

d) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Vertreter von AB, AAQG, APAQG, EAQG und IAQG-Mitgliedern, Begutachter anderer Parteien, Vertreter des Kunden des Kunden sowie Regulierungs- und Regierungsbehörden das Recht haben, an einem DQS-Audit teilzunehmen, um an allen Standorten des Kunden, die unter die AQMS-Zertifizierung fallen, zu hospitieren oder zu beaufsichtigen.

e) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die DQS die AQMS-Bewertungsdaten in das IAQG-Online-Lieferanten-Informationssystem (OASIS) einpflegt, und zwar bei jeder Begutachtung oder Überwachung im Rahmen der Zertifizierung und nachfolgender Audits in Übereinstimmung mit den Anforderungen der AS/EN9104-1 und der entsprechenden AAQG-, APAQG-, EAQG- und IAQG-Dokumentation.

f) Der Kunde ist nicht befugt, Logos zu verwenden oder zu erstellen, die für die AQMS-Aufsichtsteams von AB, AAQG, APAQG, EAQG und IAQG und/oder die entsprechenden Verwaltungsausschüsse der Zertifizierungsstelle repräsentativ sind, ohne dass eine direkte Genehmigung der genannten Organisationen vorliegt.

g) Obwohl die Teilnahme an den AAQG-, APAQG-, EAQG-, IAQG- und AQMS-Programmen freiwillig ist, erklärt sich der teilnehmende Kunde bereit, alle Aspekte und Anforderungen des AQMS-Programms und der sektoralen Managementsysteme in ihrer Gesamtheit einzuhalten. Dies beinhaltet unter anderem die Zahlung von Gebühren und Kosten, die mit der Teilnahme verbunden sind, wie z.B. die OASIS-Datenbankzertifizierung und den Kauf von anwendbaren Standards.

h) Der Auftraggeber muss einer der fünf in AS9104/1 oder EN 9104-001 genannten Zertifizierungsstrukturen angehören, die mit der DQS vereinbart oder zuvor vereinbart wurden.

i) Der Kunde gewährt seinen Kunden aus der Luft-, Raumfahrt- und Verteidigungsindustrie sowie seinen Behörden auf Anfrage Zugang zu den Tier-2-Daten in der OASIS-Datenbank, es sei denn, es können Gründe für die Verweigerung des Zugangs vorgebracht werden (z.B. Wettbewerb, Vertraulichkeit, Interessenkonflikte).

j) Der Kunde muss seine Kunden aus der Luft-, Raumfahrt- und Verteidigungsindustrie unverzüglich benachrichtigen, wenn er die AQMS-Standardzertifizierung verliert. Wird dem Auftraggeber als AQMS-zertifiziertem Unternehmen von einem seiner Kunden eine wesentliche Nichtkonformität bescheinigt, muss das Unternehmen die DQS informieren.

k) Der Kunde muss einen OASIS-Administrator benennen und ist dafür verantwortlich, dass Name, Anschrift und Standorte der Organisation, die in der Zertifizierung aufgeführt sind, aufrechterhalten werden (Name(n) und E-Mail-Adresse(n) des OASIS-Datenbankadministrators der Organisation, Kontaktperson, Telefon, Fax, E-Mail-Adresse und Website der Organisation), soweit zutreffend. Die DQS ist über wesentliche Änderungen innerhalb des Unternehmens zu informieren (z. B. Änderungen in Bezug auf Anschrift, Eigentumsverhältnisse, Schlüsselmanagement, Anzahl der Mitarbeiter, Umfang der Geschäftstätigkeit, Vertragsanforderungen des Kunden).

l) Der OASIS-Datenbankadministrator des Kunden ist verantwortlich für die Verwaltung der Kontaktinformationen der Organisation in der Datenbank, der mit der Organisation verbundenen Benutzer, des externen Zugriffs auf die Auditergebnisse der Organisation in der Datenbank und des OASIS-Datenbank-Feedbacks. Der Administrator muss vor der Zertifizierung identifiziert und in die OASIS-Datenbank eingetragen werden. Der OASIS-Datenbankadministrator des Kunden muss während der gesamten Zertifizierung beibehalten werden. Die DQS kann gezwungen sein, das Zertifikat des Auftraggebers während des Zertifizierungszyklus auszusetzen oder die Ausstellung der Rezertifizierung zu verzögern, wenn der Auftraggeber den OASIS-Datenbankadministrator nicht pflegt.

m) Der Kunde ist dafür verantwortlich, ein effektives Beschwerde-/Problemlösungsverfahren einzurichten. Ein wirksamer Prozess zur Behebung von Mängeln muss Aktivitäten zur Eindämmung von Mängeln, Konformität mit dem geltenden Standard, Abschluss der Ursachenanalyse, Abhilfemaßnahmen zur Behebung aller Ursachen und ein Abschlussdatum für die Umsetzung aller Abhilfemaßnahmen vorsehen. Das Verfahren muss sicherstellen, dass Beschwerden innerhalb des für das AQMS vorgeschriebenen Zeitrahmens akzeptabel gelöst werden, um die Wirksamkeit des zertifizierten Managementsystems zu gewährleisten. Kann die Beanstandung nicht akzeptabel gelöst werden, hat die DQS das Recht, ein kurzfristiges Audit durchzuführen; dieses Audit muss innerhalb von 90 Kalendertagen nach Eingang der Beanstandung abgeschlossen sein.

n) Vor der Beauftragung und Durchführung von AQMS-Standard-Audits muss der Auftraggeber offen legen, ob es sich um klassifiziertes Material handelt und/oder ob die DQS-Auditoren Zugang zu diesen Verfahren und Materialien haben. Vor der Begutachtung muss eine formelle Vereinbarung getroffen werden, die in die Auditplanung einfließt. Die Aufzeichnungen über die Offenlegung und die Vereinbarungen über den Zugang der Prüfer sind vom Auftraggeber aufzubewahren.

o) Der Umfang der Zertifizierung darf keine Prozesse umfassen, die nicht in ausreichender Tiefe auditiert werden, und muss innerhalb der zulässigen Ausschlüsse der Norm liegen.

p) Kundenwünsche nach einem Wechsel des AQMS-Auditors ohne begründeten Nachweis einer unzulässigen Tätigkeit oder eines Vertragsverstoßes werden nicht berücksichtigt. Ausgenommen hiervon ist die Einhaltung von Vorschriften über Exportkontrollen, die Nationalität der Auditoren und die Anfechtung von Vertraulichkeit und Interessenkonflikten.

q) Vor jeder Registrierung und jedem nachfolgenden Audit muss der Kunde Informationen über seine 5 wichtigsten Kunden in den Bereichen Luft- und Raumfahrt und Verteidigung offenlegen, einschließlich der Angabe, wer diese Kunden sind, wie viel Prozent der Geschäfte mit jedem einzelnen Kunden abgewickelt werden und welche Kontaktinformationen sie haben.

r) Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die DQS Informationen, die sich aufgrund der Erbringung von Dienstleistungen für das Unternehmen in ihrem Besitz befinden, auf Anfrage einer Regierungs-, Aufsichts- oder Strafverfolgungsbehörde oder -abteilung zur Verfügung stellt. Die DQS wird den Auftraggeber über den Erhalt einer solchen Anfrage informieren. Der Auftraggeber erkennt an, dass die DQS die in der Regelung dargelegten Regeln für eine solche Weitergabe befolgen wird.

 

Der Inhalt dieser Seite steht Ihnen hier zum Herunterladen zur Verfügung (PDF-Format).