Als kundenorientiertes Unternehmen ist es unser Ziel, stets den bestmöglichen Service zu bieten. Deshalb ist es für uns wichtig zu wissen, wie wir von unseren Kunden und Interessenten wahrgenommen werden. Wir freuen uns daher über Ihr Feedback, auch wenn Ihre Erwartungen nicht erfüllt wurden. Wir werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen und versuchen, eine Lösung zu finden.
Eine Beschwerde ist eine Äußerung der Unzufriedenheit - mit Ausnahme eines Einspruchs - einer interessierten Partei gegenüber der DQS, die sich auf Zertifizierungstätigkeiten der DQS, ihrer Mitarbeiter, Auditoren oder ihrer zertifizierten DQS-Kunden bezieht, wobei eine formale Antwort ausdrücklich oder stillschweigend erwartet wird.
Ein Einspruch ist definiert als Antrag eines DQS-Kunden auf Überprüfung einer Zertifizierungsentscheidung. Über den Einspruch entscheidet ein separater, unparteiischer Fachgutachter (vorzugsweise der jeweilige Programmleiter), der weder an der Durchführung des Audits noch an der ursprünglichen Entscheidung beteiligt ist. Vor der Entscheidungsfindung wird das zuständige Management der akkreditierten DQS-Stelle konsultiert. Das Verfahren hat keine Auswirkungen auf die Fristen bei Nichtkonformitäten oder die Dezertifizierung von Zertifikaten.
Die Einreichung, Untersuchung und Entscheidung über Beschwerden oder Einsprüchen führt nicht zu diskriminierenden Maßnahmen gegenüber dem Beschwerdeführer oder Einspruchsführer.
Hinweis: Um Beschwerden oder Einsprüche bei der benannten Stelle DQS Medizinprodukte GmbH einzureichen, senden Sie bitte eine E-Mail mit Ihrem Anliegen an [email protected]. Eine Beschreibung finden Sie unten auf der Seite. Wir werden Sie umgehend kontaktieren.
Wir als Zertifizierungsstelle / benannte Stelle sind offen für Beschwerden (ISO/IEC 17021-1:2015 Kapitel 4.7) und handhaben diese verantwortungsvoll (ISO/IEC 17021-1:2015 Kapitel 9.7.1 und 9.8.1). Das Einreichen, die Untersuchung und die Entscheidung einer Beschwerde oder Einspruch gegen eine Zertifizierungsentscheidung führt nicht zur Benachteiligung des Beschwerdeführers (ISO/IEC 17021-1:2015 Kapitel 9.7.3 und Kapitel 9.8.2). Eine Beschwerde, oder ein Einspruch sollte, wenn möglich, in deutscher, oder englischer Sprache eingereicht werden. Es erfolgt eine elektronische Erfassung und eindeutige Kennzeichnung. Der Verlauf wird protokolliert.
Verfahrensschritte zur Bearbeitung (Die Bearbeitung eines Vorgangs gilt für Beschwerden und Einsprüche gleichermaßen):
Wenn Sie weitere Detailfragen zum Ablauf haben, stellen sie diese bitte im Rahmen der Bearbeitung Ihres Vorgangs. Wir beantworten Ihnen diese gerne.