Geschäfts­geheimnis­gesetz

Produktdesign, Konstruktionspläne oder Strategiepapiere: In fast jedem Unternehmen finden sich Informationen, die nicht für die Augen Dritter bestimmt sind – erst recht nicht für den Wettbewerb. Das Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) verlangt von Unternehmen, dass „angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen“ ergriffen werden, um vertrauliche Geschäftsinformationen zu schützen und Know-how-Abfluss zu verhindern.

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Das Geschäftsgeheimnis-Gesetz (GeschGehG) – Was ist zu tun?

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Geheimnisschutz mit ISO-Normen und DS-GVO

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Schutz Ihrer Geschäftsgeheimnisse