Im Unternehmensalltag werden die Verantwortlichen für ein Qualitätsmanagementsystem oft als Qualitätsmanagementbeauftragte (QMB) bezeichnet. In den offiziellen Texten der Qualitätsmanagementnorm ISO 9001 wird hingegen ausschließlich von einem „Beauftragten der obersten Leitung“ (BdoL) gesprochen, nicht vom Qualitätsmanagementbeauftragten. Und das auch nur bis einschließlich der Version ISO 9001:2008.

Die aktuelle Norm aus dem Jahr 2015 weist die Verantwortung für das Qualitätsmanagementsystem deutlicher und umfassender als zuvor der obersten Leitung zu. Da ist es nur konsequent, dass ISO 9001:2015 keinen Beauftragten der obersten Leitung mehr fordert. Anstelle des QMB ist nun die oberste Leitung mit Blick auf das Managementsystem in der Pflicht.

Ein Rückblick

Bis zur Revision von ISO 9001 im Jahr 2015 wurde der Beauftragte der obersten Leitung von der Unternehmensleitung damit beauftragt, sich um die Belange des Qualitätsmanagementsystems zu kümmern. Die Besonderheit dabei: Der Qualitätsmanagementbeauftragte musste selbst ein Mitglied der obersten Unternehmensleitung sein. Er hatte die volle Verantwortung für das QMS zu übernehmen und benötigte dazu entsprechende Weisungsbefugnis.

Die vielfältigen Aufgaben, die es rund um das Managementsystem zu erfüllen gab, hat der Beauftragte der obersten Leitung jedoch oft nicht selbst übernommen, sondern an andere Mitarbeiter delegiert. Andererseits wurden oft auch entsprechende Stellen im Unternehmen geschaffen und mit Personen besetzt, die sich federführend um das QMS kümmerten.

 

Der Beauftragte der obersten Leitung in ISO 9001:2015

Als die Norm DIN EN ISO 9001 mit der großen Revision von 2015 den Beauftragten der obersten Leitung abschaffte, um die Verantwortung für das Qualitätsmanagement inklusive der Rechenschaftspflicht auf alle Mitglieder der obersten Leitung zu übertragen, war oft zu hören, dass nun kein QMB mehr gefordert wäre.

ISO 9001:2015 fordert zwar nicht ausdrücklich die Benennung eines Qualitätsmanagementbeauftragten oder eines Qualitätsmanagers. Aus Kapitel 5.3.3 „Rollen, Verantwortlichkeiten und Befugnisse“ wird jedoch schnell deutlich: Ein Unternehmen mit einem wirksamen Qualitätsmanagementsystem kann ohne eine solche Funktion die Normanforderungen nur schwer erfüllen.

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Welche Aufgaben hat der Qualitätsmanagementbeauftragte?

Heute haben die meisten Unternehmen erkannt, dass sie sowohl die Kompetenz als auch die Ressource eines Qualitätsmanagementbeauftragten für ein reibungsloses QMS benötigen. Dabei berichtet der QMB nach wie vor an die oberste Leitung. Ebenso hat sich an seiner grundsätzlichen Aufgabe, die Normanforderungen in die Praxis umzusetzen, praktisch nichts geändert.

Ein Qualitätsmanagementbeauftragter muss unter anderem dafür Sorge tragen, dass

  • das Qualitätsmanagementsystem die Normanforderungen erfüllt
  • die Unternehmensprozesse geeignet sind, beabsichtigte Ergebnisse zu erzielen
  • die oberste Leitung regelmäßig über die Leistung des QMS informiert wird
  • eine fortlaufende Verbesserung im Unternehmen sichergestellt ist
    Fehleranalysen durchgeführt und entsprechende Statistiken aufgestellt werden
  • Beschäftigte rund um das Qualitätsmanagement geschult werden
  • interne Audits geplant und durchgeführt werden
  • dokumentierte Information sichergestellt und überwacht werden
  • externe Zertifizierungsaudits koordiniert und begleitet werden
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Fazit – der Qualitätsmanagementbeauftragte heute

Der Begriff „Qualitätsmanagementbeauftragter“ (QMB), wie er im Unternehmensalltag verwendet wird, stammt nicht aus der Norm. Dort gab es bis zur Version von ISO 9001:2008 den „Beauftragten der obersten Leitung“, der als Mitglied der obersten Unternehmensleitung Verantwortung für das Qualitätsmanagementsystem übernahm und Weisungsbefugnis hatte.

Als der „Beauftragte der obersten Leitung“ 2015 mit der großen Revision abgeschafft und durch die komplette oberste Leitung ersetzt wurde, blieb die Funktion im Unternehmen aber meist erhalten. Insbesondere Qualitätsmanager, die die Ziele und Motive ihrer Führungskräfte verstanden, den Bedarf für eine gute Dienstleistung identifiziert und daraufhin Leistungsangebote entwickelt haben, werden im Unternehmen ob ihrer Nützlichkeit und Ergebnisbeiträge anerkannt.

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Autor
Ute Dröge

In ihrer Rolle als langjährige Auditorin und Normexpertin ist Ute Dröge eine zentrale Ansprechpartnerin für den Großkundenbereich der DQS. Ihre umfassende Expertise erstreckt sich über diverse Branchen und konzentriert sich auf die Schwerpunkte Qualität, Umwelt, Arbeitssicherheit und Energiemanagement. Im Rahmen der DQS Academy wird insbesondere das umfangreiche Fachwissen der erfahrenen Moderatorin und Trainerin geschätzt.

 

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