Wie Sie bereits bei der DQS Nachhaltigkeitskonferenz erfahren konnten, werden die G4 Richtlinien der Global Reporting Initiative (GRI) durch die GRI Sustainability Reporting Standards abgelöst. Die neuen Standards wurden am 19. Oktober 2016 veröffentlicht und können ab sofort als Basis für die Nachhaltigkeitsberichterstattung herangezogen werden. Einen Überblick über die wichtigsten Änderungen haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Die G4 Richtlinien der Global Reporting Initiative sind das am häufigsten verwendete Rahmenwerk für Nachhaltigkeitsberichterstattung weltweit, mit mehreren tausend berichterstattenden Organisationen in über 90 Ländern. Die neuen GRI Standards bauen auf diesem Erfolg auf: Die Prinzipien und Anforderungen von G4 werden in den neuen Standards unverändert übernommen. Gleichzeitig wird durch Änderungen in der Struktur und Präsentation die Anwenderfreundlichkeit wesentlich erhöht. Organisationen, die bereits nach G4 berichten, dürften deshalb keine Schwierigkeiten haben, auf die neue Version umzusteigen.

Von G4 zu den GRI Standards: Strukturelle Änderungen

Um schneller und flexibler auf die sich ändernde Erwartungen der Stakeholder reagieren zu können, hat GRI sich dazu entschieden, die Richtlinien als eine Reihe von modular zusammengesetzten Standards zu gestalten. Dies ermöglicht es GRI, in regelmäßigen Abständen individuelle Standards anzupassen, ohne dabei das ganze Rahmenwerk aktualisieren zu müssen.

Das Rahmenwerk setzt sich nun aus 3 allgemeinen und 33 themenspezifischen Standards zusammen. Ein Nachhaltigkeitsbericht nach den GRI Standards ist also ein Bericht, der die Anforderungen der drei allgemeinen Standards einhält sowie die Angaben zu denjenigen Themen enthält, welche für das Verständnis der Nachhaltigkeitsleistung wesentlich („material“) sind.

Unternehmen, die nur für bestimmte Themen Angaben machen möchten, haben fortan die Möglichkeit, nach einem einzigen ausgewählten Standard zu berichten. Möchte ein Unternehmen beispielsweise über die Einhaltung der Menschenrechte berichten, ohne auf anderen Themen einzugehen, kann es jetzt den themenspezifischen Standard heranziehen, ohne sich auf das Gesamtrahmenwerk zu beziehen.

Erhöhung der Nutzerfreundlichkeit

Eine der Prioritäten bei der Revision war es, die teilweise gewöhnungsbedürftige GRI-Terminologie zu vereinfachen sowie die Lesbarkeit zu erhöhen. Lobenswert in den neuen Standards ist die konsequente Unterscheidung von „Requirements“ (Pflichtanforderungen), „Recommendations“ (Empfehlungen) und „Guidance (wertvolle Hintergrundinfos).

Branchenspezifische Angaben nicht länger 
notwendig

Wie auch bei G4 können Organisationen angeben, dass der Bericht den GRI Vorgaben entspricht (im Englischen „in Accordance“). Dieses Prinzip bleibt unverändert bestehen: je nach Umfang der Angaben gibt es immer noch die Varianten „in accordance – core“ und „in accordance – comprehensive“.

Eine Änderung allerdings ist zu beachten: Die branchenspezifischen Angaben („sector-specific disclosures“) sind nicht länger notwendig, um „in accordance“ zu berichten, sondern dienen als Hilfestellung, um die wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekte zu identifizieren.

Die GRI Standards & die EU-Richtlinie zur Offenlegung von Nichtfinanziellen 
Informationen

In Zusammenhang mit der kommenden CSR-Berichtspflicht ist noch zu erwähnen, dass die GRI Sustainability Reporting Standards sich dazu eignen, die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Neu ist dies jedoch nicht: Auch Nachhaltigkeitsberichte nach den G4-Richtlinien entsprechen in aller Regel den gesetzlichen Anforderungen.

Die Berichtsverifizierung:

  • steigert Vertrauen und Glaubwürdigkeit
  • zeigt Ihren Stakeholdern, dass Sie viel Wert auf Transparenz legen
  • verbessert die Datenqualität
  • reduziert die Risiken durch frühzeitige Problemerkennung

Zeitplan & Übergangsregelung

Die GRI Standards wurden August 2016 durch das Global Sustainability Standards Board (GSSB) gebilligt. Der geplanten Veröffentlichung Mitte Oktober 2016 steht also nichts mehr im Weg. GRI empfiehlt berichterstattenden Organisationen schnellstmöglich auf die GRI Standards umzusteigen. Bis Juni 2018 besteht allerdings noch die Möglichkeit nach G4 zu berichten. Ab dem 1. Juli 2018 ist dann die Verwendung der neuen Standards Pflicht, wenn man „in accordance“ berichten möchte.

Die Berichtsprüfung

Obwohl GRI schon angekündigt hat, sich in den kommenden Jahren näher mit der Berichtsprüfung auseinanderzusetzen, ändert sich durch die Umstellung auf die GRI Standards noch nichts: Nach wie vor ist eine Prüfung durch einen unabhängigen Dritten wie die DQS zwar keine Pflicht, wird aber empfohlen um die Glaubwürdigkeit der offengelegten Informationen sicherzustellen.

Die DQS CFS GmbH ist ein AA1000-lizensierter Anbieter von Nachhaltigkeitsberichtsprüfungen. Weiterführende Informationen zum Verifizierungsprozess erhalten Sie in unserer Informationsbroschüre.

Autor
Dr. Thijs Willaert

Dr. Thijs Willaert ist Global Director Sustainability Services. In dieser Funktion verantwortet er das gesamte Dienstleistungsportfolio der DQS rundum ESG. Zu seinem Interessensgebiet gehören unter anderem nachhaltige Beschaffung, menschenrechtliche Sorgfaltspflichten und ESG-Audits. 

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