Das Lieferkettengesetz wird kommen – so viel ist bereits sicher. Unternehmen müssen sich darauf einstellen, dass noch in dieser Legislaturperiode ein Gesetz verabschiedet wird. Also bis spätestens Sommer 2021. Wieso, weshalb, warum? Hier finden Sie alle Informationen zu den aktuellen Entwicklungen in Sachen Lieferkettengesetz.

Sie erinnern sich noch an das NAP-Monitoring? Im Verlauf dieser Umfrage wurden Firmen, die mehr als 500 Beschäftigte haben und in Deutschland ansässig sind dazu befragt, ob sie die im NAP definierten fünf sogenannten Kernelemente umsetzen.

Die fünf Kernelemente der Sorgfaltspflicht

  1. Eine öffentliche Grundsatzerklärung  zur Achtung der Menschenrechte ist vorhanden
  2. Ein Verfahren zur Ermittlung tatsächlicher und potenziell nachteiliger Auswirkungen auf die Menschenrechte besteht  (Risikoanalyse).
  3. Entsprechende Maßnahmen zur Abwendung und Kontrollen ihrer Wirksamkeit sind eingeführt.
  4. Es erfolgt eine Berichterstattung.
  5. Das Unternehmen etabliert oder beteiligt sich an einem Beschwerdemechanismus.

Im August wurden die Ergebnisse der Befragung präsentiert, mit einem ernüchternden Ergebnis: Gerade einmal 13 bis 17 Prozent aller befragten Unternehmen erfüllen die Anforderungen des NAP vollständig. 83 bis 87 Prozent der Unternehmen erfüllen sie nicht. Zu den Ergebnissen

Die Reaktion

Daraufhin entbrannte die Diskussion zwischen Wirtschaftsverbänden, Gewerkschaften, Lobbyisten, NGOs und Verbänden. Vom coronabedingten falschen Zeitpunkt bis hin zur Einbußen der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen – die Argumente und Vorwände, um die Ergebnisse des NAP-Monitorings zu ignorieren, waren vielfältig. Auch Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) sträubte sich lange gegen ein Gesetz – ohne Erfolg. Nun ließ ein Sprecher verlauten „Für das Bundeswirtschaftsministerium ist die Achtung der Menschenrechte ein wichtiges Anliegen“.

Der Inhalt des Lieferkettengesetzes

Was genau in dem Lieferkettengesetz stehen soll, ist bisher noch nicht klar. Das Handelsblatt berichtet, von einer abgestuften Haftung: „Je näher die Beziehung zum Zulieferer und je höher die Einwirkungsmöglichkeit, desto größer die Verantwortung zur Umsetzung unternehmerischer Sorgfaltspflichten“.

Zeitplan

Deutschland will seine EU-Ratspräsidentschaft nutzen, um ein europäisches Lieferkettengesetz zu erarbeiten. Ob das halbe Jahr tatsächlich ausreicht, um die Initiative durchzusetzen, bleibt allerdings dahingestellt.

Auch wenn es vorerst zu keiner europäischen Richtlinie kommt: Beobachter erwarten, dass ein Gesetz noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet wird – wohl aus Sorge, dass eine mögliche nächste Regierung mit Beteiligung der Grünen die Anforderungen an Menschenrechte höherschraubt.

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Autor
Constanze Illner

Constanze Illner (sie/ihr) ist Research und Kommunikationsbeauftragte im Bereich Nachhaltigkeit und Lebensmittelsicherheit. In dieser Position behält sie alle wichtigen Entwicklungen in diesem Zusammenhang im Auge und informiert unsere Kundschaft in einem monatlichen Newsletter. Außerdem moderiert sie die alljährliche Sustainability Heroes Konferenz.

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