Mit über 13 000 zertifizierten Standorten gehört FSSC 22000 zu den weitverbreitetsten Zertifizierungssystemen für Lebensmittelsicherheit in der Welt. Um den ändernden Anforderungen der Märkte gerecht zu werden, wurde das System in den letzten Monaten einer Revision unterzogen. Im Dezember 2016 wurde die neue und mittlerweile vierte Version veröffentlicht. Als eine der führenden Zertifizierungsgesellschaften für FSSC 22000 möchten wir es nicht versäumen, Ihnen einen Überblick über die Neuerungen der Version 4 zu verschaffen. 

Einer der Hauptgründe für die Revision war die Angleichung des FSSC-Systems an die neuste  Version des GFSI Guidance Document, welches voraussichtlich noch Ende 2016 veröffentlicht werden soll. Um den Status des GFSI-gebenchmarkten Zertifizierungsstandard zu behalten, waren zwei große Änderungen notwendig geworden: einerseits die Einführung unangekündigter Audits, andererseits die Einführung neuer Anforderungen zur Bekämpfung von Food Fraud.

Unangekündigte Audits nach FSSC 22000: Pflicht für alle zertifizierten Standorte

Nach den neuen GFSI Mindestanforderungen müssen alle Zertifizierungssysteme für Lebensmittelsicherheit zumindest die Möglichkeit vorsehen, unangekündigte Audits durchzuführen. Die Version 4 des FSSC 22000 geht allerdings bereits einen Schritt weiter: Anders als bei IFS und BRC sind die unangekündigten Audits nicht optional, sondern Pflicht. Von den zwei Überwachungsaudits muss mindestens eins unangekündigt stattfinden. Die Entscheidung, welches der beiden Überwachungsaudits unangekündigt durchgeführt wird, obliegt der Zertifizierungsstelle.

Zertifizierte Standorte können sich auch dafür entscheiden, beide Überwachungsaudits unangekündigt stattfinden zu lassen. Eine Erstbegutachtung und ein Rezertifizierungsaudit können allerdings nie unangekündigt durchgeführt werden.

Für die Durchführung des unangekündigten Audits ist ein Zeitfenster von neun Monaten vorgesehen: Das Audit kann frühestens 3 Monate nach dem letzten Tag des vorangegangenes Audits jedoch spätestens 12 Monate nach dem vorangegangenem Audit stattfinden. Das nächste angekündigte Audit hat innerhalb von 24 Monaten nach dem letzten Tag des vorherigen angekündigten Audits stattzufinden.

Neue Anforderungen zur Vorbeugung von Food Fraud

Zu den wichtigsten Änderungen in der Version 4 gehören die neuen Anforderungen zur Bekämpfung von Lebensmittelbetrug. Demnach müssen alle nach FSSC 22000 zertifizierten Standorte über  ein dokumentiertes Verfahren für das sogenannte ‚Vulnerability Assessment‘ verfügen und somit in regelmäßigen Abständen eine Analyse der potenziellen Schwachstellen und Risiken in Bezug auf Food Fraud durchführen.

Ebenfalls erforderlich ist ein dokumentierter Plan, der die getroffenen Maßnahmen zur Bekämpfung von Food Fraud sowie die Risiken für die öffentliche Gesundheit darstellt und im Zusammenhang mit dem Managementsystem für Lebensmittelsicherheit und den relevanten Rechtsvorschriften steht.

Weitere Änderungen in FSSC 22000 Version 4

Beachtenswert sind weiterhin folgende Änderungen:

  • Erweiterung des Geltungsbereichs: Sowohl Catering als auch Retail gehören ab der Version 4 zum Geltungsbereich des FSSC 22000-Systems. Auch sämtliche Aktivitäten im Bereich Storage & Distribution sollen in Kürze von FSSC 22000 abgedeckt werden.
  • Nach der neuen Version ist eine Auditorenrotation im Dreijahrestakt erforderlich: Zertifizierte Standorte dürfen nicht länger als drei Jahre in Folge von einem gleichen Auditor begutachtet werden.

Zeitplan

Seit Januar 2017 ist die Zertifizierung nach FSSC 22000 Version 4 möglich. Ab dem 1. Januar 2018 wird die neue Version verbindlich.

Autor
Dr. Thijs Willaert

Dr. Thijs Willaert ist Global Director Sustainability Services. In dieser Funktion verantwortet er das gesamte Dienstleistungsportfolio der DQS rundum ESG. Zu seinem Interessensgebiet gehören unter anderem nachhaltige Beschaffung, menschenrechtliche Sorgfaltspflichten und ESG-Audits. 

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