Vier Jahre nach der letzten Aktualisierung erscheint am 1. Juli 2015 eine neue Version des BRC Standards für Verpackung und Verpackungsmaterialien. Die mittlerweile fünfte Version soll die geänderten Erwartungen und Anforderungen der diversen Interessengruppen wiederspiegeln und tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. 

Aufbau & Fundamentals

Nach wie vor unterscheidet der Standard zwei Kategorien mit unterschiedlichen Anforderungen an die Hygiene. Allerdings ist zu beachten, dass sich die Namen der beiden Kategorien sowie auch die der hinterlegten Systematik geändert haben. Da die Einstufung in den Kategorien an den Verwendungszweck der Materialien und nicht an das Risikopotential festgemacht wird, wird der Begriff Risiko in diesem Zusammenhang nicht mehr verwendet. Die Kategorie „Hohe Hygiene“ (vorher „Hohes Hygienerisiko“) gilt für Produkte, die direkt mit Lebensmitteln oder anderen hygienesensitiven  Produkten in Kontakt kommen. Alle andere Verpackungsmaterialien (Sekundär- und Tertiärverpackungen sowie auch Etiketten) fallen unter der Kategorie „Basishygiene“ (vorher „Niedriges Hygienerisiko“).

Die acht sogenannten Fundamentals bleiben außer einer Änderung der Nummerierung  unverändert.

Änderungen pro Kapitel

Verpflichtung der Unternehmensleitung und ständige Verbesserung

Die wenigen Änderungen beschränken sich auf sprachliche Umformulierungen und Änderungen der Reihenfolge, um die Verständlichkeit zu erhöhen.

Gefahren- und Risikomanagementsystem

Auch hier halten sich die Änderungen in Grenzen. In Abschnitt 2.2 wurde neben Produktsicherheit und -integrität jetzt auch den Begriff „Qualität“ mit aufgenommen. Das bedeutet nicht nur, dass qualitätsbezogene Risiken auch in der Risiko- und Gefahrenanalyse berücksichtigt werden sollen, sondern auch, dass sie im Rahmen der Präventivprogramme gehandhabt werden können.

Zusätzlich werden in diesem Kapitel auch die Risiken der Migration sowie der böswilligen Produktmanipulation berücksichtigt.

Produktsicherheits- und Qualitätsmanagementsystem

Die Reihenfolge der Anforderungen wurde geändert, damit sie dem Betriebsablauf entspricht. Außerdem gibt es eine neue Klausel für das Lieferantenmanagement, die spezifisch für Dienstleister gedacht ist und die bereits bestehende Klausel 3.5 für Rohstofflieferanten  ergänzt.

Standards für den Betriebsstandort

Zum Thema Schädlingsbekämpfung wurden einige Anforderungen hinzugefügt. Standorte, die die Schädlingskontrolle in eigener Regie durchführen, müssen sicherstellen, dass eine systematische Wirksamkeitskontrolle stattfindet. Außerdem müssen die Funktionsfähigkeit aller Mittel für die Schädlingskontrolle sichergestellt werden und  alle Mitarbeiter in der Lage sein, einen Schädlingsbefall zu erkennen und zu melden.

Ferner wurden auch in diesem Kapitel einzelne Klauseln verschoben oder neu zusammengefügt. Klausel 4.8 – Personaleinrichtungen wird in der neuen Version Teil des Kapitel 6; Die Klausel 5.8 – Kontrolle der Verunreinigung durch Fremdkörper wird unter Kapitel 4 fallen.

Produkt- und Prozesssteuerung

Zwei neue Klauseln springen hier ins Auge: In einem neuen Abschnitt 5.2 wird die Verantwortung für das „Graphic Design“ festgelegt. Standorte, die selbst die grafische Gestaltung durchführen,  müssen die Integrität der Druckvorlagen sicherstellen können.

Die neue Klausel 5.8 für Wareneingang ist aus dem Abschnitt 4.12 – Transport, Lagerung und Vertrieb entstanden, der vollständig überarbeitet wurde. Die Anforderungen an die Lagerung befinden sich in der neuen Version unter 5.9; Versand und Transport werden unter 5.10 behandelt.

Personal

Wie bereits geschrieben wird das Thema Personaleinrichtungen nicht mehr in 4.8 sondern in Kapitel 6 behandelt. Im Gegenzug verschiebt sich die Klausel 6.2 Personalzugang und Personalbewegungen in das Kapitel 4.

Bewertungssystem

Um einen weiteren Anreiz zur kontinuierlichen Verbesserung zu schaffen, wurde ein Exzellenz-Niveau eingeführt. Die neue Klassifizierung „AA“ ist für Unternehmen gedacht, die den Grad A bereits erreicht haben. Unternehmen mit maximal 5 Minor Abweichungen werden in die neue Kategorie eingestuft. Die Anzahl der maximal möglichen Minors der bisherigen Kategorie A bleibt unverändert.

Unangekündigte Audits & Zusatzmodule

Im Auditprotokoll ist die Möglichkeit, unangekündigte Audits durchzuführen, vorgesehen. Die unangekündigten Audits sind optional. Ebenfalls gibt es die Möglichkeit, das BRC Audit mit optionalen Zusatzmodulen wie das Environmental Awareness-Modul (EAM) und das Traded Goods-Modul (Zukauf von fertigen Verpackungen) zu verbinden.

Zeitplan

Nach der Veröffentlichung am 1. Juli 2015 gibt es eine Vorbereitungsphase von sechs Monaten. Die Anwendung der neuen Version 5 ist für alle Audits, die nach dem 1. Januar 2016 stattfinden, vorgeschrieben. Vorher ist die Zertifizierung nach der neuen Version nicht möglich. 

Autor
Dr. Thijs Willaert

Dr. Thijs Willaert ist Global Director Sustainability Services. In dieser Funktion verantwortet er das gesamte Dienstleistungsportfolio der DQS rundum ESG. Zu seinem Interessensgebiet gehören unter anderem nachhaltige Beschaffung, menschenrechtliche Sorgfaltspflichten und ESG-Audits. 

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